Wohnung Polizeiliche Anmeldung?

6 Antworten

Polizeiliche Anmeldung gibt es nicht (mehr). Zuständig ist das Einwohnermeldeamt. Dort müsste sich dein Kumpel mit der von dir erstellten Wohnungsgeberbestätigung binnen zwei Wochen nach Einzug anmelden. Zuvor aber bräuchtest du von deinem Vermieter die Zustimmung zum Zuzug in deine Wohnung. Ohne diese dürfte dein Vermieter deinen Mietvertrag wg. ungenehmigter Gebrauchsüberlassung an Dritte fristlos kündigen.

Bliebe der Kumpel nur 5 bis 6 Wochen bei dir, wäre das Besuch, der keinerlei Erlaubnis benötigte.

Der Vermieter bekommt das nicht automatisch mit. Er hat aber ein fristloses Kündigungsrecht, wenn er Kenntnis davon erlangt.

DerCaveman  05.03.2022, 11:38

Wirklich sofort fristlos oder erst nach erfolgloser Abmahnung? Bin mir da nicht sicher.

0
AnglerAut  05.03.2022, 17:16
@DerCaveman

Steht tatsächlich um BGB drin, sofort fristlos. Steht im 543 als Beispiel aufgeführt.

0
Von Experte albatros bestätigt

Polizeiliche Anmeldung gibt es nicht.

Wenn Du jemand, der gar nicht bei dir einzieht, eine Wohnungsgeberbestätigung, die nötig um sich sich beim EMA anzumelden, ausstellst kann das ein empfindliches Bußgeld, für dich und die Person, zur Folge haben.

Wenn Du nicht Eigentümer der Wohnung bist mußt Du in der Wohnungsgeberbestätigung angeben wer das ist.

In vielen Srädten/Gemeinden werden z. B. Müllgebühren, zuimindest teilweise, pro amtlich gemeldeter Personen erhoben.

Spätestens bei der Müllrechnung würde dein Vermieter also bemerken das da mehr Personen gemeldet sind als er weiß.

Nein, allerdings braucht der Kumpel zur Ummeldung eine Vermieterbescheinigung. Die gibt es nur vom Vermieter.

DerCaveman  05.03.2022, 11:42

Ne, die gibt's vom Wohnungsgeber. Das ist in dem Fall der FS selbst und eben nicht dessen Vermieter.

2

Alle Mitbewohner, die sich länger als 6 Wochen in Deiner Wohnung aufhalten, mußt Du Deinem Vermieter melden! - Du riskierst sonst die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung