Uni Klausur Widerspruch Vorrausetzungen/Ablauf?

8 Antworten

Du kannst erst einmal Widerspruch beim Prüfungsausschuss einreichen. Das kostet Dich außer Zeit und Papier sowie Druckertinte nichts. Lass Dich dabei am besten von der Fachschaft beraten.

Ein schlechtes Ergebnis ist kein Grund für die Annullierung oder Besserbewertung der Prüfung. Der Tippfehler schon eher, aber da muss geschaut werden, wie sehr dies die Prüfung beeinflusst hat. Jedoch muss ein Student mit so etwas immer rechnen.

Wird dieser abgelehnt, musst Du gegen die Ablehnung in Widerspruch gehen. Das lohnt sich fast nur mit einem Anwalt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das schlechte Ergebnis der Klausur an sich ist meines Erachtens kein Grund für eine Neubewertung oder Wiederholung der Prüfung. Anders sieht es da nach meinem Dafürhalten aber mit der geänderten Aufgabenstellung mitten in der Klausur aus, da diese unzweifelhaft Arbeitszeit und Konzentration gekostet hat.

Erster Ansprechpartner ist hier auf jeden Fall das Prüfungsamt. Bei diesem solltest du dich über den Ablauf informieren.

Kosten kommen dabei auf keinen Fall auf dich zu. Aber die Erfolgsaussichten sowie welche Möglichkeiten der Korrektur es überhaupt gibt, sind natürlich nur schwer einzuschätzen.

Ich würde mich an deiner Stelle aber einfach mal informieren.

Beste Grüße!

Zatarong  27.02.2020, 17:38

Eine derartige (empfundene) Störung des Prüfungsablaufs muss aber direkt nach der Prüfung beim Prüfungsamt gemeldet werden und nicht erst nach Erhalt des Ergebnisses. Da könnte ja jeder kommen.

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Feide 
Fragesteller
 27.02.2020, 17:44
@Zatarong

Nein das stimmt definitiv nicht, man kann einen konformen Widerspruch bei Unregelmäßigkeiten im Prüfungsablauf auch nach Veröffentlichung des Prüfungsergebnisses einreichen, man hat dafür einen Monat Zeit.

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Zatarong  27.02.2020, 17:49
@Feide

Uns wird in der Belehrung jedes mal mitgeteilt, dass ein Widerspruch wegen einer Störung des Prüfungsablaufs direkt nach der Prüfung erfolgen muss und spätere Beanstandungen nicht mehr berücksichtigt werden können.

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Feide 
Fragesteller
 27.02.2020, 17:51
@Zatarong

Können die euch ja gerne erzählen, Widerspruch einlegen kannst du trotzdem, unabhängig davon ob dieser aus anderen Gründen abgelehnt wird, darf dieser nicht deswegen abgelehnt werden.

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Zatarong  27.02.2020, 19:12
@Feide

Wieso nicht, es scheint ja offensichtlich, dass du wegen deiner Note Widerspruch einlegst und nicht weil du dich so extrem gestört gefühlt hast. Ob du bei einer 1,x Note auch Widerspruch wegen der Störung eingelegt hättest?;)

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Welches ist denn der ERSTE Sachverhalt?

Dass die Klausur schlecht ausgefallen ist? Das ist das Uni Leben... du kannst NIRGENDWO widerspruch einlegen, nur weil irgendwas schlecht ausfällt. Meine Dozenten erzählen teilweise von einzelnen Arbeiten/Klausuren mit RIESIGEN Durchfallquote von 75% und mehr... da musst du drüber hinwegstehen.

Der Druckfehler in der Klausur... möglich. Allerdings glaube ich kaum, dass dein Widerspruch da großartig Erfolg nach sich ziehen würde. Bestenfalls gäbe es wohl die Option die Klausur nachzuschreiben oder durchweg nicht zu werten... ob dir das Hilft würde sich dann wohl zeigen.

Versuch macht klug

Klar du kannst immer Widerspruch einlegen, aber es wird nichts bringen.

Du bist im Studium und nicht an einer Schule. Wir hatten im ersten Semester eine Klausur mit Durchschnitt 4,9. Von 460 Teilnehmern waren 420 durchgefallen. Dann kann man entweder beim nächsten mal mehr lernen oder das Studium aufgeben.

So ein Druckfehler passiert. In der Regel gibt es dann eine kleine Schreibzeitverlängerung. Das größte Problem ist aber, dass du erst das Ergebnis abgewartet hast. Wenn dich der Druckfehler so gestört hat, warum hast du nicht direkt nach der Klausur Widerspruch eingelegt?

Such die Verantwortung für deine Note bei dir und nicht bei deiner Hochschule. Willkommen im Studium.