Bankkartenbetrug Geldwäsche hilfe?

8 Antworten

Nun hab ich ein Anklagebrief bekommen als Schuldige wegen Geldwäsche

Zum aktuellen Zeitpunkt bist du Angeschuldigte, aber selbstredend nicht schuldig. Die Unschuldsvermutung gilt auch für dich.

alle sagen dass das eine Haftstrafe werden wird?

Dein Problem ist, dass Geldwäsche nicht zwingend vorsätzlich begangen werden muss, sondern auch explizit bei leichtfertigem Verkennen strafbar ist. Über eine Strafbarkeit kann man dir also grundsätzlich nachdenken, gleichwohl sehe ich hier, zumindest nach den Schilderungen aus deiner Frage, gute Verteidigungsansätze. Den Vorwurf des leichtfertigen Verkennens auszuräumen, ist durchaus möglich.

hilfeeeee!!

Der wichtigste Schritt wäre jetzt, dass du dich an einen Verteidiger wendest, nach Möglichkeit mit Spezialisierung aufs Wirtschaftsstrafrecht. Wenden kannst du dich nicht nur an einen RA, sondern theoretisch an jede fachlich qualifizierte Person; sofern du aber niemanden kennst, der fähig und bereit wäre, dich zu verteidigen, wäre im Zweifel der Gang zu einem RA bzw. Fachanwalt für Strafrecht der zu empfehlende Schritt.

Darum solltest du dich zeitnah kümmern. Sobald du einen Verteidiger benannt hast wäre es wichtig, Akteneinsicht zu nehmen und auf Grundlage dieser eine Einlassung bzw. Verteidigungsschrift vorzubereiten. Dass du sagst, dass die HV bereits terminiert ist, ist etwas ungewöhnlich; hast du früher schon Post erhalten und diese ignoriert? Eigentlich sollte dir die Anklageschrift zugestellt werden, bevor das Hauptverfahren eröffnet ist (§ 201 StPO). Sofern sich das Verfahren noch im Zwischenverfahren befindet, wäre entsprechend eine Verteidigungsschrift abzugeben, bevor über die Zulassung der Anklage entschieden wird.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wahlverteidiger (§ 138 II StPO) in Wirtschaftsstrafsachen

Autsch. Wie naiv kann man eigentlich sein. Da auch fahrlässige Geldwäsche strafbar ist solltest du UNBEDINGT einen Anwalt nehmen. Es geht nicht ums Rausboxen (das wird er nicht schaffen da du schuldig bist), sondern um das Strafe klein halten.

Es wäre möglich zwar möglich, dass du frei gesprochen wirst, wenn dein „Freund“ aber nicht erwischt wird, müsstest du aber dann den Betroffenen das Geld rückerstatten.

Hi, ich würde mich an Deiner Stelle an einen Anwalt wenden. Es könnte Dir da eine heftige Straftat unterstellt werden.

Nimm mal folgendes Gedankenspiel: Angenommen ich biete Grafikkarten an für sensationell günstige 500 € zum Kauf im Internet.

Die Leute überweisen erst das Geld und erhalten dann die Ware, so wie es bei diesen Käufen üblich ist. Sie lassen sich darauf ein, da ich ja im Zweifelsfall über die angegebene Bankverbindung zu identifizieren bin.

Aber ich schicke denen dann die Ware gar nicht sondern begehe gewerbsmäßigen Betrug.

Und in diesem Fall bist Du nun der Helfer. Neben einer heftigen Strafe (Link) bist Du natürlich potentiellen Geschädigten schadenersatzpflichtig.

Das Gericht wird klären, wie naiv du dich verhalten durftest und was du dir hättest denken sollen/können.

Blöde nur, dass es sich um deine erste Tat handelt, die angeklagt ist. Wenn die 2. öffentlich wird, bist du schon ein verurteilter Geldwäscher.

Ich rate selten zum Anwalt, aber hier ergibt es unbedingt Sinn, denn dieser kann am besten beurteilen, ob die 2. Geldwäsche zugegeben werden sollte; betrifft ja auch deinen Bekannten, der dann ebenfalls ein weiteres Verfahren bekommt.