Wie steht es wirklich um unsere Meinungsfreiheit?

7 Antworten

Hallo Green8300,

an deinem Post sieht man, dass die Meinungsfreiheit sehr weit geht. Er ist gespickt mit Falschbehauptungen und Halbwahrheit. Also...

(1) Der Chefredakteur des „Deutschland-Kuriers“ ist zu 7 Monaten auf Bewährung verurteilt worden und zwar wegen des Straftatbestands der „Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“ gemäß Paragraf 188 des Strafgesetzbuches (StGB). Also nicht einfach wegen eines "Memes"

(2) Das "Compact-Verbot" ist keine Farce, denn das  "Compact" verfassungsfeindliche Ideologie vertritt ist unbestritten.

Compact-Beschluss: Entscheidend wird die Prägung

(3) Eine Haussuchung gab es nicht wegen eines Internetposts, das ist schlicht eine Falschbehauptung

(4)

Diffamieren, bashing und Delegitimieren während der Corona Pandemie

Das ist eine sehr alberner Vorwurf. Du beschwerst dich gerade darüber, dass man eine Politikerin nicht verleugnen darf, aber Verschwörungstheoretiker (denn nichts anderes waren dieses Gestallten) darf man in deinen Augen nicht kritisieren

Also ja, wir haben Meinungsfreiheit. Diese geht sogar so weit, dass du hier Lügen und Halbwahrheiten verbreiten darfst, ohne belangt zu werden.


Green8300 
Beitragsersteller
 08.04.2025, 14:44

nein es geht mir um eure Doppelmoral...danke für deine entlarvenden Worte

DerGrafDuckula  08.04.2025, 14:45
@Green8300

Welche Doppelmoral? Ich habe dir genau begründet wo du Falschbehauptungen aufgestellt hast. Es ist nicht mein verschulden, wenn du keine Tatsachen anerkennst.

DerGrafDuckula  09.04.2025, 12:22
@Green8300

Bist du da sicher?

(1) Der Chefredakteur des „Deutschland-Kuriers“ ist zu 7 Monaten auf Bewährung verurteilt worden - die Bewährung hast du verschwiegen

und zwar wegen des Straftatbestands der „Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“ gemäß Paragraf 188 des Strafgesetzbuches (StGB). Also nicht einfach wegen eines "Memes"

(2) Das "Compact-Verbot" ist keine Farce, denn das "Compact" verfassungsfeindliche Ideologie vertritt ist unbestritten.

Compact-Beschluss: Entscheidend wird die Prägung

Es als "Farce" herabzuwürdigen, blendet die sehr wohl belegten Gründe aus.

(3) Eine Haussuchung gab es nicht wegen eines Internetposts, das ist schlicht eine Falschbehauptung - also eine Lüge

"Schwachkopf"-Beleidigung : Durchsuchung war bereits vor Anzeige von Robert Habeck geplant | ZEIT ONLINE

(4)

Diffamieren, bashing und Delegitimieren während der Corona Pandemie

Das ist eine sehr alberner Vorwurf - und eine direkte eine Lüge

Du beschwerst dich gerade darüber, dass man eine Politikerin nicht verleugnen darf, aber Verschwörungstheoretiker (denn nichts anderes waren dieses Gestallten) darf man in deinen Augen nicht kritisieren

Green8300 
Beitragsersteller
 09.04.2025, 12:28
@DerGrafDuckula

ja du biegst es sowieso wie du es brauchst und glaubst den Institutionen und Medien wie ein Schoßhündchen seinem Herrchen...zu Punkt 1, das ist nicht relevant, hier geht es ums Prinzip...zu Punkt 2, das ist nicht unbestritten...zu Punkt 3, das ist keine Lüge und zu Punkt 4, traf zu 100% zu...leugne nur weiter und glaub alles den Medien...nur wegen Typen wie euch können sie das durchziehen...Menschen wie du sind das Problem und ihr merkt es nicht einmal...weil ihr glaubt, dass ihr moralisch überlegen seid...aber das seid ihr nicht

DerGrafDuckula  09.04.2025, 14:34
@Green8300
ja du biegst es sowieso wie du es brauchst

Nein, ich zitiere Fakten.

und glaubst den Institutionen und Medien wie ein Schoßhündchen seinem Herrchen...

Nein, aber ich bin in der Lage, Tatsachen als solche zu erkennen und rational zu denken. Ich habe es schlicht nicht nötig, polemischen Unsinn zu glauben.

zu Punkt 1, das ist nicht relevant, hier geht es ums Prinzip...

Deswegen hast du trotzdem mit einer Halbwahrheit begonnen, um dich in kitschiger Art und Weise aufzuregen und die Tatsachen zu verfälschen.

zu Punkt 2, das ist nicht unbestritten...

Doch, das ist es. Du magst den Fakt nicht akzeptieren oder begreifen, aber ist eine Tatsache.

zu Punkt 3, das ist keine Lüge

Doch, daher habe ich auch eine Quelle verlinkt um dies zu belegen. Erneut leugnest du Fakten.

und zu Punkt 4, traf zu 100% zu..

Nein, es gab nur viele Leute, die es nicht ertragen, dass man sie an ihren eigenen Aussagen misst.

leugne nur weiter und glaub alles den Medien[...]

Ähm... im Gegensatz zu dir lebe ich nicht in einer Fantasiewelt, sondern in der Realität. Du kannst dich ja gerne als einsamer Rebell gegen das System betrachten, wenn es dir Spaß macht. Die Wahrheit ist aber, du lässt dich mit Halbwahrheiten manipulieren und fabrizierst dann selbst Lügen um dein Weltbild zu stützen.

Alles ist in bester Ordnung, denn Verleumdung ist eine Straftat und keine Meinungsfreiheit.

... bestätigte das Amtsgericht Bamberg nun auch, dass Bendels wegen einer Verleumdung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden ist. Bendels soll, laut Amtsgericht, „erkennbar bewusst unwahre und verächtlichmachende Tatsachenbehauptungen“ über Faeser verbreitet haben.

Wer sich das alles aufmerksam durchliest wird feststellen dass n Bendels NICHT wegen einer satirischen Darstellung Faesers verurteilt wurde sondern weil er eben NICHT dargestellt hat dass die Darstellung von ihm verfremdet wurde. Anders als die Titanic will der Deutschland Kurier keine Satirezeitung sondern ein Nachrichtenmagazin sein. Dieses vermischte in der Vergangenheit schon öfter Meinung mit Tatsachenbereicht und hier nun auch Satire mit Tatsachenbericht. Kann man machen, muß man halt die Konsequenzen tragen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland-Kurier

Zum Rest deiner Ausführungen erspare ich mir weitere Kommentare, dazu habe nun schon oft genug geschrieben. Nur so viel, wer andere Meinungen als "Diffamieren, bashing und Delegimieren" empfindet sollte mit dem Begriff "Freiheit der Meinungsäusserung vorsichtig umgehen.


Green8300 
Beitragsersteller
 08.04.2025, 14:45

oje oje...

Guten Tag!

Die Meinungsfreiheit ist fundamentaler Bestandteil unserer Verfassung, normiert in Artikel 5 Abs. 1 S. 1 GG. Wird können somit unsere Meinung äußern, verbreiten und kundgeben. Auch absurde Meinungen sind davon umfasst.

Das gilt jedoch nicht schrankenlos: nach Artikel 5 Abs. 2 GG kann das Grundrecht etwa durch die allgemeinen Gesetze eingeschränkt werden. Dazu gehören die Vorschriften aus dem Strafrecht. Wer eine Person in der persönlichen Ehre verletzt oder den öffentlichen Frieden stört, indem gegen bestimmte Gruppierungen oder einzelne Personen mittels Veröffentlichungen von Inhalten gehetzt wird, begeht eine Straftat. Hier gilt die Grenze der Meinungsfreiheit, sobald ein anderes Rechtsgut dadurch gefährdet oder konkret verletzt wird.

Kurz: Wenn es Anhaltspunkte gibt, die darauf hindeuten, dass jemand eine solche Straftat begangen hat, kann auf entsprechende Ermittlungsmaßnahmen zur Durchführung des Strafverfahrens wie etwa Hausdurchsuchungen nach § 102 StPO zurückgegriffen werden. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz muss dabei auch beachtet werden. Die Meinungsfreiheit tritt in solchen Fällen zurück.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Dipl.-Jur. mit Schwerpunkt in Kriminalwissenschaften

Dir scheint nicht klar zu sein, was eine Meinung ist:

  • Behauptungen sind keine Meinung, sondern wahr oder falsch, selbst wenn es im Einzelfall nicht ermittelt werden kann.
  • Beleidigungen sind keine Meinung.
  • Verunglimpfungen und Verleumdungen sind keine Meinung.
  • Hetze ist keine Meinung.

Meinungen sind auf Tatsachen begründete und durch Nachdenken gereifte Einschätzung, nichts anderes.