Welche Strafe haltet ihr bei Kinderschändern für gerecht?

Support

Hallo  LichtimTunnel und an alle, die gern Antworten geben möchten oder dies getan haben,

bitte sachlich bleiben bei der Argumentation. Wir können nicht zulassen, dass hier etwa zu Gewalt aufgerufen oder diese verherrlicht wird. Auch Trollbeiträge der Provokation halber sind nicht erwünscht. 

Viele GrüßeBen vom gutefrage Support

Haftstrafe, weil 47%
Keine Strafe dafür aber Psychologische Hilfe, weil 24%
Körperliche Strafe, weil 21%
Keine Strafe, weil 8%
Geldstrafe, weil 0%

62 Stimmen

38 Antworten

Keine Strafe dafür aber Psychologische Hilfe, weil
In Deutschland gibt es rund 250.000 Pädhopilhe. Viele diese Straftäter sind vorbestraft und oftmals werden sie auch Rückfällig.

Viele sind vorbestraft? Es ist wohl eher ein winziger Teil.

Der mit Abstand größte Teil aller Pädophilen wird niemals ein Kind missbrauchen.

Es sollte schon eine Strafe (Haft) geben. Schon alleine um eine gewisse Hemmschwelle zu setzen. Aber ohne psychologische Hilfe ist niemanden geholfen. Der Pädophile hat sich seine Pädophilie nicht ausgesucht.


Phoenix2018  03.10.2019, 14:09

wenn 250.000 Pädos vorbestraft und rückfällig werden, dann bräuchten wir glaube ich noch eine Menge Gefängnisse mehr. 250.000 Straftäter mehr oder weniger dauerhaft unterzubringen würde ziemlicher logistischer und personeller Aufwand sein!

daher hast du völlig Recht, dass diese Aussage des FS polemisch, polarisierend und völlig falsch, total aus dem Zusammenhang gerissen ist.

es sind vielleicht 250.000 Menschen pädophil, aber längst nicht straffällig aufgefallen.

zur Haftstrafe: ich finde, dass diese nur sinnvoll ist für Straftäter, die nicht pädophil sind. ein Pädophiler hat sich, wie du sagst, diese Neigung nicht ausgesucht, und wird auch durch eine Haftstrafe nicht von dieser Neigung geheilt oder abgehalten. kaum ein Pädophiler wird, wenn die Gelegenheit einer Beziehung zu einem Kind sich bietet, darüber groß nachdenken dass er mit Haft bedroht ist. diese Einsicht kommt dann erst, wenn es auffliegt und zu spät ist.

und das schreibe ich aus eigener leidvoller Erfahrung.

Haftstrafe, weil

Pädophile sind nicht automatisch Straftäter, ich gehe mal davon aus, das du nur Leute meinst die Kinder missbraucht haben. Seine Sexualität sucht man sich nicht aus, dafür sollte man niemals bestraft werden.

Ich halte nicht viel von Rache, und bin komplett gegen körperliche Strafen. Geldstrafen finde ich zu wenig.

Ich bin für eine bestimmte Anzahl an Jahren in Haft, und danach eine Sicherheitsverwahrung bis ein Psychologe grünes Licht gibt, das eine Entlassung möglich ist.


verreisterNutzer  03.10.2019, 10:31

Warum bist du gegen Grenzstrafen?

Lamanini  03.10.2019, 11:21
@verreisterNutzer

Grenzstrafen? Das ist doch ein islamisches Konzept, die ihre ganze Rechtfertigung daraus beziehen, dass Gott es ja so wollen würde.

Ich glaube nicht an Allah, und wenn es ihn doch geben würde fände ich ihn nicht gut. Diese Strafen sind menschenunwürdig. Und Menschenrechte müssen für alle gelten, auch für grausame Leute.

verreisterNutzer  03.10.2019, 14:40
@Lamanini

Ich möchte hier gar nicht über den Islam sprechen, aber wenn du schon Religion ins Spiel bringst, dann würde ich einfach mal das Talionsprinzip nennen, das in Exodus (2. Buch Mose) beschrieben ist.

Die Frage lautet doch: Was spricht gegen Körperstrafen? Wir sprechen hier von einer Straftat (der sexuelle Missbrauch von Kindern), die nicht einfach so passiert. Das ist kein Kavaliersdelikt und eine blöde Dummheit, bei der eine Standpauke ausreicht.

Eine Straftat, die dem Täter sehr bewusst ist. Er müsste es nicht tun. Du kannst mir nicht sagen, dass einen irgendwann die Lust überkommt und er sich einfach an einem Kind vergreift. Er kann seine Lust durch Selbstbefriedigung stillen und sich auch Hilfe suchen, wenn er es gar nicht aushält. Es müsste also nicht zu einem Missbrauch kommen. Wenn ein Pädophiler all diese Möglichkeiten nicht nutzt, dann sollte er auch die Konsequenzen tragen.

Es ist doch eigentlich ganz einfach: Wenn man nicht bestraft werden möchte, dann sollte man keine Straftat begehen.

Deine Argumentation mit den Menschenrechten hinkt übrigens. Die Todesstrafe widerspricht nicht der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Kommen wir noch einmal auf das Thema Körperstrafen zurück. Es geht dort gar nicht primär um die Zufügung von Schmerzen. Körperstrafen haben auch ganz andere Auswirkungen, z. B. die Demütigung und Abschreckung.

Die Demütigung ist beispielsweise für den Betroffenden bei einer öffentlichen Auspeitschung viel höher, als wenn er nicht öffentlich ausgepeitscht wird.

Du kannst dirch auch gern mal mit den Ansichten von Philosophen wie John Locke oder Immanuel Kant zum Thema Körperstrafen und Todesstrafen vertraut machen.

Das sollten jetzt alles nur ein paar Anmerkungen sein. Wie ich persönlich zum Thema stehe, das werde ich hier nicht äußern.

Haftstrafe, weil

Die Frage ist ungenau. Es gibt Menschen, die sich sexuell an anderen vergreifen. Und es gibt Menschen, die pädophil sind. Dies ist NICHT dasselbe! Viele Pädophile werden nie straffällig. Und viele Kinder werden missbraucht, OHNE dass der Täter pädophil ist.

Pädophilen sollte man psychologisch helfen. Denn es ist für sie sehr schwer, eine sexuelle Orientierung zu haben, die sie niemals ausleben dürfen.

Straftäter muss man bestrafen. Und dabei ist es für mich unerheblich, wie alt das Opfer ist, dem sexuelle Gewalt angetan wurde. Dafür gibt es glasklare Gesetze, und sie sollte man anwenden.

Dann gibt es auch Fälle, wo Kinder/Jugendliche durchaus nicht zum Sex gezwungen werden. Und hier sollte man wirklich sehr genau jeden einzelenen Fall betrachten und differenzieren, ob/wem/wie Schaden entstand oder nicht. Die ganz große Keule ist nicht immer richtig in solchen Fällen, wo es eben KEINE Vergewaltigung war.

Insgesamt wird dieses Thema sehr oft pauschalisiert und politisch missbraucht. Umsomehr wäre eine konsequente Differenzierung und SACHLICHE Betrachtung vonnöten. Hier ist noch sehr viel Luft nach oben, um endlich zu einer auch nur einigermaßen gerechten Bewerung ALLER beteiligten Seiten zu kommen.


Phoenix2018  03.10.2019, 14:04

es würde sogar völlig ausreichen, die schon vorhandenen Gesetze zu bemühen und es bräuchte den §176 überhaupt nicht.

§174 mit Schutzbefohlenen halte ich für sinnvoll, weil dies ja ein engeres Abhängigkeitsverhältnis bezeichnet, zb Lehrer - Schüler, wo der Lehrer eindeutig die Macht der Zensuren und damit des ganzen Berufslebens in der Hand hat.

aber §176 wäre schon völlig durch die Paragrafen Nötigung, Vergewaltigung, Körperverletzung ... abgedeckt und daher völlig unnötig.

allerdings wird durch die anderen Paragrafen nicht abgedeckt, dass es durchaus Fälle gibt wo eine sexuelle Beziehung zu einem Kind einvernehmlich, schön, angenehm für beide Seiten ist. nur dafür ist der 176er geschaffen, um auch diese Fälle erfassen und bestrafen zu können, die eben keine Vergewaltigung oder Nötigung sind, sondern eine zweiheitliche Freundschaft und Beziehung mit gegenseitigem Geben und Nehmen. und ja, das gibt es, auch zwischen Erwachsenen und Kindern.

es muss nicht nur analer oder vaginaler Rein-Raus-Sex sein, es gibt so viele sexuelle Spielarten, die man sich als Erwachsener gar nicht vorstellen kann oder will. und einige davon sind auch problemlos in intergenerationalen Beziehungen anwendbar. zb gegenseitig masturbieren, blasen, lecken, fingern, streicheln. ...

interessanterweise wäre laut Definition von §176a: schwerer sexueller Missbrauch sogar ein Zungenkuss strafbar nach diesem Absatz. weil es ein Eindringen in den Körper darstellt.

aber, ist ein Zungenkuss schädlicher und gefährlicher als Masturbation des Penis oder Reiben des Fingers an der Klitoris (§176 einfacher sexueller Missbrauch eines Kindes) ?

Nachhaltiger  03.10.2019, 14:32
@Phoenix2018

Das ist ein weites Feld. In dem sehr viel Unheil angerichtet wird, sehr viel pauschalisiert und verurteilt wird. auf der Strecke bleiben oft gerade die, für die Schutz am nötigsten wäre. Erforderlich wäre ein vollkommen neu durchdachter Umgang mit diesem Thema.

Die Frage und Fragestellung ist ziemlich polemisch.

„Welche Strafe haltet ihr bei Kinderschändern für gerecht?“

Warum „Kinderschänder“? Schändung bedeutet, etwas durch eine Handlung zu entweihen. Kinder sind nicht heilig und auch nicht unschuldig oder sonst bessere Menschen. Sie sind besonders schutzbedürftig aber sie können nicht "entweiht" werden. Auch die Idee einer Beschädigung ist falsch. Natürlich kann einem Kind eine Missbrauchserfahrung zusetzen. Es ist aber auch noch nach einer solchen Erfahrung ein Kind.

„In Deutschland gibt es rund 250.000 Pädhopilhe. Viele diese Straftäter sind vorbestraft und oftmals werden sie auch Rückfällig.“

Hier erfolgt die Gleichsetzung Pädophile = Straftäter.

Nehmen wir alternativ mal diesen Satz:

„In Deutschland gibt es rund 33 Millionen Männer. Viele diese Straftäter sind vorbestraft und oftmals werden sie auch Rückfällig.“ oder „In Deutschland gibt es rund 2 Millionen homosexuelle Männer. Viele diese Straftäter sind vorbestraft und oftmals werden sie auch Rückfällig.“

Ich glaube da fällt jedem sofort auf, dass etwas nicht stimmt.

Natürlich gibt es männliche Straftäter (sie sind gegenüber weiblichen Straftätern sogar deutlich in der Überzahl) und natürlich auch homosexuelle Straftäter. Deshalb kann man Männer oder homosexuelle Männer aber nicht in zulässiger Weise als Straftäter bezeichnen. Auch bei Pädophilen ist das komplett verfehlt.

„Viele diese Straftäter sind vorbestraft und oftmals werden sie auch Rückfällig.“

Wie viele sind vorbestraft? Wie viele sind rückfällig?

Wenn „viele“ vorbestraft sind, deutet das für mich darauf hin, dass die meisten nicht vorbestraft sind. Die Aussage könnte vermutlich genauso gut lauten:

„In Deutschland gibt es rund 250.000 Pädophilie. Die meisten sind nicht vorbestraft. Vorbestrafte werden oft nicht rückfällig.“

„Was würdet ihr als gerecht und sinnvoll betrachten, um diese Menschen zukünftig davon abzuhalten solch eine Abscheulickeit zu begehen?“

Warum „Abscheulichkeiten“ und nicht „Taten“?

Und welche Taten sind überhaupt gemeint?

Die Vergewaltigung eines 12jährigen ist anders zu bewerten als Sex zwischen einem 14 und einem 12jährigen (der 14jährige macht sich des sexuellen Kindesmissbrauchs strafbar und ist auch strafmündig).

Eine gewaltsame anale Penetration ist anders zu bewerten als Fummelei.

Nötigung ist anders zu bewerten als eine Liebesbeziehung.

Die Verbreitung von Kinderpornographie ist anders zu bewerten als der Konsum von virtueller Kinderpornographie (Zeichnungen, Animationen, Texten).

Mit „Abscheulichkeiten“ suggerierst du, dass es stets um schlimmste Verbrechen geht. Das ist mitnichten der Fall.

Deine Option: „Haftstrafe“, „Körperliche Strafe“, „Psychologische Hilfe“, „Keine Strafe“, „Geldstrafe“

Es gibt heute einen große Zahl unterschiedlicher denkbarer Delikte, die jeweils auch einen meist relativ breiten Strafrahmen aufweisen, damit für das Unrecht der individuellen Tat angemessene Strafzumessung möglich wird.

Die Optionen, die du aufzählst sind also kein entweder-oder, sondern viele der Sanktionen existieren parallel bzw. könnten parallel existieren.

Nicht existent ist die „Körperliche Strafe“. Die Todesstrafe ist in Deutschland verboten und auch Körperstrafen gibt es nicht. Man sollte sich auch gut überlegen, bevor man so etwas befürwortet.

In den USA sind 4 Prozent der zum Tode verurteilten erwiesenermaßen unschuldig. Siehe hier.

Körperstrafen bzw. körperliche Züchtigung von Gefangenen gab es in Deutschland bis in das 20. Jahrhundert. Nach Ende des Dritten Reiches wurde das Züchtigungsrecht gegenüber Gefangenen nach und nach abgeschafft.

Heute verbindet man Körperstrafen (z.B. Steinigen, Auspeitschen oder Hand abhacken) eher mit besonders repressiven Formen des Islam.

Haftstrafe, weil

nicht jeder, der Kinder sexuell missbraucht, ist pädophil!

nicht jeder, der pädophil ist, missbraucht Kinder sexuell!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – hab Psychologie studiert

IlmMumK  02.10.2019, 13:13

Stimmt. Missbrauch hat sehr oft mehr mit ausgeprägter Gewaltfantasie zu tun als mit sexuellem Interesse.

Phoenix2018  03.10.2019, 14:54
@DasPferdchen

welches in der Tat eher selten bei Pädophilen ausgeprägt ist.

ein Pädophiler wünscht sich mehr eine Beziehung, die auch Sexualität enthält, aber hält nur selten was von Gewalt und Machtausübung.

oftmals haben die Kinder sogar objektiv gesehen mehr (oder andere) Macht gegen den Pädophilen als andersrum.
ein Pädophiler tut (fast) alles dass die Kids bei ihm bleiben, weiter zu ihm kommen und die Beziehung nicht zerbricht. und die Kids haben das Argument des Verrats und damit folgender Haftstrafe in der Hand, was hin und wieder nahe an Erpressung reicht.

LichtimTunnel 
Beitragsersteller
 02.10.2019, 13:21

Danke für die Erklärung. Das wusste ich nicht. Mir ging es um die Tat ansich.