Handy im Unterricht einsammeln?
Es ist ja bekannt, dass Lehrer Handys im Unterricht beschlagnahmen dürfen, wenn Schüler nach einer Ermahnung nicht ihr Handy weglegen.
Gilt das auch ohne Ermahnung?
Kann der Lehrer Gewalt als Mittel zur Durchsetzung wählen, wenn der Schüler das Handy nicht ohne weiteres abgeben möchte?
Auch habe ich von einem Fall von einer misslungene Klage bei einem Verwaltungsgericht gehört, nachdem das Handy über das Wochenende in Obhut genommen wurde. Sind alle Rechtsmittel ausgeschöpft?
Grundsätzlich: ist das Schulgesetz im Einklang mit unserem Grundgesetz?
Interessiere mich nur für die rechtliche Bewertung, ich persönlich finde es in Ordnung, wenn Lehrer Handy einsammeln dürfen, um den Unterricht störungsfrei zu halten.