Vermieterin weigert sich mich wieder in der Mietvertrag zu setzen?

Gerhart  25.02.2024, 03:58

Vor Mietbeginn habt ihr gemeinsam oder nur dein Mann einen Mietvertrag unterschrieben?

Sebasanca 
Fragesteller
 25.02.2024, 05:24

Gemeinsam

7 Antworten

Die Vermieterin hat dich vor deinem auszug wirksam aus dem Mietvertrag entlassen. Dein Mann hat dieser Entlassung schriftlich zugestimmt und den Mietvertrag allein fortgesetzt. Wenn sich das nicht so abgespielt hat, dann hat deine Entlassung nicht wirksam stattgefunden und du bist noch immer Mieterin gemeinsam mit deinem Mann.

Sollte das aber nun doch wirksam gewesen sein, dann kannst du in die Wohnung deines Mannes zurückkehren. dazu bedarf es nur der Mitteilung an die Vermieterin. Du wärst dann aber keine Mieterin mehr.

Die Vermieterin kann nicht gezwungen werden dich in den Mietvertrag wieder aufzunehmen, obgleich es für die Vermieterin von Vorteil wäre, denn hätte sie wieder 2 haftende Mieter.

Wer hat für den Mietvertrag die Kaution an die Vermieterin übergeben?

Sebasanca 
Fragesteller
 25.02.2024, 07:28

Als ich ausgezogen bin habe alleine mein Mietvertrag gekündigt,mein Mann nicht ,dann wurde eine neue Mietvertrag mit mein Mann gemacht.damals habe über meine Name ein bankburgschaft gemacht denn ich gekündigt habe als ich ausgezogen bin.

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Gerhart  25.02.2024, 07:43
@Sebasanca

Dann hat dein Mann wohl eine neue Kaution übergeben mit dem neuen Mietvertrag?

Deine alleinige Mietvertragskündigung war damals unwirsam, weil aus einer Mieterpartei heraus ein Mieter nicht kündigen kann. Nur die Mieterpartein kann gemeinsam kündigen. Dene Vermieterin hat also ebenfalls rechtswidri gehandelt.

Vom Prinzip her hat der alte Mietvertrag noch Bestand. 2 Mietverträge neben einander dürfen nicht zur gleichen Mietsache bestehen. Der Mietvertrag deines Mannes müsste nun aufgehoben werden.

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Sebasanca 
Fragesteller
 25.02.2024, 07:46
@Gerhart

Nach meine Auszug hat mein Mann ihr der Kaution im bar bezahlt

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Gerhart  25.02.2024, 10:59
@Sebasanca

Dann muss jetzt nur noch einer der beiden Mietverträge aufgelöst werden.

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wenn ihr Verheiratet seit muss du nicht zwangsläufig im Mietvertrag stehen..

Du ziehst ganz normal ein fertig.. da kann die Vermieterin nichts machen.

Schön das ihr euch wieder gefunden habt das ist selten geworden.

Ja, das ist erlaubt. Und auch verständlich. Ist doch kein Problem. Du kannst doch trotzdem bei deinem in der Wohnung wohnen. So ist es auch leichter, wenn du das nächste Mal ausziehst.

Ja das ist erlaubt.

So ein Hin und Her muß kein Vermieter mitmachen.

und wir wollen wir zusammen umziehen (bin ausgezogen)

ihr sucht eine neue Wohnung, ihr seid noch verheiratet? ja wo ist das Problem, sucht euch ne neue Wohnung

ihr informiert den Vermieter, ihr zieht zusammen. das kann der Vermieter gar nicht verbieten.