"Ich denke an einen Fall bei dem ein 16 Jähriger Afghane nur eine Bewährungsstrafe erhält nachdem er ein 11-jähriges Mädchen vergewaltigt hat."

Es geht hier NICHT um das Alter des Opfers,

sondern um das Alter des Täters.

Und im Jugendstrafrecht sind die Strafen nurmal geringer als im Erwachsenenstrafrecht.

Im übrigen:

Für nahezu jede andere Straftat wie z.B. Körperverletzung, Raub oder Sachbeschädigung wäre die Strafe deutlich geringer ausgefallen.

Im übrigen gehe ich mal davon aus,

dass du weder den Sachverhalt noch die Urteilsbegründung kennst.

Und bedenke bitte eines:

Die Richter müssen nach bestem Wissen und Gewissen handelt.

Rachegefühle dürfen dort keine Rolle spielen.

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Die Delikte MORD und vergewaltigung sind so grundverschieden wie die Strafe = Strafandrohung.

Für MORD gibts 1.000e verschiedene Tatmotive,

wovon die verständlichsten die potentiell gefährlichsten für unsere Gesellschaft sind (insb. Selbstjustiz).

Und es gibt 1.000e Möglichkeiten der Tatausführung,

für jeden etwas, um die natürliche Tötungshemmschwelle weit genug herabzusenken,

wenn das Tatmotiv passt.

Wäre die Strafe = Strafandrohung für jeden MORD 3 Jahre,

dann würden sich die Menschen wohl gegenseitig aus Selbstjustiz umbringen,

und zwar aufgrund der positiven Rückkoppelung durch die geringe Strafe = Strafandrohung.

(Reflexionsprinzip)

Das Reflexionsprinzip gilt natürlich in keinster Weise bei Vergewaltigung.

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Wieviel Prozent der DEUTSCHEN Bevölkerung müssen durch die Strafe abgeschreckt werden,

wenn sie in der Zeitung lesen:

"Der harmlose Bankräuber erbeutete 300.000 Euro und bekam 1 Jahr auf BEWÄHRUNG.

STRAFMILDERUNGSGRUND:

Er handelte aus dem völlig verständlichen Tatmotiv heraus,

die nächsten 7 Jahre in der Karibik am Strand zu verbringen:

Sonne

Meer

Palmen

Wellness-Oasen

Surfen

5-Sterne-Hotels

und dann geht die Kreuzfahrt weiter,

von Insel zu Insel...

Ein mal pro Monat muss er sich beim BEWÄHRUNGSHELFER melden."

Nach der Feuerbachschen Theorie müssen 4 Jahre aufaddiert werden,

weil sich die Abschreckungswirkung auf eine breite Masse der Bevölkerung erstrecken muss.

Aus der Bevölkerung heraus wird also ein enormer Druck erzeigt,

dass der Bankräuber weit über die Vergeltung von Schuld hinaus eine hohe Haftstrafe für den gesamtgesellschaftlichen Zweck der Kriminalitätsbekämpfung verbüßen muss,

weil die Zahl der potentiellen Täter,

die durch die Strafe abgeschreckt werden muss,

so hoch ist.

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Solche Raubüberfällen werden aus Abschreckungsgründen weltweit hoch bestraft.

Es gibt in Deutschland nur 30.000 Bankfilialen, 24.000 Tankstellen und auch nicht viele Kioske.

Die Zahl der potentiellen Täter,

die durch die Strafe abgeschreckt werden müssen,

ist vieeeeeel höher.

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In Deutschland soll die Strafe im wesentlichen dem gesamtgesellschaftlichen Zweck der Kriminalitätsbekämpfung dienen.

Die zweckfreie Vergeltung von Schuld darf nur eine geringe Rolle spielen,

da das Idealziel in der sog. effizienten Kriminalitätsbekämpfung besteht.

Die Frage: Wie viel Prozent der Bevölkerung müssen durch die Strafe abgeschreckt werden,

spiel dabei ein wesentliche Rolle.

Beispielsweise muss ein Bankräuber weit über die Vergeltung von Schuld hinaus eine hohe Haftstrafe für den gesamtgesellschaftlichen Zweck der Kriminalitätsbekämpfung verbüßen,

weil die Zahl der potentiellen Täter,

die durch die Strafe abgeschreckt werden muss,

so hoch ist.

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Vergeltung von Schuld ist die Bezeichnung für Schuldausgleich.

Wenn Strafe gleich Vergeltung von Schuld wäre,

dann würde dies bedeutet:

Die Höhe der Strafe richtet sich nach der Tat.

Dies darf aber nicht sein, das die Kriminalität so nicht bekämpft werden kann.

Die Höhe der Strafe spiegelt die Prävalenz der Gesellschaft wider, die Straftat zu begehen.

Einfaches Beispiel:

Wie viel Prozent der Bevölkerung müssen durch die Strafe abgeschreckt werden,

wenn in der Zeitung steht:

"Der harmlose Bankräuber bekam 1 Jahr auf BEWÄHRUNG, weil er die nächsten 7 Jahre in der Karibik am Strand verbringen wollte.

Er muss sich einmal die Woche beim Bewährungshelfer melden."

Nach der Feuerbachschen Theorie müssen 4 Jahre aufaddiert werden,

weil sich die Abschreckungswirkung auf eine breite Masse der Bevölkerung erstrecken muss.

Der Bankräuber würde, wenn Strafe = Vergeltung von Schuld wäre,

eine geringere Strafe als ein Vergewaltiger bekommen,

da das fremde Eigentum ein niedriegeres Rechtsgut ist als die sexuelle Selbstbestimmung.

Der Bankräuber muss jedoch weit über die Vergeltung von Schuld hinaus eine hohe Haftstrafe für dern gesamtgesellschaftlichen Zweck der Kriminalitätsbekämpfung verbüßen,

weil die Zahl der potentiellen Täter,

die durch die strafe abgeschreckt werden muss,

so hoch ist.

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"Es geht um Menschen, die ihr ganzes Leben lang verstört sind und mit den Folgen leben müssen!"

Die Vergeltung von Schuld spielt in unserem Strafrecht nur eine geringe Rolle.

Deswegen werden gegen Sexualstraftäter oft Strafen verhängt, mit denen die Opfer nicht wirklich zufrieden sind.

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Seid ihr für die Todesstrafe wenn ja bei welchen Delikten sollte man die Todesstrafe anwenden?

Ich persönlich bin dafür und meiner Meinung nach sollte auf folgenden delikte unter todesstrafe stehen.

  • Tötung eines Menschens wenn es eine Böse Absicht gab.(neben mord zählen auch delikte die wir als "totschlag", "Körperverletzung mit todesfolge","raub mit todesfolge" usw einordnen würden. Jeder der einen Menschen umbringt und dabei seinem opfer vorsätzlich schaden zufügen wollte sollte meiner meinung nach mit der todesstrafe rechnen müssen. Leute die eine komplett Fahrlässige Tötung begangen haben und ihrem Opfer nicht schaden zufügen wollten sollten aber am leben bleiben)
  • Vergewaltigung
  • Schwere körperverletzung mit langfristigen schlimmen folgen(zb erblindung des Opfers)
  • Kindesmissbrauch
  • schwere Wirtschaftsverbrechen die dazu führen, dass die ganze Bevölkerung leidet.(also wenn man zb zu einer Wirtschaftskrise beiträgt)
  • Entführung
  • Schwerer Drogenhandel
  • Terrorismus
  • Kriegsverbrechen
  • Verrat
  • Völkermord

Die todesstrafe darf meiner meinung nach nur bei leuten durchgeführt werden deren Schuld man zu 100 prozent nachweisen kann. Auch soll die art der todesstrafe von der schwere der tat abhängen.

Jemand der einen anderen zb "nur"querschnittsgelähmt geprügelt hat würde ich zb nur kurz schnell erschießen lassen.

Jemand der einen Völkermord begeht hat aber schon eine schlimmere art der todesstrafe verdient. Wie zb verbrennung durch den Scheiterhaufen.

So bekommt jeder seine gerechte strafe.

Der grund warum ich für die todesstrafe bin ist, dass ich der Meinung bin, dass besonders schwere Verbrechen die schlimmen schaden verursachen hart bestraft werden müssen. Jemand der eine sehr schwere straftat begeht ist zu gefährlich um am Leben zu bleiben.

Doch was sagt ihr so dazu?

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Die Todesstrafe ist nicht zur Kriminalitätsbekämpfung erforderlich.

Für alle beliebigen Delikte gilt: Die gesetzlichen Strafrahmen dürfen nicht höher sein, als es zur Kriminalitätsbekämpfung erforderlich ist.

Dies gilt sowohl für die Mindeststrafe als auch für die Höchststrafe.

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Eines ist klar:

Bei Zueignungs- und Bereicherungsdelikten kann nicht das Übermaßverbot "Auge um Auge, Zahn um Zahn" gelten.

Der ganz wesentliche Grund für die Strafhöhe/Strafandrohung ist die Abschreckung, nicht die Vergeltung.

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Die Strafe dafür ist genau angemessen

Das Vergleichbarkeitskriterium für Juristische Laien, insb. im Stammtischgerede:

Wenn man über Strafen redet, dann darf man nur dann zwei (oder mehr) Delikte miteinander vergleichen,

wenn einem das Bauchgefühl sagt: Die Zahl der potentiellen Täter ist wenigstens ungefähr gleich.

Vereinfachtes Beispiel:

Die (typische) Vergewaltigung wird mit 3 Jahren bestraft.

Der juristische Laie sagt: "Aber die Vergewaltigung ist doch viel schlimmer als ein harmloser Bankraub ohne Schusswechsel."

Dies stimmt auch aus juristischer Sicht: Der Handlungsunwert des Täters und der Erfolgsunwert der Tat ist höher als beim typischen Bankraub.

Wenn man jetzt will, dass die Vergewaltigung 3 Mal so hoch wie der bankraub bestraft wird,

dann muss man überlegen, ob man die Strafe für den Bankraub auf 1 Jahr herabsetzen kann, die dann beim Ersttäter zur Bewährung ausgesetzt werde kann.

Jedoch selbst ohne Strafgesetzliche Vorschriften müsste der Richter an die Millionen Zeitungsleser denken und sieht die Schjlagzeile:

"Der harmlose Bankräuber bekam 1 Jahr auf Bewährung.

Denn er ist eigentlich ein ganz gewöhnölicher anständiger mensch wie jeder andere auch, der der bank gar nicht aus Böswilligkeit schaden wollte.

Er handelte aus dem völlig verstämndlichen Tatmotiv heraus, die nächsten 7 Jahre in der Karibik am Strand zu verbringen: Sonne, Meer, Palmen."

Dann würde das ja "jeder" machen.

Jedenfalls ist die Zahl der potentiellen Täter, die durch die Strafe abgeschreckt werden muss, vieeeeeel höher als bei der Vergewaltigung.

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Die Strafe dafür ist genau angemessen

Die Strafen für alle Delikte sollen ja möglichst nicht viel höher sein, als es zur Kriminalitätsbekämpfung erforderlich ist.

Wenn wir Vergewaltigung und Mord genauso hoch bestrafen wollen, dann ist doch die Frage wie hoch?

3 Jahre (so wie eine Vergewaltigung typischerweise bestraft wird),

7 Jahre, 12 Jahre oder Lebenslang?

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Die Strafe dafür ist genau angemessen

Grundlage des Strafgesetzbuches sind die Strafzwecktheorien.

In unserem zweckgerichteten Strafrecht dient die Strafe im wesentlichen dem gesamtgesellschaftlichen Zweck der Kriminalitätsbekämpfung.

Die (zweckfreie) Vergeltung spielt dabei nur eine geringe Rolle.

Es geht also NICHT um eine philosophisch-idealistische Idee der Gerechtigkeit.

Es geht NICHT darum, wer hier welche Strafe "verdient" hat.

Wesentlich ist, welche Strafe bei welchem Delikt zur Kriminalitätsbekämpfung erforderlich ist.

Zur Vergewaltigung:

Die Handlungsunwert des Täters ist hoch.

Der Erfolgsunwert der Tat (also die Folgen der Rechtsgutverletzung) ist hoch.

Die Zahl der potentiellen Täter, die durch die Strafe abgeschreckt werden müssen, ist sehr gering.

Denn die schon die natürliche Hemmschwelle, eine Vergewaltigung zu begehen, ist extrem hoch.

(u.a. Deswegen sind übrigens auch Vergewaltiger in der Gefängnishierarchie so weit unten und in der Gesellschaft auch.)

Denn die allermeisten Kriminellen würden eine solche Tat auch dann nicht begehen, wenn es für sie Straffrei wäre.

Die durchschnittliche Strafe liegt ungefähr bei 3 Jahren.

Es ist zur Kriminalitätsbekämpfung nicht erforderlich, die Strafe zu erhöhen.

Es gibt aus auf die Gesamtbevölkerung bezogen keineswegs mehr Vergewaltigungen (einschließlich geschätztes Dunkelfeld) als in anderen Europäischen Staaten.

Die Zahl der Körperverletzungsdelikte an Frauen oder Männern liegt weit höher.

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Auf jeden Fall solltest du wissen, das Diebstahl sehr viel höher als Sachbeschädigung bestraft wird,

weil sich Straftaten ja nicht lohnen dürfen.

Dies dient der Abschreckung potentieller Täter.

Wenn der Diebstahl erlaubt wäre, dann würde das ja "jeder" machen, zugespitzt formuliert.

Das Motiv ist völlig verständlich, denn Vermögensvorteile sind objektive Vorteile.

Die Sachbeschädigung dagegen wird sehr gering bestraft.

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Unter Kapitalverbrechen versteht man Mord und Totschlag.

Vergewaltigung und Mord sind grundverschiedene Delikte.

Für eine Vergewaltigung habe ich NULL Verständnis.

Ein Mord kann aus 1.000en verschiedenen Tatmotiven geschehen,

was den Mord zu den potentiell für die Gesamtgesellschaft gefährlichsten Verbrechen macht.

Auch gibt es 1.000e verschiedene Möglichkeiten der Tatausführung: Für jeden etwas,

um die natürliche Tötungshemmschwelle herabzusenken.

Deswegen ist die lebenslange Freiheitsstrafe izur Kriminalitätsbekämpfung erforderlich.

negative Generalprävention: Die potentiellen Täter müssen abgeschreckt werden.

positive Generalprävention: Das Rechtsbewusstsein der Bevölkerung muss gefestigt werden.

Denn jeder Mensch kann immer wieder im Leben eines der 1.000en Mordmotive haben.

Gedankenexperiment:

Es wird bekanntgegeben:

Die Strafandrohung für den Mord wird von der Lebenslangen Freiheitsstrafe auf 3 Jahre herabgesetzt.

(also die typische Strafe für eine Vergewaltigung).

Wie viele Drogendealer,.. erschießen nach der Haft den Richter, der ihn damals verurteilt hat, und werden nach der Festnahme verhört und freigelassen, weil sie einen festen Wohnsitz haben und keine Fluchtgefahr besteht.

Vielleicht erschießt er danach auch noch den Staatsanwalt.

Oder die Ehefrau des Richter erschießt den Drogendealer und Mörder des Richters aus Selbstjustiz.

Sie ist

  1. nicht einverstanden mit der geringen Strafe von 3 Jahren und
  2. sie weiß, dass ihr auch nur 3 Jahre drohen, wenn sie gefasst wird.

Außerdem kann Mord aus Selbstjustiz ganz schnell zu einer Kettenreaktion führen.

Der böse Vergewaltiger ist unbeliebter als der Mörder, weil der Mörder nicht pervers handelt und es auch Morde gibt, wofür Millionen Mensch (Teil-)Verständnis haben.

Außerdem wissen die Menschen, dass "jeder zu einem Mörder werden kann, unter gewissen Lebensumständen."

Das der Mord für die Gesamtgesellschaft eine potentiell unendlich mal höhere Gefahr als die Vergewaltigung darstellt und deswegen ZWINGEND sehr viel höher als 3 Jahre bestraft werden MUSS, spielt für den idealtypischen BILD-Zeitungsleser

keine Rolle.

Es wird dann oft lapidar gesagt, dass der Vergewaltiger auch die lebenslange Freiheitsstrafe bekommen soll.

Die Begründung, dass die Vergewaltigung genauso schlimm ist oder dass der Vergewaltiger diese Strafe "verdient" hat,

zeigt nur, dass derjenige die Strafzwecktheorien nicht einmal ansatzweise kennt.

Und die zweckfreie Vergeltung spielt in unserem Rechtssystem seit etwa 200 Jahren keine so große Rolle mehr.

In unserem stark zweckgerichteten Strafrecht soll die Strafe einem gesamtgesellschaftlichen Zweck dienen, nämlich der (effizienten) Kriminalitätsbekämpfung.

Und nach diesem Kriterium ist es keineswegs erforderlich, die Strafandrohung für die Vergewaltigung zu erhöhen.

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