Bundeswehr trotz angststörung?

5 Antworten

Bundeswehr trotz angststörung?

definitiv nicht zu empfehlen

Ich bin bei der bundeswehr fwdl und habe die grundausbildung fertig, ich habe eine angststörung und panikattacken die mich während dem dienst eigentlich nicht beeinträchtigen, weil ich dadurch ja dann abgelenkt bin. Ich konnte die grundausbildung ja auch absolvieren.

was sind denn konkret die Auslöser ohne die Ablenkung durch die Grundausbildung?

Ich habe das bei der musterung natürlich nicht erwähnt die mich nicht genommen hätten.

unrichtige Angaben können zur sofortigen Auflösung des Dienstverhältnisses führen

Ich habe vor bundeswehr ssri genommen und einen jahr ungefähr vor der musterung abgesetzt.

Absetzung aufgrund ärztlicher Empfehlung?

Jetzt hat mich das aber wieder eingeholt und müsste wieder zum arzt.

was hat Dich denn jetzt getriggert, wie äußert sich das konkret?

Ich habe es damals abgesetzt weil ich schon „geheilt“ war.

Meinung des Arztes oder hattest lediglich Du das Gefühl geheilt zu sein?

jetzt ist die frage ob wenn ich zum arzt gehe und ihn das sage, ich entlassen werde wegen dienstunfähigkeit.

wird vermutlich kein DU-Verfahren, läuft eher auf eine Entlassung raus

Sollte ich warte bis ich saz bin denn ich habe vor zu bleiben.

nicht jeder der es will wird auch SaZ und willst Du wirklich erneut betrügen?

was soll ich tun?

Restdienstzeit als FWDL? Verwendung als FWDL? Verwendungswunsch als SaZ? Einschränkungen im Dienst durch das fehlende Medikament?

danke im vorraus für die antworten und bitte keine dummen antworten🙂

was sind denn aus Deiner Sicht dumme Antworten?

Tatbestand des § 263 Abs. 1 StGB

Will ich nur mal nebenbei erwähnen, Bundeswehr ist ein Öffentlicherdienst und sowas kann zu stärkeren Strafen führen als nur "Entlassung aus dem Dienst"

Hier knüpft die Rechtsprechung allein an die Laufbahn-Voraussetzungen. Verschweigt man vorsätzlich Tatsachen und würde bei wahrheitsgemäßer Aussage diese Voraussetzungen nicht erfüllen, so kann es sich um (Einstellungs-)betrug handeln. Denn die Besoldung als Alimentation erfolgt unabhängig von den erfüllten Diensten (im Gegensatz zum Arbeitnehmer, bei dem grds. gilt: ohne Arbeit kein Lohn). Damit würde allein die Einstellung eines ungeeigneten Bewerbers der Anstellungsbehörde einen nicht kompensierbaren Nachteil zufügen.

Was genau passieren wird kann dir keiner genau sagen, ggf wirst du einfach Entlassen oder oder oder


hubertheiner604  03.02.2025, 03:31

Das stimmt überhaupt nicht. Denen kann man erzählen was man will. Mich wollten sie haben und ich hatte keinen Bock auf BW. Ich hätte mich auch verpflichten lassen können und dann krank machen. Schliesslich wollten sie mich ja haben. Habe aber Zivildienst geleistet. Aus heutiger Sicht hätte ich sie machen lassen sollen und überhaupt nicht verweigern und nach 1 bis 2 Jahren nach der Verpflichtung krank machen und dienstunfähig schreiben lassen sollen. Und so gegen die Wand laufen lassen sollen. Schliesslich bin ich nicht verpflichtet, dem Arzt meine Krankheiten zu beichten. Das hätte ich vielleicht müssen wenn ich zum Bund gewollt hätte aber nicht wenn die mich wollen. Da muss ich überhaupt nichts sagen. Ich muss nicht sprechen. Ich kann auch nicht eingesperrt werden wenn ich mit dem Arzt nicht rede. Nichts können die machen nichts. Wenn ich garnicht rede kann ich auch nicht die Unwahrheit sagen. So einfach geht Bund.

Hrimthur  03.02.2025, 06:58
@hubertheiner604

Du solltest hier lieber mal weniger reden, denn du hast keine Ahnung, von Rechtschreibung übrigens auch nicht.

Es kann sein, dass du entlassen wirst, weil du bei deiner Einstellung eine Tatsache verschwiegen hast, die zur Untauglichkeit geführt hätte.

Darüber hinaus habe ich kein Verständnis dafür, dass man mit einer Angststörung Soldaten werden will, wo doch mit dramatischen Situationen zu rechnen ist.

Was, wenn ich mich in einem Gefecht auf dich verlassen muss, du aber gerade "einfrierst"?

Das finde ich unverantwortlich von dir.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufssoldat a.D., Luftfahrzeugführer und Scharfschütze
  1. Du musst dies der Bundeswehr unbedingt mitteilen
  2. Mit viel, viel, viel Glück, wird man dich "nur" aus dem Dienstverhältnis entlassen. Gut möglich, dass das weitere Konsequenzen haben wird

hubertheiner604  03.02.2025, 03:33

Der muss überhaupt nichts mitteilen und wenn dann ist die Angststörung halt erst im letzten Monat aufgetreten. Kann ja niemand nachweisen.

ponter  03.02.2025, 08:21
@hubertheiner604

Du solltest dich nicht in Themen einmischen, von denen du keine Ahnung hast.

Du weißt also, dass du Beeinträchtigungen hast (nicht: hattest), hast deswegen verschreibungspflichtige Medikamente genommen und erwähnst das nicht mal bei der Musterung? Das ist Einstellungsbetrug, insofern ein starkes Stück.

Du wirst dann entlassen, egal ob FWDL oder SaZ.


hubertheiner604  03.02.2025, 03:34

Das ist doch völlig egal. Er war bei der Musterung und wenn der Arzt das nicht feststellt dann ist es sein Pech.