Dürfen Betreuer einem das Essen verbieten?
Hallo ich bin 16 und wohne in einer betreuten WG (nein, nicht weil ich Problemkind bin sondern wegen meinen Eltern...) und hier ist die Regel dass man in der Schulzeit um 22 Uhr im Zimmer sein muss (Nachtruhe). Man darf nach dem Abendessen (18 Uhr) nichts mehr essen, d.h. also nichts was von der WG eingekauft worden ist. Ich bin heut Abend um 21.52 heimgekommen, wollte mir noch eine Fünf-Minuten-Terrine machen, die ich mir selbst gekauft hatte (hab immer Vorrat) weil ich übelst Hunger hatte/hab. Es war genau 21.58 als ich meine Betreuerin gefragt hatte, ob ich mir dafür benötigtes heißes Wasser kochen dürfte (es würde nicht mehr als ne Minute dauern). Sie meinte frech 'Nö', weil es ja schon 22 Uhr sei. Ich habe auf die Funkuhr gezeigt und sie meinte trotzdem darf ich es nicht. Ich fand es einfach mega gemein!!
Und nun meine Frage; Dürfen Betreuer es einem verweigern, dass man schon sein EIGENES Essen warmmacht?! Wie verhält sich das Gesetz in dem Fall...? Ich habe echt mega Hunger und bin richtig sauer auf die... Ein Recht auf Essen bzw. körperliche Unversehrtheit hat man ja (also dass man nicht Hungert). Also wenn man im übertriebenen Sinne jetzt mal überlegt; Könnte ich mit irgendeinem Paragraphen gegen diese supertolle Regelung (-.-) angehen?
Danke im Voraus.
4 Antworten
Lieber GinoSaurusRex!
Du kannst froh sein, dass du nicht mehr bei deinen Eltern wohnen musst. In jeder WG gibt es Regeln. Du kennst die Regeln. Die haben sich ja nicht ganz plötzlich nur für dich um 21.55 Uhr geändert, nur um dich zu ärgern!
Deine Betreuerin will dich ja nicht hungern lassen. Es ist doch DEIN Problem, wenn du erst zwei Minuten vor Licht aus eintrudelst, nicht ihres! Irgendwann will die Frau ja auch ihren wohlverdienten Feierabend haben!
Das nächste Mal, wenn du merkst, dass es später wird als 18.00 Uhr und du noch nichts gegessen hast, iss unterwegs was und komme satt dort an. Oder besser dann, wenn alle anderen auch ihr Abendbrot essen....
Es war keine Verletzung der Menschenrechte, es war eine ganz simple Konsequenz: Wer zu spät kommt, kriegt nix mehr. Restaurant geschlossen. Bei meinen Zweijährigen mache ich das auch so. DIE haben es allerdings schon gelernt.....
LG, deine Tagesmutter
Das denke ich schon, noch hungern zu müssen, ist ein Grundrecht und Hunger ist absolut subjektiv. Es könnte höchstens sein, dass eure Hausregeln eben besagen, dass ab 22 Uhr die Küche und deren Utensilien nicht mehr genutzt werden darf. Dann müsstest du eben auf andere Lebensmittel ausweichen, die man ohne Küche essen kann.
Unter solchen Umständen würde ich kurzen Prozess machen: Kauf dir nen Wasserkocher für dein Zimmer (oder sind Elektrogeräte auch verboten?!). Kostet ~10 EUR. Kann man auch Tee und löslichen Kaffee mit kochen. Ne Packung Nüsse als Notration solltest du auch immer im Schrank haben.
Nein,die Betreuerin ist im Recht.Wenn 22.00 Uhr Nachtruhe ist dann bräuchtest du die Zeit um dich Bettfertig zu machen.Du hattest die Möglichkeit früher zu erscheinen oder unterwegs etwas zu essen.
Ja eben.Wärst 10 Minuten früher da gewesen wäre noch ausreichend Zeit gewesen aber so - Nachtruhe.
ES WAR ZWEI MINUTEN VOOR 22 UHR