Ist bei Erziehern der "Blitzableiter" Indoktrination?
Hallo,
ist der "Blitzableiter" Indoktrination, wenn jemand mit "Erzieher"-Ausbildung meinen Sohn, nachdem er sich rund eine Stunde gewehrt hat dass er angeblich, wenn es nach dem Demokratiehasser ginge sich nicht gegen einen rechtswidrigsten Bescheid einer Schule (wider u. A. §39ff VwVfG i. V. m. Art. 20 Abs. 4 i. V. m. Art. 19 Abs. 4 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) wehren sollte, sich beruhigen sollte, nachdem er zu Recht randaliert hat, da noch eine zweite Person ihn indoktrinieren wollten, sodass er sich wutentbrannt sich aufgeregt hat.
LG
Es ist nicht in der Schule passiert durch einen Lehrer, sondern durch einen besserwissenden, der glaubt was besseres zu sein als mein Sohn und keine Lust hat, das VwVfG zu lesen.
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4 Antworten
nachdem er zu Recht randaliert hat
Es gibt kein Recht auf Randale.
ist der "Blitzableiter" Indoktrination
Bahnhof.
nachdem er sich rund eine Stunde gewehrt hat
Aha.
dass er angeblich, wenn es nach dem Demokratiehasser ginge sich nicht gegen einen rechtswidrigsten Bescheid einer Schule
Quatsch mit Soße.
nachdem er zu Recht randaliert hat,
Niemand hat ein "Recht auf Randale", schon gar nicht als Schüler in der Schule.
da zwei Personen ihn indoktrinieren wollten,
Irrelevant, selbst wenn es sich dabei nicht, wie zu vermuten ist, um erfundene Beschuldigungen handeln würde.
sodass es wutentbrannt sich aufgeregt hat.
Dann gehört er dafür entsprechend zur Ordnung gerufen, entweder mit den in der jeweiligen Schulordnung festgelegten Verfahren, respektive je nach Art und Schwere des Vergehens durchaus auch mittels strafrechtlicher Verfahren.
"Blitzableiter" Indoktrination,
Ich verstehe nur Bahnhof. Du selber bist so aufgeregt das man nicht versteht was eigentlich passiert ist. Nur dass das Kind sich eine Stunde gewehrt hat. Gegen was er sich gewehrt und randaliert hat, das erwähnst du nicht.
Daher kann man auch erstmal nichts sagen.
Ich verstehe aber, wenn das Kind eine Stunde randaliert und sich gegen irgendwas wehrt, das irgendwas passiert sein muss. Generell, wenn irgendwas passiert, geht ein Lehrer dazwischen, trennt beide Streithähne und sondiert sie so, dass die streitenden erstmal auseinander sind und dann wird für gewöhnlich geredet.
Indoktrination ist kein Blitzableiter. Eine Indoktrination bezeichnet eine Sachlage die Fakt ist und bei der es keine Diskussion geben wird. ZB diverse Regeln in einer Gruppe. Indoktrination ist ein Wort, dass eigentlich auf Sekten zutrifft, weil diese eine Lehrmeinung haben die unbedingt durchgesetzt werden muss.
Bei Gruppenregeln, Tagesabläufen und Verhaltensweisen von Indoktrination zu reden ist für diese Sachlage das falsche Wort. Wenn es in der Schule oder im Hort diverse Regeln gibt, dann kann man bei gewissen Dingen weder nach rechts oder links ausweichen, weil es Regeln und Abläufe betrifft, an die sich alle halten müssen. Auch dein Sohn. Wo würde man denn hinkommen, wenn jeder das machen könnte was er will.
Da du nicht sagst was passiert ist dröseln wir mal die Paragraphen auf mit denen du um dich schmeißt:
§39ff VwVfG i. V. m. Art. 20 Abs. 4 i. V. m. Art. 19 Abs. 4 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG
§ 39ff VwVfG: Dieser Paragraph des Verwaltungsverfahrensgesetzes bezieht sich auf die Begründung von Verwaltungsakten. Ein Verwaltungsakt muss schriftlich oder elektronisch begründet werden, und die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe müssen angegeben werden.
In wie weit sowas ein Kind betrifft weiß ich nicht, oder verstehe ich nicht. Dein Kind verwaltet nichts und der Lehrer oder Erzieher verwaltet auch nichts. Es sei denn es handelt sich um die Dokumentation, oder ein Portfolio. In die Dokumentation braucht das Kind keine Einsichten und das Portfolio muss für ein Kind immer griffbereit liegen. Deswegen macht man die Dinger ja. Das einzige was hier verwaltet wird wäre deine Einverständniserklärung zu den Bildern die im Portfolio sind. Diese Einverständniserklärung kannst du jeder Zeit zurück nehmen.
Eine andere Interpretation dieses Gesetzes könnte sein, dass dein Kind irgendwas schriftliches hinterlassen hat, um irgendwas zu beenden.... aber wie gesagt, aus deinem aufgeregtem Posting kann man da leider nichts ableiten und Gedanken lesen ist leider noch nicht drin.
Art. 20 Abs. 4 GG: Dieser Artikel des Grundgesetzes gibt den Bürgern das Recht auf Widerstand, wenn jemand versucht, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen und andere Abhilfe nicht möglich ist
Hier wäre die Frage, wer die verfassungsmäßige Ordnung beseitigen wollte. Dein Sohn offensichtlich nicht, denn so wie es sich liest ist er ja nicht der Schuldige was den Beginn der Vorkommnisse betrifft.
Art. 19 Abs. 4 GG: Dieser Artikel garantiert den Rechtsweg, d.h., wenn jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt wird, steht ihm der Rechtsweg offen
Der Rechtsweg ist eine Sache, die schriftlich erfolgen müsste. Aber ich sag mal so, wenn klein Erna dem Otto mit der Schippe auf den Kopf geschlagen hat passiert in der Regel nichts. Also auch nicht wenn 2 Schüler sich streiten.
Nö, sondern er wurde hart indoktriniert, dass er sich wehren wollte.
So wie ich das herauslese, und nochmal, die Wortwahl die du nutzt passt hier nicht, erkenne ich, das er sich wehren wollte als man ihn im seine Schranken weisen wollte. Ich sag mal so, selbst wenn man sich ungerecht behandelt fühlt und, es mag auch so gewesen sein, das streite ich gar nicht ab, muss man sich manchmal auch zurück nehmen, denn wenn man mit dem Kopf durch die Wand will kanns sein, dass man nicht weit kommt.
Schlau wäre es gewesen, wenn er sich beruhigt hätte und du eine Beschwerde beim Chef des Erziehers oder Lehrers eingereicht hättest und wenn das nicht hilft beim Träger. Das wäre die richtige Vorgehensweise die auch Aussicht auf Erfolg gehabt hätte.
Wenn man sich ne Stunde lang wie Rumpelstilzchen verhält, dann wird man auch so behandelt. Wäre er nach 5 Minuten ruhig geworden hätte die andere Person auch nicht weiter agieren müssen. Aber das ist laut deinen Ausführungen ja nicht passiert. Jetzt heißt es Scherben aufkehren. Es kann sein dass du wegen seinem Verhalten noch vorgeladen wirst und rechtfertigen musst, warum er so austickt.
Aber ich drücke mal die Daumen dass es bei dir dann nicht so ausufert wie bei deinem Kind. Denn du bist auch grade auf 180 und das ist nicht gut wenn man so, mit solchen Leuten in die Kommunikation muss.
Alles Gute euch....
Dein "Sohn" sollte lernen, besser mit seinen Gefühlen umzugehen um ohne Gewalt auszukommen.
Frage mal an der Schule deines "Sohnes" nach, welche Hilfsprogramme es für psychisch auffällige Kinder/ Jugendliche gibt.
Wie gesagt, holt euch psychologische Hilfe für deinen "Sohn". So kann es ja nicht weiter gehen.
sondern er wurde hart indoktriniert
Auf die Erklärung, wer hier wen angeblich womit und wie "indoktriniert" haben soll, warten wir alle noch immer.
Anstatt das Problem an der Wurzeln zu beseitigen
Indem der Störer aus dem Unterricht entfernt und ggfs. der Schule verwiesen wird? Das wäre dann wohl eher ultima ratio.
sollte er einfach mundtot gemacht werden
Nein, sondern wohl eher sich beruhigen und den Mund halten. Was nachvollziehbar wäre, wenn der Betreffende den Unterricht stört.
Nö, sondern er wurde hart indoktriniert, dass er sich wehren wollte. Anstatt das Problem an der Wurzeln zu beseitigen, und die Ursache, dass er sich nicht aufregt, sollte er einfach mundtot gemacht werden.