Muss ich Vermieterbescheinigung ausfüllen bei Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch?

3 Antworten

du kannst ohne eine schriftliche Erlaubnis deines Vermieters GAR NICHTS untervermieten.

Insofern musst auch nicht du was ausstellen. Wenn dein Untervermieter sowas gerne hätte oder der das braucht, kannst du das ja tun. (aiehe unten petersowieso, wenn der Untermieter sich anmelden muss, braucht er das)

Aber die allererste Stelle ist eine schriftliche Erlaubnis des Vermieters. Eine mündliche Zusage nutzt dir gar nichts im Falle, dass es mal vor Gericht geht.

Peschi926 
Fragesteller
 10.05.2023, 09:10

Danke für Deine schnelle Antwort. Allerdings bezieht sich die Frage auf "zum vorübergehenden Gebrauch". Untervermieten darf ich, und ich zahle auch Einkommenssteuern für die Untervermietung, aber ich will nich mehr, dass sich hier jemand anmeldet...

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https://crocodilian.de/zeitwohnen-blog/wohnungsgeberbestaetigung-fuer-wohnen-auf-zeit/

Mieter, die bereits in Deutschland gemeldet sind, müssen sich erst anmelden, wenn sie länger als 6 Monate in Berlin leben. Bei denjenigen, die direkt aus dem Ausland kommen, sind es drei Monate. Bei kürzeren Aufenthalten ist eine Anmeldung nicht nötig.

( Gilt logischerweise nicht nur für Berlin )

Nichtsdestotrotz:

Was sind die Pflichten des Vermieters?

Der Vermieter einer Wohnung auf Zeit muss dem Mieter eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen und unterschreiben.

Allerdings musst Du eine geplante Untervermietung - auch wenn diese zeitlich befristet sein soll - mit Deinem Vermieter absprechen.

"Wohnen zum vorübergehenden Gebrauch" ist nicht meldepflichtig im Bürgeramt, weil diese Wohnen nicht mehr als 6 Monate sein kann.