Bankkartenbetrug Geldwäsche hilfe?
Hey ein Freund hat mich gefragt ob er mein Konto benutzen kann und da eine etwas höhere Summe geld Geld drauf machen kann von seinem Cousin oderso. Er bat mich um meine Bankkarte um das Geld abzuheben da ich arbeiten musste und ich hab für ihn das Abheblimit bei der Bank erhöht Ich hab natürlich ja gesagt.
Aufeinmal waren auf meinem Bankkonto 15.000€ die in kleinen Schritten abgehoben wurden. Ich fand’s komisch aber hab mir zu der Zeit noch nichts gedacht. Mein Konto wurde gesperrt wegen Verdacht auf Geldwäsche aber mein Kollege sagte mir das er in kleinen Schritten abheben musste da es anders nicht ging.
Soweit war die Sache vergessen, ich hab mir ein neues Bankkonto gemacht und von meiner Bank kam auch kein Brief mehr. Das bedeutet ich dachte der Fehler lag bei der Bank. Er bat mich einige Monate später nochmal ich hab das für ihn gemacht da waren es knappe 10.000€ da er sagte er könnte sein Konto nicht nehmen Nun hab ich ein Anklagebrief bekommen als Schuldige wegen Geldwäsche da ich meine Karte dafür an Hintermänner gegeben haben soll.
Der Brief ist anscheinend sogar nur für das erste Mal ich hab ihn mein Konto ja nochmal vor kurzem zur Verfügung gestellt. Gericht ist Anfang Oktober sogar schon. Ich war entsetzt und hab mit vielen Anwälten telefoniert die mir alle sagen dass das eine Haftstrafe werden wird????
Ich bin ratlos und möchte natürlich keinen Anwalt zahlen der mir direkt sagt das wird nichts. Ich hab für das 2. Mal Screenshots wie er mir schreibt das er mein Konto braucht da er seins nicht benutzen kann und das es nichts illegales ist aber für das erste mal wofür ich jetzt vor Gericht muss hab ich weder chats noch andere Beweise dass ich keine ahnung hatte dass es Geldwäsche ist. Ich bin 22 Jahre alt aus NRW und bete hier einmal um ehrliche hilfe was passieren kann und ob es hier einen guten Anwalt dafür gibt. Knn man wirklich jetzt schon sagen das ich dafür eingesperrt werde weil ich keine Beweise hab?
hilfeeeee!!
bitte bitte spart euch Kommentare die mir nicht weiterhelfen ich hab doch keine Ahnung von irgendwelchen Geldwäsche Sachen und wollte einfach nem kollegen helfen der mich jetzt überall blockiert hat und so tut als wüsste er von nichts
8 Antworten
Nun hab ich ein Anklagebrief bekommen als Schuldige wegen Geldwäsche
Zum aktuellen Zeitpunkt bist du Angeschuldigte, aber selbstredend nicht schuldig. Die Unschuldsvermutung gilt auch für dich.
alle sagen dass das eine Haftstrafe werden wird?
Dein Problem ist, dass Geldwäsche nicht zwingend vorsätzlich begangen werden muss, sondern auch explizit bei leichtfertigem Verkennen strafbar ist. Über eine Strafbarkeit kann man dir also grundsätzlich nachdenken, gleichwohl sehe ich hier, zumindest nach den Schilderungen aus deiner Frage, gute Verteidigungsansätze. Den Vorwurf des leichtfertigen Verkennens auszuräumen, ist durchaus möglich.
hilfeeeee!!
Der wichtigste Schritt wäre jetzt, dass du dich an einen Verteidiger wendest, nach Möglichkeit mit Spezialisierung aufs Wirtschaftsstrafrecht. Wenden kannst du dich nicht nur an einen RA, sondern theoretisch an jede fachlich qualifizierte Person; sofern du aber niemanden kennst, der fähig und bereit wäre, dich zu verteidigen, wäre im Zweifel der Gang zu einem RA bzw. Fachanwalt für Strafrecht der zu empfehlende Schritt.
Darum solltest du dich zeitnah kümmern. Sobald du einen Verteidiger benannt hast wäre es wichtig, Akteneinsicht zu nehmen und auf Grundlage dieser eine Einlassung bzw. Verteidigungsschrift vorzubereiten. Dass du sagst, dass die HV bereits terminiert ist, ist etwas ungewöhnlich; hast du früher schon Post erhalten und diese ignoriert? Eigentlich sollte dir die Anklageschrift zugestellt werden, bevor das Hauptverfahren eröffnet ist (§ 201 StPO). Sofern sich das Verfahren noch im Zwischenverfahren befindet, wäre entsprechend eine Verteidigungsschrift abzugeben, bevor über die Zulassung der Anklage entschieden wird.
LG
Autsch. Wie naiv kann man eigentlich sein. Da auch fahrlässige Geldwäsche strafbar ist solltest du UNBEDINGT einen Anwalt nehmen. Es geht nicht ums Rausboxen (das wird er nicht schaffen da du schuldig bist), sondern um das Strafe klein halten.
Es wäre möglich zwar möglich, dass du frei gesprochen wirst, wenn dein „Freund“ aber nicht erwischt wird, müsstest du aber dann den Betroffenen das Geld rückerstatten.
Hi, ich würde mich an Deiner Stelle an einen Anwalt wenden. Es könnte Dir da eine heftige Straftat unterstellt werden.
Nimm mal folgendes Gedankenspiel: Angenommen ich biete Grafikkarten an für sensationell günstige 500 € zum Kauf im Internet.
Die Leute überweisen erst das Geld und erhalten dann die Ware, so wie es bei diesen Käufen üblich ist. Sie lassen sich darauf ein, da ich ja im Zweifelsfall über die angegebene Bankverbindung zu identifizieren bin.
Aber ich schicke denen dann die Ware gar nicht sondern begehe gewerbsmäßigen Betrug.
Und in diesem Fall bist Du nun der Helfer. Neben einer heftigen Strafe (Link) bist Du natürlich potentiellen Geschädigten schadenersatzpflichtig.
Das Gericht wird klären, wie naiv du dich verhalten durftest und was du dir hättest denken sollen/können.
Blöde nur, dass es sich um deine erste Tat handelt, die angeklagt ist. Wenn die 2. öffentlich wird, bist du schon ein verurteilter Geldwäscher.
Ich rate selten zum Anwalt, aber hier ergibt es unbedingt Sinn, denn dieser kann am besten beurteilen, ob die 2. Geldwäsche zugegeben werden sollte; betrifft ja auch deinen Bekannten, der dann ebenfalls ein weiteres Verfahren bekommt.