Ich würde dieselbe Fragen einfach dem Unternehmen stellen, bei dem du deine Ware bestellst
Das berechnest du nicht nach der Hosengröße, sondern nach deinem BMI. Und auch diese Methode ist wissenschaftlich nicht unumstritten.
https://www.tk.de/service/app/2002866/bmirechner/bmirechner.app?tkcm=aaus
Das ist mal als ganz allgemeine Lektüre zu empfehlen:
https://www.cyclotest.de/ratgeber/eisprungrechner/
Ja genau.
https://www.duden.de/rechtschreibung/bestellen
Das stimmt so gar nicht, das ist wesentlich komplexer. Schau mal: https://rechtsanwalt-schiller.com/2017/07/03/wem-gehoert-mein-muell/
Um Gottes Willen wie lange geht das denn schon? Schleunigst zum Tierarzt mit der armen Katze!
Heidewitzka, ist das dein Ernst? Du wurdest "fast ermordet" weil du einen Knall gehört hast? Really? Mit solchen Formulierungen musst du vorsichtig sein, das ist nicht lustig. Du bist ja auch nicht "fast ertrunken", wenn du das Meer gesehen hast.
Ich glaub dir natürlich, dass du dich sehr erschrocken hast, das würde sich wohl jeder, aber dir ist ja augenscheinlich rein gar nichts passiert. Einen Attentäter darf man wohl ausschließen und Jäger können natürlich auch nachts unterwegs sein und es kommt zudem darauf an wo du warst. Kannst du "im Wald" spezifizieren?
Und einen Tinnitus hattest du auch nicht, maximal ein Knalltrauma, aber auch das bezweifle ich nach deiner Schilderung.
Wie dem auch sei, ich hoffe du hast dich vom Schrecken erholt!
Das klingt äußerst dubios ist im Übrigen auch nicht die juristisch korrekte Vorgehensweise in solchen Verdachtsfällen. Haben Sie die Papiere bei dir gelassen?
Das klingt alles recht eigenartig, muss ich sagen. Zunächst einmal gut, dass euch allen nichts passiert ist! Zum Blechschaden: IdR. wird in solchen Szenarien, falls sich der Unfallhergang nicht widerspruchsfrei rekonstruieren lässt, vom Gericht, im Falle einer Verhandlung, bzw. von der jeweiligen Versicherung ein gerichtlich beeideter Sachverständiger hinzugezogen, welcher ein Gutachten erstellt. Die Kosten eines solches Gutachtens liegen meist, je nach Komplexität, zwischen € 1000 - € 5000.
Ich würde mir auf jeden Fall juristische Beratung suchen!
Weshalb man auf Alkoholtests verzichtet ist, verstehe ich allerdings wirklich nicht.
Alles Gute!
Das klingt nach Markenfälschung bzw. Verkauf von Plagiaten. Bereits der Versuch ist strafbar
https://dejure.org/gesetze/MarkenG/143.html
Bengal
Burma
Savannah
haaren mit am wenigsten. Und Nacktkatzen :)
Vielleicht hilf dir dir diese Lektüre bei deiner Entscheidung:
https://dejure.org/gesetze/StGB/146.html
Hier gibt es, wie du selbst ja schon gesagt hast, natürlich keine Pauschalantworten. Jedes Tier ist anders, hat einen individuellen Charakter, andere Erfahrungen gemacht, eine eigene physische und psychische Verfassung, welche ihn natürlich auch im Rahmen seiner subjektiven Möglichkeiten auf seine neue Umwelt reagieren lässt.
Prinzipiell darf man den Stress, der bei der Umstellung auf diese neuen Lebensweise entsteht keinesfalls unterschätzen. Ihr müsst besonders ruhig, langsam und sensibel vorgehen auch in Anbetracht der Tatsache, dass du niemals genau wissen wirst, welche Erlebnisse euer neuer Schützling bereits hinter sich hat.
Lasst euch Zeit, um den erhöhten Grundstresspegel zu reduzieren, damit er überhaupt lernen kann. Schafft möglichst klare Strukturen, feste Rituale und lernt in möglichst kleinen, aber strikt geplanten Schritten. Beim Kontakt zu anderen Hunden müsst ihr anfänglich besonders vorsichtig sein.
Habt Geduld, dann wird das schon! Viel Freude mit eurem Liebling und danke, dass ihr ihm ein Zuhause gebt!
Ja würde ich. Dennoch, um deine Frage ganz genau zu beantworten, können SARS COV2 Viren auf Oberflächen natürlich eine gewisse Zeit lang überleben. Dies hängt von der Oberflächenstruktur und Temperatur ab . Während die Dauer bei 40 Grad auf Baumwolle weniger als 16 Stunden, bei Glas, Stahl, Papier und Geldscheinen rund 14 Stunden und bei Kunststoff 48 Stunden beträgt, verlängert sich die Überlebensdauer schon deutlich bei einer Minimierung der Temperatur auf 30 Grad. Die Zahlen lauten hier wie folgt: auf Baumwolle und Kunststoff 3 Tage sowie auf Glas, Stahl und Geldscheinen rund 7 Tage. Dies gilt im Übrigen für viele Erreger.
Du kannst also natürlich auch abwarten oder den Raum, in dem du dich aufhalten wirst mit Desinfekt behandeln (lassen) wenn dir das sicherer vorkommt.
Viren könnten theoretisch, wie mittlerweile ja leider fast überall, da sein.
Kommt drauf an. Ist es ein kleines Pferd?
Das geht natürlich in Ordnung, das ergibt sich aus der § 1 der PAuswGebV.
Wie du bereits richtig erwähnt hast, ist der Personalausweis mit dem vorherigen Namen ohnehin ungültig. Wird innerhalb der Wartefrist idR. 1-2 Wochen dennoch ein Perso benötigt, ist der Verweis auf ein vorläufiges Dokument in Ordnung. Dieses kostet im Normalfall 10€ Bearbeitungsgebühr, die große Geldmacherei sieht anders aus. Das Verhalten der Behörde ist vollkommen ok.
Gratulation zur Hochzeit!
Ok, ich versuche es frei von Ironie und ganz allgemein: Diebstahl gem. § 242 StGB wird wie folgt definiert: Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. ABER auch der Versuch ist strafbar.
Wenn du also etwas zu klauen beabsichtigst, dieser Versuch aber vereitelt wird, ist das trotzdem unter diesem juristischen Tatbestand zu subsumieren.
Nun zu dir: Du hast nach Eigenangaben weder etwas gestohlen, noch den Versuch unternommen. Wie du einen Gegenstand im Laden transportierst, solange er unversehrt bleibt, ist vollkommen irrelevant. Wie kommst du darauf, dass das strafbar sein sollte?
Eine fristlose Kündigung kann sowohl vom Arbeitgeber als Arbeitnehmer ausgesprochen werden, wodurch das Arbeitsverhältnis fristlos (und demzufolge außerordentlich) gekündigt wird. Dafür brauchst du und er aber gemäß § 626 Abs.1 BG immer einen "wichtigen Grund"
https://dejure.org/gesetze/BGB/626.html
Das ist im vorliegenden Fall ohnehin unzulässig. Einfach "nicht Erscheinen" kann, im Falle der Beweisbarkeit durch den AG für dich unangenehm werden.
Soweit zur juristischen Seite. Menschlich gesehen, wär es wohl für alle Beteiligten das Beste, wenn der Übergang so reibungslos wie möglich erfolgen könnte. Ich bin mir sicher, du bist vernünftig und an dir wird das nicht scheitern :)
Viel Erfolg im neuen Beruf!
Naja also zunächst einmal existiert das Vergehen des "Ladendiebstahles" per se gar nicht im deutschen Strafrecht. Vielmehr handelt es sich hierbei um einen kriminologischen Begriff, welcher den Diebstahl (meist geringwertiger Sachen) innerhalb von Geschäften bezeichnet. Zum Tragen kommt somit die Norm des § 242 StGB. Du hast also "klassischen" Diebstahl begangen.
Das bedeutet Geldstrafe und maximale Freiheitsstrafe von 5 Jahren. https://dejure.org/gesetze/StGB/242.html
Falls deine Geschichte stimmt, wird es vermutlich auf eine Geldstrafe hinauslaufen. Und zudem: Verurteilungen zu Geldstrafen, die nicht höher als 90 Tagessätze betragen sowie Freiheitsstrafen unter drei Monaten, finden idR. keinen Eingang ins polizeiliche Führungszeugnis.
Soweit die juristische Seite. Ich hoffe dennoch, es ist dir eine Lehre und du machst das NIE wieder, du siehst ja, was du davon hast! Entschuldige dich und behindere die Arbeit der Ermittlungsbehörden nicht! Ich hoffe, du kriegst die Kurve!
Passt so, es fehlt noch Datum, Kundennummer und Unterschrift. Ansonsten alles da!