Widerspruch bei T5?
Guten Tag Liebe Community,
ich hatte vor etwa einem Monat meine Musterung bei der Bundeswehr (FWDL). Heute erhielt ich einen Brief das ich dauerhaft nicht dienstfähig sei, diese Entscheidung kommt mir persönlich jedoch bisschen komisch vor. Da ich angab in meiner Vergangenheit psychisch erkrankt gewesen zu sein sollte ich ein Gutachten meines damaligen Therapeuten an die Bundeswehr senden (auch dort stand das alle Erkrankungen in Remission sind). Nachdem ich mich bisschen mit der ZDv beschäftigt habe habe ich verstgestellt das hier bei mir eine Pflicht zur Einzelfallprüfung bestehen würde (soweit ich das richtig verstanden habe) und ich in dem Zusammenhang zu einem Bw Psychiater geschickt werden müsste, das ist an dieser Stelle nicht erfolgt. Zudem kommt noch hinzu das ich bei meinem Psychologengespräch (Interview) als psychisch stabil eingestuft wurde. Würde es eurer Meinung nach Sinn machen Widerspruch einzulegen?
1 Antwort
Remission bedeutet in der Medizin das vorübergehende oder dauerhafte Nachlassen von Krankheitszeichen, ohne dass eine Heilung erreicht wird.
Und damit bist und bleibst du T5. Das ist bei psychischen Erkrankungen ohnehin immer so. Du kannst sicher mit deiner Krankheit sehr gut leben. Es besteht allerdings ständig die Gefahr das sie wieder ausbricht. Insbesondere in dem psychisch höchst belastenden Soldatenberuf.
Du bist nicht T5 weil der Bundeswehr keinen Bock auf dich hat sondern um dich vor dir selbst zu schützen.
Widerspruch ist somit sinnlos. Zeit für Plan B.