Katze in der mietwohnung?

2 Antworten

Oh, eine andere Version als üblicherweise.

Wenn der Vermieter keine Tierhaltung in der zu vermietenden Wohnung möchte, dann ist das so. Der Vermieter kann Gründe dafür haben, die für ihn durchaus relevant sind (da er sein Wohnobjekt schützen möchte, evtl in der Vergangenheit diesbezüglich bereits sehr schlechte Erfahrungen machte).

Wenn man als Vermieter einen Mieter hat (oder einen potentiellen Mieter, also noch vor Vertragsabschluss).... Dieser Mieter kein Interesse an Tierhaltung hat und auch keine Fremdtiere bei sich im gemieteten Wohnobjekt dulden will... Dann ist das die Entscheidung dieses (potentiellen) Mieters. Selbst wenn Mieter und Vermieter sich beispielsweise ein Haus mit zwei seperaten Wohnungen teilt, muss der Mieter das Haustier des Vermieters nicht in seiner gemieteten Wohnung dulden.

Es ist egal ob es ein "lieber Kater, der wirklich nichts anstellt" ist. Da gehts ums Prinzip. Um eventuelle Allergien oder Phobien. Um den Schutz vom Eigentum.

Denn auch eine "liebe Katze die nichts anstellt" kann eine Allergie beim Allergiker oder eine Panikattacke beim Phobiker auslösen. Auch eine "liebe Katze die nichts anstellt" kann aufgrund von Langeweile, Stress oder Krankheit Türen/ den Türstock/ Wände/ den Boden zerkratzen oder irgendwohin urinieren bzw. koten. Und dies zu renovieren wird teuer(!). Als Mieter ist man da definitiv die Mietkaution los und muss möglicherweise sogar noch draufzahlen. Als Vermieter hat man dann die Kosten zu tragen, denn es ist die eigene Katze die das eigene Mietobjekt dadurch schädigt. Und man muss dem Mieter sein beschädigtes Hab und Gut finanziell ersetzen (falls die Katze draufmacht, draufkotzt, etwas zerbeißt...).

Wenn der Vermieter Tiere verbietet, musst du dir eine andere Wohnung suchen 😅

Oder du sagst ihm, dass du eine Katze hast und fragst ob das okay wäre