Was wird von den Mietern als sinnvoll in einer WG empfunden?

2 Antworten

Ich würde es trennen, das Bad unten für die unteren Zimmer und oben für die oberen. So war es auch in einer WG geregelt, in der ich mal gewohnt habe. Bedarf an einer Doppelbelegung - hmm, schwer zu beantworten, ich denke die meisten Paare wollen sich nicht dauerhaft ein Zimmer teilen. Ich würde eher überlegen, die Zimmer an Einzelpersonen zu vermieten, den Mietpreis kannst du ja entsprechend gestalten. Die größeren Zimmer kannst du teurer anbieten für Studenten, die sich das leisten können.

Oder du schreibst sie für 1-2 Personen aus mit unterschiedlichen Preisen, da bei einer Doppelbelegung ja auch mehr Strom und Wasser verbraucht werden. Wobei das vermutlich wegen der Einrichtung eher schwierig ist, weil du die Zimmer ja auch möblierst. Ich denke, die beiden Zimmer als die etwas besseren / größeren Zimmer für eine Person zu vermieten ist sinnvoller. Das hat auch den Vorteil, dass du vermutlich weniger Stress hast, wenn es bei den Paaren kracht, was beim Fehlen eines Rückzugsorts recht schnell passieren kann. WGs sind auch so schon schwierig genug. Also aus meiner Perspektive würde ich die Vermietung an Paare eher nicht empfehlen.

Eine Maschine müsste reichen. Ich habe in einem Haus mit insgesamt 64 Zimmern gelebt, verteilt auf mehrere 6-er- und 4-er-WGs und wir hatten nur zwei Waschmaschinen und Trockner, das ging auch.

Was den rechtlichen Teil deiner Frage angeht, kann ich dir leider nicht weiterhelfen, ich antworte hier nur so weit ich das aus meiner Perspektive als Ex-WG-Bewohnerin tun kann.

AndrAusBerlin 
Fragesteller
 27.08.2023, 19:10

Vielen Dank, schön wenn man an den Erfahrungen anderer teilhaben darf.

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Einzelmietverträge beziehen sich immer auf ein Zimmer laut Belegungsplan und Nutzungsvereinbarungen mit jedem Mieter über die Benutzung von Gemeinschaftsräumen wie Bad, Küche, Flur, Waschkeller, G-Raum im Keller.Damit kannst du als Vermieter das Haus betreten und in den Gemeinschaftsräumen Kontrollen ausführen, in den Bädern nur, wenn kein Bnutzer darin ist. 2-Personenzimmer kannst du nur an eine Mieterpartei mit 2 Personen vermieten oder doch an Einzelpersonen mit der Option des Zuzugs einer weiteren Person. Alle Einzelverträge würden als Pauschalverträge geführt. Lass dir Haftpflichtversicherungen der Mieter zeigen. Das Abrechnen derHeizkosten könnte schwierig werden.

AndrAusBerlin 
Fragesteller
 04.09.2023, 18:32

Sorry, ich war verreist und habe die Antwort erst jetzt gesehen.
Vielen Dank !

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