Einbürgerung trotz Vorstrafen?

1 Antwort

Wann haben Sie einen Anspruch auf eine Einbürgerung? (integrationsbeauftragte.de)

Wenn Sie wegen einer Straftat im In- oder Ausland verurteilt wurden, ist eine Einbürgerung nicht möglich.

Wenn Sie vorbestraft sind oder ein Straf- beziehungsweise Ermittlungsverfahren gegen Sie läuft, müssen Sie das der Einbürgerungsbehörde sagen. Sie wird dann warten, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind oder bis das Gericht entschieden hat. Ausnahmen bestehen lediglich bei Verurteilungen wegen geringfügiger Straftaten, wie Strafen nach dem Jugendgerichtsgesetz, Geldstrafen von bis zu 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Monaten auf Bewährung, wenn die Strafe nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen wurde. Dies gilt nicht, wenn im Rahmen der Verurteilung zu einer Straftat rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische oder menschenverachtende Beweggründe festgestellt wurden. In diesem Fall ist eine Einbürgerung nicht möglich. Aus dem Register getilgte Verurteilungen haben keine Relevanz.

Geene418 
Fragesteller
 14.12.2023, 08:09

Ja danke, aber heißt das es ist nie mehr möglich? Wenn er ich weiß nicht 5 jahre hier lebt ohne nochmals auffällig zu werden?

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LenciMay  14.12.2023, 08:10
@Geene418

Schwer zu sagen. Müsste man mit der Einbürgerungsbehörde mal sprechen. Die geben da genaue Auskunft

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Pausenraum  14.12.2023, 08:10
@Geene418

Nein. Warum sollte Deutschland ein Interesse daran haben? Davon abgesehen, darf er als EU-Bürger doch sowieso hier leben, wenn er arbeitet.

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Mork77  14.12.2023, 08:53
@Geene418

Wenn die Straftaten aus dem Register getilgt sind, sind sie nicht mehr relevant.

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Geene418 
Fragesteller
 14.12.2023, 09:56
@Mork77

Das heißt aus dem Bundeszentralregister stimmt's? Das dauert 5 jahre oder länger?

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Mork77  14.12.2023, 10:39
@Geene418

kommt drauf an wie schwerwiegend die strafe war. bei Bewährung sind es 5 Jahre, meine ich.

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