Führungszeugnis eintrag trotz 35 tagessätzen?

1 Antwort

nicht im Führungszeugnis stehen unter anderem:

  • Geldstrafen, von nicht mehr als 90 Tagessätzen (§32 Abs. 2 Nr.5 a BZRG)
  • Freiheitsstrafen von bis zu 3 Monaten (§32 Abs. 2 Nr.5 b BZRG)
  • Jugendendstrafen von bis zu 2 Jahren, soweit zur Bewährung ausgesetzt (§32 Abs. 3 BZRG)

Denzufolge dürfte deine Verurteilung da nicht auftauchen

Oder ist es bei dir etwas NUR das Zentralregister?

Da kann es durchaus auftauchen.

Das Führungszeugnis und das Zentralregister sind 2 verschiedene Sachen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Leestigter  27.09.2019, 06:38

Im Erziehungsregister ( Untergruppe BZR) steht es sowieso bis zu seinem 24.Lebensjahr..

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Garamus 
Fragesteller
 27.09.2019, 06:52
@Leestigter

Ich bin aber über 30, das sollte also nicht relevant sein. Lg

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Garamus 
Fragesteller
 27.09.2019, 06:41

Danke für die schnelle Antwort, also ich habe ein führungszeugnis angefordert und 13 Euro gezahlt. In der Mitte des Dokuments steht führungszeugnis von "mein Name", darunter steht "Eintragung in register" und darunter steht 1. Und dann das Delikt und wieviel tagessätze und ein paar Nummern. Weitere vergehen stehen auch nicht drin. Find ich sehr komisch, möglich wäre das ich vor ein paar Jahren schonmal etwas wegen btm hatte aber auch nur geldstrafe und die würde dann ja auch mit drin stehen wenn es wegen dieser Ausnahme wäre das man 2 verurteilungen hat oder? Lg

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Leestigter  27.09.2019, 17:10
@Garamus

Im Führungszeugnis sind Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen nicht aufzunehmen (§32 Nr.5a BZRG). Aber es gibt hier eine Ausnahme: Dies gilt nur, “wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist” (§32 Nr.5 BZRG).

Also klare Sache. Muss und soll auch so sein, da soll veehindert werden, dass welche mit meheren Tagessätzen sich als "unbeschriebenes Blatt" präsentieren können.

Das soll nicht so sein, das klappt auch wunderbar und stellt sicher, dass Mehrfachtäter nicht durchrutschen können..

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