hausbesuch arge auch am wochenende?
bin zu unrecht bei der arge angezeigt worden.dort wurde mitgeteilt,das ich mit meinem freund,der auch vater meines jüngsten kindes ist zusammen gezogen bin.und meine große tochter in seiner wohnung wohnen würde.wohnen im selben haus.er hat seit 6 wochen arbeit und ist nicht vom amt mehr abhängig.nun meine frage!dürfen sie auch seine wohnung besichtigen?und da er sich alle 2 wochen ab freitag nachmittag bei mir in der wohnung sich auch aufhält,würde ich gerne wissen,ob die arge freitag und es wochenende auch kontrolliert?glg
6 Antworten
Hallo, wertester Mitmensch! ^^
Diese sogenannten "Hausbesuche" sind sehr umstritten und fragwürdig.
Das Amt muss einen solchen, wenn überhaupt, schriftlich ankündigen,
oder Dir persönlich mitteilen, wenn Du gerade auf dem Amt bist.
Wenn ein Besuch unagekündigt ist, würde ich echt darüber nachdenken,
diesen nicht reinzulassen.
Möglicherweise hilft Dir diese Seite:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19acf007be01.php
Lass Dir nichts gefallen! Viel Erfolg beim Schutz Deiner Privatsphäre.
Freundlichst
Gentle Monk
Hier ist noch das Forum,
bei welchem Du Dir eventuell weiteren Rat einholen kannst:
...
Wahrscheinlich hält sich dein Partner dauerhaft in deiner Wohnung auf, das wird auch angezeigt worden sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man im selben Haus wohnt, sich aber nur am Wochenende sieht. Seine Wohnung kontrollieren sie nicht wenn er keine Leistungen mehr erhält. Aber wenn er bei dir wohnt, bekommen die das raus.
dürfen sie auch seine wohnung besichtigen?
Nein.
und da er sich alle 2 wochen ab freitag nachmittag bei mir in der wohnung sich auch aufhält,würde ich gerne wissen,ob die arge freitag und es wochenende auch kontrolliert?
Freitag ist für den Außendienst ein ganz normaler Arbeitstag; Samstag und Sonntag ist frei!
Beziehst du Leistungen von der Arge?
Ich denke mal dem ist so. Dann könnte DEINE Wohnung kontrolliert werden. Es sollte ersichtlich sein, dass dein Freund sich nur zum Besuch aufhält - sprich seine Klamotten nicht bei dir im Schrank, seine Waschutensilien nicht im Badschrank usw. - denn wenn der Verdacht aufkommt, dass er bei dir wohnhaft ist gibt es Probleme. Falls er bei dir wohnt, würdest du ja nur noch ein Recht auf anteilige Mietzahlungen von der Arge haben. Zu Besuch darf er bis zu 6 Wochen lang bleiben. Dann aber am besten auch hübsch mit Reisetasche usw und nicht gleich mit dem kompletten Hausstand.
Wenn er den Vertreter dieser Behörde in seine Wohnung lässt, ja. Muss er aber nicht, schließlich hat er nichts (mehr) mit ihnen zu tun und sie haben keinerlei Druckmittel gegen ihn.