Wie genau funktsoniert der "Freiversuch" auf der Uni?
Sagen wir jetzt mal ich schreibe eine Klausur auf der Uni mit und bestehe diese Klausur nicht. Nun gelt er als Freiversuch. Da nun diese Klausur als "nicht unternommen" gilt, könnte ich theoretischer Weise mich dazu entscheiden, den Kurs nächstes Jahr erneut zu belegen und dort nochmal die Klausur zu schreiben? Oder müsste ich die Klausur zum 2ten Termin nochmal schreiben?
2 Antworten
Also als Freiversuch hat man meines Wissens nach danach noch die Möglichkeit, die Klausur nicht geltend zu machen und nochmal zu schreiben (studiere Jura, dort gibt es den sogenannten „Freischuss“, Examen kann danach zur Verbesserung wiederholt werden). Allerdings ist es an meiner Uni so, dass man bei allgemeinen Klausuren für jede 3 Versuche hat zu bestehen und sobald dies geschehen ist, steht die Note und kann auch nicht noch einmal verbessert werden.
Das sagt dir die Studienberatung.
Nicht hilfreich