Wohnung Anmeldung ohne Wissen vom Vermieter?

9 Antworten

Ob das in Deutschland auch so ohne Weiteres möglich ist, weiß ich nicht; in Österreich las ich schon paar Mal, dass das relativ einfach möglich ist.

Vom Rathaus erfährt es der Vermieter in der Regel nicht, außer er fragt nach, wer alles in seinem Haus gemeldet ist.

Doch der Vermieter wird es doch sicherlich anderweitig sehen, dass da jemand bei dir wohnt, z.b. man sieht ihn täglich ein und ausgehen, der Name am Briefkasten. Oder ein Nachbar informiert den Vermieter. Es gibt viele Möglichkeiten. Ist es das wirklich wert, die fristlose Kündigung zu riskieren?

Entweder ist das ein Mitbewohner den der Vermieter dulden muss - ggf. gegen geänderte Nebenkostenabrechnung - oder es ist eine krumme Tour.

Jemand anderes anmelden kann man grundsätzlich nicht.

Außer man hat von diesem Jemand eine Vollmacht.

Zur Anmeldung ist ja die Wohnungsgeberbestätigung nötig.

Die muß der ausstellen der der meldepflichtigen Person Wohnraum zur Verfügung stellt.

Ist der Wohnungsgeber nicht der Eigentümer muß er in der Bestätigung angeben wer das ist.

In einer Großstadt könnte man, ohne Angabe des Eigentümers, vielleicht durchkommen.

In einer Kleinstadt oder auf dem Land, wo fast jeder jeden kennt, eher nicht.

In vielen Städten/Gemeinden werden öffentliche Abgaben, z. B. Müllgebühren, pro amtlich gemeldeten Personen erhoben.

Spätestens bei der nächsten Müllabrechnung wird dann der Eigentümer erfahren da sich da jemand ohne sein Wissen angemeldet hat.

Manche Eigentümer (Vermieter) machen auch prophylaktisch 1 - 2 mal im Jahr eine Abfrage beim EMA nach den gemeldeten Personen.

bei uns nicht! der vermieter muss erst eine bescheinigung ausfüllen und erst dann wird das einwohnermeldeamt aktiv! verhindert heutzutage das eine person, in mehreren landkreisen, z.b. sozialhilfe abräumt...usw.!