Zimmer/Wohnung untervermieten - was ist zu beachten?

5 Antworten

Du musst in jedem Fall deinen Vermieter informieren. Die Untervermietung eines Zimmers kann er dir nur mit sehr gutem Grund verbieten (etwa wenn die Wohnung für 2 Personen zu klein ist), die Untervermietung der ganzen Wohnung aber auch ohne Grund.

Zu beachten ist außerdem, dass DU gegenüber dem Vermieter in der Pflicht stehst. Miete, Nebenkosten, Schäden, "Beschwerden" - alles bleibt am Ende an dir hängen, auch wenn dein Untermieter es verbockt hat.

deín Vermieter muss einverstanden sein

  1. mache eine konkrete Bestandsliste (alles) und lasse sie vom evtl. Untrmieter unterschreiben
  2. Untermietvertrag (Muster Internet)
  3. Kaution getrennt von deinem Vermögen anlegen
  4. Reguliere den Schadensersatz im Vertrag
  5. lass dir  belegen, dass eine Haftpflichtversicherung besteht (Untermieter
  6. du hast kein Recht (soweit ich weiß) ohne Voranmeldung im Beisein des anderen deine Wohnung zu betreten
  7. verlange - je nach deinem Eindruck / finanzielle Verhältnisse - eine Bürgschaft
  8. wähle gut aus!!

Die Untervermietung der gesamten Wohnung müsstest du dir vom Vermieter genehmigen lassen. Das wird normalerweise NICHT genehmigt.

Eine Untervermietung eines Zimmers, kann dir NICHT verwehrt werden.

Die ganze Wohnung unterzuvermieten ist unzulässig.

Für die Untervermietung eines Teiles brauchst du die Zustimmung des Vermieters.

Wie in deinem Fall darf er diese nicht verweigern, er wäre sonst schadenersatzpflichtig.