Stimmt es, dass man für eine A15-Stelle 4 Jahre Dienstzeit braucht?
Kann man da Bundeswehrzeit (Wehrdienst von vor dem Studium) abziehen oder Referendariatszeit?
Es geht um Stellen im Schuldienst.
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Schule, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
A15 wäre eine Stelle als Studiendirektor, was üblicherweise schon eine Zugehörigkeit zur Schulleitung beinhaltet. Mir erscheint die Zeit von 4 Jahren sehr kurz zu sein. Auf jeden Fall könnte die Zeit erst ab A13 (verbunden mit der Verbeamtung auf Lebenszeit) anfangen zu laufen.