6 Antworten

Die Lektüre der schriftlichen Urteilsbegründung könnte ein hilfreiches Instrument zur Meinungsbildung sein.


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Aus deinem Link. Bewährungsstrafe, also keine Haft.

Und ja, das Gericht hielt dieses Strafmaß nach Abwägung aller Fakten für gerechtfertigt.

 - (Politik, Gesetz, Demokratie)
Eine Freiheitsstrafe zu einem Faeser-Meme auf X, gerechtfertigt oder nicht?

Ja ist es.

Siehe Art. 5 Abs. 2 GG:

Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Eine Verleumdung nach § 187 StGB ist eine solche ehrverletzende Tat.

Völlig korrekt. Das war eine böswillige Verleumdung

§ 187 StGB:

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen (...) wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahre bestrafe.

Da ist er noch gut weggekommen.

Beleidigungen und Verleumdungen sind keine Meinung.

Es ist doch in vielen Ländern völlig normal, dass man die Regierung oder auch (wichtige und regierungstreue) Politiker nicht kritisieren darf, oder man sich über sie lustig machen darf, ohne entsprechend bestraft zu werden.

Einige Jahre früher durfte Joschka Fischer hierzulande zwar noch straflos äußern: "Herr Präsident, Sie sind ein Ar!chloch", aber die Zeiten haben sich eben geändert.


DerRoll  08.04.2025, 16:24
Es ist doch in vielen Ländern völlig normal, dass man die Regierung oder auch (wichtige und regierungstreue) Politiker nicht kritisieren darf, oder man sich über sie lustig machen darf, ohne entsprechend bestraft zu werden.

Weder um das eine noch um das andere geht es hier. Satire z.B. unterliegt der Kunstfreiheit und ist selbstverständlich auch in ziemlich extremen Ausprägungen von Kritik von Artikel 5 Grundgesetz gedeckt. Hier geht es darum dass der Deutschland-Kurier das Bild von Faeser, in dem sie an die Shoa erinnert hat bewußt und ohne darauf hinzuweisen verfälscht hat und dies in einer Tatsachenberichterstattung verwendet hat. Hätte der Deutschland-Kurier auf die Manipulation hin gewiesen und ausserdem den Artikel als Meinungsartikel gekennzeichnet (wie man leicht nachlesen kann hat das Magazin damit bereits einige Probleme) wäre nichts passiert. Aber in dieser Form ist es nun mal eine Beleidigung und fällt als Lüge auch nicht unter den Schutz von Artikel 5 Grundgesetz.

DerRoll  08.04.2025, 16:35
@Jogi57L

Nebenbei, hätte die Titanic dasselbe getan wie der Deutschland-Kurier, wäre das wohl ebenfalls als Satire durch die Kunstfreiheit gedeckt werden. Denn die Titanic IST nun mal ein Satire-Magazin, bei dem mit solchen Verfälschungen zu rechnen ist. Der Deutschland-Kurier ist genau das nicht.