UNI Klausur falsche Infos von der Prüfungsaufsicht erhalten was tun?
Hallo in die Runde!
Mir ist folgendes passiert:
Ich habe letztens in der Uni meine letzte BA Prüfung geschrieben. In der Klausur war eine Rechenaufgabe mit der Überschrift "Beschreiben sie folgenden Vorgang...(dann kamen die ganzen Zahlen usw).
Vor Beginn der Klausur hatten wir Zeit Fragen zu stellen. Weil ich von der Formulierung der Aufgabe etwas verwirrt war, habe ich die Prüfungsaufsicht gefragt ob man bei dieser Aufgabe verlangt eine entsprechende Rechnung durchzuführen, oder ob eine wörtliche Beschreibung des Vorgangs gewünscht war. Als Antwort bekam ich "Nur ausrechnen, nichts beschreiben".
Nun, die Aufgabe war für mich nicht zu lösen, mit der in der VL vermittelten Inhalten, da auch unbekannte Recheneinheiten vorkamen. Ich habe somit die Aufgabe nicht bearbeitet. Nach der Klausur bin ich direkt zur Aufsicht die mir dann sagte ich hätte es doch mit Worten beschreiben sollen, der andere meinte nur rechnen, die waren sich dann selbst nicht einig.
Nun kam das Prüfungsergebnis mit "Durchgefallen". Mir fehlt lediglich 1 Punkt zum bestehen. Nun die Frage was kann ich da machen? Gibt es da spezielle Regelungen oder hat da jemand Erfahrung damit wenn einem die Aufsicht "falsche/widersprüchliche" Aussagen macht? Wie seid ihr da vorgegangen? Kann man die Aufgabe streichen lassen? Auf einen Freiversuch plädieren?
(Kommentare wie "Hättest bei ner anderen Aufgabe punkten können und es lag ja dann wohl nicht an der einen Aufgabe bitte sparen. Ich möchte natürlich die Prüfung jetzt schnell abschließen, da sie meine letzte ist.)
War die Prüfungsaufsicht überhaupt vom Fach?
Gute Frage, keine Ahnung. Da derjenige durch die Reihen gegangen ist und Fragen beantwortet hat bin ich mal davon ausgegangen. Der Prof selbst war allerdings nicht anwesend.
1 Antwort
Grundsätzlich können auch andere Mitarbeiter die Prüfungsaufsicht übernehmen, ohne unbedingt vom Fach zu sein. Allerdings dürfen sie dann nur formale Fragen beantworten und keine inhaltlichen.
An Deiner Stelle würde ich einen Widerspruch verfassen und an den Prüfungsausschuss senden, mit der Begründung, dass Du einen falschen Hinweis zur Bearbeitung der Frage bekommen hast, dem Du im Vertrauen auf die fachliche Kompetenz der Person auch gefolgt bist.
Mir ist dennoch unklar, warum man bei der Aufgabenstellung, etwas zu beschreiben, davon ausgehen kann, dass nichts zu beschreiben ist. Das könnte dann natürlich als Gegenargument auf Deinen Widerspruch kommen. Dem solltest Du von vornherein entgegen wirken, indem Du schreibst, ja normalerweise hätte ich ....aber ich habe da das und das Problem gesehen und deshalb die Aufsicht gefragt.
Und schließlich solltest Du möglichst Zeugen finden 😉
Viel Erfolg
Vielen Dank für die Antwort. zeugen habe ich, zwei Stück die das alles gehört und mitbekommen haben. Das werde ich dann so machen. Velen Dank!