Nein ich finde die Strafen sind passend

Insgesamt sind die Strafen ausreichend,

wie man an der geringen Kriminalität sieht.

Kritisch sehe ich,

dass es für Mord zwingend die Lebenslange Freiheitsstrafe gibt,

anstatt Strafrahmen wie z.B. in Österreich, Schweiz oder damals nder DDR.

Auch bin ich der Meinung,

dass die Kinderschänder tendentiell zu hoch bestraft werden.

Ich finde, der Gesetzgeber soll sich von Kriminologen beraten lassen,

nicht von der BILD-Zeitung beeinflussen lassen.

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Das muss ich so akzeptieren.

Ich würde das akzeptieren.

Grund:

Ich bein nicht so pervers, dass ich den Täter aus Rache auch vergewaltigen würde.

Außerdem darf man nicht Gleiches mit Gleichem bestrafen.

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"Ich denke an einen Fall bei dem ein 16 Jähriger Afghane nur eine Bewährungsstrafe erhält nachdem er ein 11-jähriges Mädchen vergewaltigt hat."

Es geht hier NICHT um das Alter des Opfers,

sondern um das Alter des Täters.

Und im Jugendstrafrecht sind die Strafen nurmal geringer als im Erwachsenenstrafrecht.

Im übrigen:

Für nahezu jede andere Straftat wie z.B. Körperverletzung, Raub oder Sachbeschädigung wäre die Strafe deutlich geringer ausgefallen.

Im übrigen gehe ich mal davon aus,

dass du weder den Sachverhalt noch die Urteilsbegründung kennst.

Und bedenke bitte eines:

Die Richter müssen nach bestem Wissen und Gewissen handelt.

Rachegefühle dürfen dort keine Rolle spielen.

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Davon halte ich überhaupt nichts.

Die Abschreckung ist bei bestimmten Delikten von ernormer Bedeutung:

Beispiel:

Bankraub

Es gibt in Deutschland nur etwa 30.000 Bankfilialen.

Die Zahl der potentiellen Täter,

die durch die Strafe abgeschreckt werden müssen,

ist vieeeeel höher.

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Die Delikte MORD und vergewaltigung sind so grundverschieden wie die Strafe = Strafandrohung.

Für MORD gibts 1.000e verschiedene Tatmotive,

wovon die verständlichsten die potentiell gefährlichsten für unsere Gesellschaft sind (insb. Selbstjustiz).

Und es gibt 1.000e Möglichkeiten der Tatausführung,

für jeden etwas, um die natürliche Tötungshemmschwelle weit genug herabzusenken,

wenn das Tatmotiv passt.

Wäre die Strafe = Strafandrohung für jeden MORD 3 Jahre,

dann würden sich die Menschen wohl gegenseitig aus Selbstjustiz umbringen,

und zwar aufgrund der positiven Rückkoppelung durch die geringe Strafe = Strafandrohung.

(Reflexionsprinzip)

Das Reflexionsprinzip gilt natürlich in keinster Weise bei Vergewaltigung.

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In Österreich gilt:

Mord:

§ 75.

Wer einen anderen tötet, ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.

Totschlag:

§ 76.

Wer sich in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen läßt, einen anderen zu töten, ist mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

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ja

Ich bfinde es einfach unmenschlich,

wenn ein anständiger Mensch, der irgendwann vor 20 oder 30 Jahren eine Straftat begangen hat,

dann noch aus seinem gewohnten Leben herausgerissen wird.

Wenn jemand mir 20 eine Straftat begeht,

dann kann er doch mit 40 ein völlig anderer Mensch sein.

Und dieser andere Mensch kann die tat ohnehin nicht mehr rückgäüngig machen.

Und eine Bestrafung ist zur Kriminalitätsbekämpfung dann oft gar nicht mehr erforderlich.

Außerdem kann der Prozeß auch das Opfer, die Opferangehörigen, die Justiz, etc. belasten.

Und das Argument der Vergeltung von Schuld zählt für mich nicht.

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Es gibt doch nur wenige Straftaten, die noch höher bestraft werden als "Kinderschänder".

Z.B. MORD.

meistens auch Totschlag,

oft auch schwere Körperverletzung.

Aber das sind Ausnahmedelikte.

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Ja, er hat seine Strafe bekommen.

Die Strafe war hart aber fair.

Es ist völlig fehlangebracht, so nachtragend zu sein, jetzt noch weiter auf ihm herumzuhacken.

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Die Todesstrafe ist zur Kriminalitätsbekämpfung nicht erforderlich.

Natürlich muss die Bevölkerung (Zeitungsleser) wissen,

dass sich Straftaten nicht lohnen dürfen.

Wir leben ja nicht im Schlaraffenland.

Deswegen müssen Bankräuber und Drogendealer ja auch hoch bestraft werden,

weil sich Straftaten ja nicht lohnen dürfen.

Aber eine lange Gefängnisstrafe genügt zur Abschreckung der allermeisten potentielölen Täter.

Beispiel: Ich überfalle keine Banken und deale nicht,

weil ich nicht in Haft will.

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Raub wird so hoch bestraft,

um D I C H abzuschrecken.

Die Mindesstrafe für den minder schweren Fall des schweren Raubes beträgt 1 Jahr.

Meist wird ein minder schwerer Fall draus gemacht,

weil die 5 Jahre Mindestsrafe schon sehr hoch angesetzt sind.

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