Wie kann ich wieder eine Wehrübung bei der Bundeswehr als Reservistin machen (T5 & Gesundheitsziffer)?
Hallo,
ich war (bin?) Reservistin im Sanitätsdienst bei der Bundeswehr und habe bereits eine Wehrübung gemacht. Für meine zweite Wehrübung, die direkt an die erste anschloss (in der selben Einheit) wurde ich leider T5 gemustert aufgrund von psychischer Instabilität (das ganze ist aber eine ganz blöde Geschichte, bestehend aus Intrigen und ganz viel filmreifem Drama). Dabei kann ich sagen, dass das ganze definitiv aufgespielt wurde und ich mehr oder weniger aus der Einheit gedrängt wurde. Ich fühle mich psychisch stabil und habe das Gefühl, ich wurde zu unrecht gegangen. Aufgrund dieser Person, die das ganze veranlasste, sind übrigens auch ein paar Wochen später zwei weitere Reservisten gegangen worden.
Die Ärztin, die mich T5 gemustert hat, hat mir gleichzeitig auch eine Gesundheitsziffer (was auch immer das genau ist) eingetragen. Leider weiß ich nicht genau, wie ich nachprüfen kann, was nun genau in meiner Akte drin steht. Mir wurden bei der Entlassung keine Informationen gegeben, ob ich denn jemals wieder eine Wehrübung machen kann, denn ich möchte das nicht so auf mir beruhen lassen.
Ich würde gerne wieder eine Wehrübung machen (hatte eigentlich auch vor, dies regelmäßig zu tun) und habe Bedenken, dass ich wegen T5 und dieser Gesundheitsziffer nie wieder eine Wehrübung machen kann.
Ich habe leider keine Ahnung, wen ich ansprechen soll, denn mit der Einheit, in der ich meine erste und letzte Wehrübung gemacht habe, habe ich nichts weiter zu tun gehabt. Post aus Koblenz bekomme ich weiterhin. Ich habe schon überlegt, in meiner alten Einheit (in der ich während meiner aktiven Dienstzeit) war anzurufen, aber leider wussten sie schon damals nicht wirklich etwas über die Reserve der Bundeswehr...
Kennt sich da zufällig jemand mit aus?
2 Antworten
Die Gesundheitsziffer sagt nur aus, was für ein Problem vorliegt und in welchem Grad.
Diabetes Typ I wäre zum Beispiel Gesundheitsziffer 10 VI, eine "weiche Leiste" wäre Ziffer 48 II.
Verwendungsgrad T5 bedeutet Dienstunfähigkeit aufgrund einer schweren Gesundheitsstörung ohne erkennbare Besserungsaussicht.
Damit wirst wohl keine Beorderung mehr erhalten und die ausstehende Beorderung wird zurückgenommen, wenn das nicht schon geschehen ist. Machen kann man da nicht wirklich was, anders als bei einem Musterungsbescheid kannst du der Rücknahme einer Beorderung nicht widersprechen und keine Rechtsmittel einlegen.
Auch eine Teilnahme an Wehrübungen wird bis auf weiteres nicht möglich sein, allerdings habe ich die Vorschriften für die erneute Untersuchung nicht im Blick, da müsstest du mal mit einem Anwalt für Wehrrecht sprechen.
das finde ich sehr schade. Zumal ich nicht mal weiß, warum genau ich jetzt T5 gemustert wurde. ein paar Wochen davor war ich ja noch T2
Schau dir doch mal die Reservisten Seiten der Bundeswehr im Internet an. Da findest du den für dich richtigen Ansprechpartner. Möglicherweise das nächste Landeskommando.
Versuch macht klug. Probiere es einfach. Man kann von t5 auch wieder wegkommen. Auch wenn die Chance sehr gering ist. Mehr als Nein sagen, können die auch nicht.