Mehrere Hauptmieter, kann einer aus dem Mietvertrag (mit drei monatiger Kündigungsfrist aussteigen), wenn NUR der Vermieter damit einverstanden ist?
Guten Tag,
wir wohnen in einer 3er-WG mit 3 Hauptmietern, und 4 Zimmern. Der Mieter aus dem kleinen Zimmer möchte ausziehen und hat seine Kündigung schriftlich dem Vermieter mitgeteilt mit drei monatiger Kündigungsfrist.
Thema 1
Jetzt sagt der Vermieter wir die übrigen 2 Mieter sind dafür verantwortlich einen Nachmieter zu suchen, man kann nichts tun wenn der der Auszieht nicht mithilft einen Neuen zu suchen.
Sonst müssen wir die komplette Miete zu zweit tragen.
Ich habe versucht ihm zu erklären, dass alle Mieter nur zusammen kündigen können bzw. eine schriftliches Einverständnis geben müssten, er meint, Nein, sonst wäre er ja "gefangen" in dem Vertrag, was ja aber so ist, auf der anderen Seite, müssten wir sonst 1/3 mehr Miete bezahlen.
Was kann ich tun? Muss ich mich irgendwie absichern?
Also 3 Hauptmieter, Vermieter ist einverstanden dass er die Wohnung nach 3 Monaten verlässt, Kosten sollen 2 übrige Mieter bezahlen??
Es gibt keine Vollmachtklausel und auch keine Kündigung die wir unterschrieben haben.
Thema 2
Da das Zimmer aus dem der eine Mitbewohner auszieht sehr klein ist, und wir vorher die Miete Gesamt:3 gerechnet haben, sollen wir das Wohnzimmer (4te Zimmer auch vermieten), da er 150€ mehr für die Kaltmiete möchte, und wir das kleine Zimmer viel billiger anbieten sollen (sonst nimmt es keiner). Ich in meinem Fall würde mit einem Mitbewohner mehr (weniger Platz, Kühlschrank Badezimmer usw.. und ohne Wohnzimmer), für mein Zimmer würde die Kaltmiete von 267€ auf 240€ sinken. Ist zwar sehr wenig aber was soll ich machen?
Ich danke schonmal für die Antworten.
Mit freundlichen Grüßen :)
5 Antworten
Egal wie, der fluchtwillige Miete haftet gesamtschuldnerisch wie ihr auch bis zum Mietende des laufenden Mietvertrages. Die Zustimmung des Vermieters zur Einzelkündigung des Mieters ist unwirksam. Einer Änderung des MV müssen alle Beteiligten zustimmen.
Die Möglichkeit einen Nachmieter zu substituieren obliegt dem ausgezogenen Mieter. Er wird in 2 Monaten Mietschuldner im Innenverhältnis der Mieterpartei, wenn er keine Miete mehr zahlen sollte.
Einem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters müsstet ihr drei ! namentlich zustimmen, denn die Mieterpartei ist nicht wirksam verändert.
Dem Nachmieter könntet ihr das größere Zimmer anbieten und das kleine Zimmer extra noch vermieten. Dann solltet ihr euch aber aber auch an der Mietersuche beteiligen. >> WG- gesucht anmelden.
Der Untermietvertrag des vierten Zimmers würde euch als Vermietergemeinschaft ausweisen, wenn der Wohnungmietvertrag nicht geändert wird.
Die Wünsche des Vermieters fußen hier nicht auf Basis des BGB. Der Mietvertrag weist eine Mieterpartei bestehend aus drei Mietern aus. Es gibt aktuell einen Mietpreis, der sich auf die Grundmiete bezieht. Wie ihr als Partei die Wohnung nutzt, kann der Vermieter nicht beeinflussen. Sollte ein 4. Mieter als Untermieter aufgenommen werden, dann braucht ihr die Genehmigung des Vermieters, und der kann dann das von einer Mietanhebung bis zu 25% abhängig machen. Die Betriebskosten kann er auch anpassen. Es wäre also zu überlegen, was der bessere Weg ist, denn ein Mieterhöhungsverlangen um 150€ istvermutlichbesserals die möglichen 25% bei Untervermietung.
Das heißt er kann die einzelnen Zimmerpreise nicht vorschreiben nur die Gesamtemiete (Grundmiete) erhöhen?
Ja verstehe auch dass er die Miete ein bisschen anpasst..
Muss halt jetzt ein 4 Mieter her, sonst wäre die Wohnung zu teuer.
Die einzelne Zimmerpreise kann er nicht vorschreiben und einer Mieterhöhung geht stets ein begründetes Mieterhöhungsverlangen des Vermieters voraus. § 558 ff BGB.
Denkt daran, euer 3. Mitmieter ist nicht für alle Ewigkeiten in dem Mietvertrag gefangen. Er kann auch auf Kündigung klagen.
Sonst müssen wir die komplette Miete zu zweit tragen.
Genau so ist es aber. Der Vermieter muss nicht von jedem Hauptmieter einen Teil der Miete verlangen. Er kann genausogut von einem Hauptmieter die komplette Miete verlangen. Es sei denn es wurde im Mietvertrag etwas anderes vereinbart.
Die Kündigung eures dritten Mieters ist nach wie vor unwirksam. Ihr könnt ihn also für einen Teil der Kosten drankriegen. Er wird sich vermutlich aber weigern. Dann bleiben nur rechtliche Schritte oder man beißt in den sauren Apfel. Euer Vermeiter hat mit euren internen Problemen jedoch nichts zu tun bzw. muss nichts unternehmen.
Ich sehe hier auch noch andere Probleme. Da die Kündigung nicht wirksam ist, ist es fraglich ab man das Zimmer einfach so weitervermieten dürfte. Wo kein Kläger da kein Richter, aber was wäre wenn eurer dritter Mieter plötzlich wieder einziehen will?
Danke dir für die schnelle Antwort.
Genau da kein Richter, wenn Sie hier alle wüssten wie unser Vertrag aussieht ... Tippex Name weg und neue Namen hin (bei Aus und Einzug) 😂
Nein. So ein Mietvertrag kann nur von allen Hauptmietern gemeinsam gekündigt werden. Der Vermieter kann keine "Absolution" erteilen.
Problem aber hier : Wenn der 3. Mieter nicht mehr zahlt, haften die anderen Mieter gesamtschuldnerisch für die Gesamtmiete...
Ich denke es wäre dringend anzuraten, dass ihr euch hier einen Anwalt sucht
Also ist seine Kündigung komplett unwirksam, selbst wenn der Vermieter dieser zustimmt?
Der Vermieter vermietet für einen vereinbarten Mietzins. Den will (und darf) er haben. Woher die WG die Kohle bekommt, ist für ihn unerheblich. Wenn er die Miete nicht bekommt, schmeißt er euch über kurz oder lang einfach raus.
Die Spezifika müsst ihr wohl unter euch ausmachen.
Danke für die schnelle Antwort. Genau, aber kommt den der eine Mieter so einfach aus dem Vertrag rauß?
Das Untermietverhältnis habt ihr unter euch abgemacht. Wenn das nicht sauber definiert ist, habt ihr Verbleibenden die A-Karte gezogen. Was steht denn im Untermietvertrag?
Gibt keinen Untermietvertrag wird sind alle gleich, sind alle als Hauptmieter eingeschrieben.
Tja - 1/3 geteilt durch zwei "Hinterbliebene" ist 1/6 für jeden.
Das kommt davon, dass man heute niemandem mehr vertrauen kann und demzufolge für jeden Shyce einen Vertrag braucht.
Schreibt das Zimmer aus - irgendjemand wird sich melden.
Genau, also noch gibt es keine Probleme, er hat jetzt eine eigene Wohnung bezogen und wir haben noch 2 Monate Zeit einen Nachmieter zu finden.
Es wäre aber auch in seinem Interesse jmd. zu finden, sonst können wir die Moetschuld bei ihm geltend machen, solange wie das Zimmer leer steht (obwohl er "gekündigt" hat)
Das ist interessant. Inwieweit könnt ihr die Mitschuld geltend machen, wenn einer der drei Hauptmieter den Mietvertrag kündigt? Das kann ich nicht beantworten.
Die ganze Konstellation finde ich ziemlich verquast.
Meine Omma hat mal gesagt: "Kumpanigge is Lumperigge", was soviel heißt wie "Kumpelei führt zu Beschiss".
Danke dir für die schnelle Antwort.
Also zu Thema 2, ich habe es sehr kompliziert dargestellt.
Der Vermieter sagt wir sollen alle 4 Zimmer vermieten, dann sinkt ja Logischerweise auch die Miete für alle anderen Zimmer. So können wir für das kleinste Zimmer einen realistischen Preis anbieten, sodass es für jmd. interessant ist.
So wie ich unseren Vermieter einschätze würde die 4te Person auch ein Hauptmieter werden.
Also er möchte 150€ mehr für die Kaltmiete, wenn die neuen eingezogen sind.
Kann er einfach eine Mieterhöhung verlangen ohne was ander Wohnung verändert zu haben?
Er möchte auch diesmal die Kaltmiete für die einzelnen Räume in den Vertrag schreiben.
Kann er das alles so machen?