Wird mal als Polizist gefeuertwenn man eine Straftat begeht und eine Anzeige bekommt?

4 Antworten

Eine Anzeige ist erstmal nichts schlimmes. Eine rechtskräftige Verurteilung kann dann aber unter bestimmten Umständen zu einer Entlassung führen.

Auszug aus §24 Abs. 1 BeamtStG:

Wenn eine Beamtin oder ein Beamter im ordentlichen Strafverfahren durch das Urteil eines deutschen Gerichts 
1.
wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder
2.
wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates, Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit oder, soweit sich die Tat auf eine Diensthandlung im Hauptamt bezieht, Bestechlichkeit, strafbar ist, zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten
verurteilt wird, endet das Beamtenverhältnis mit der Rechtskraft des Urteils. 
Fragesteller702  02.06.2022, 00:55

Unter Umständen?

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OnePerson19  02.06.2022, 01:02
@Fragesteller702

Zum Beispiel in meiner Antwort auf diese Frage, dort habe ich u.a. die genannte Stelle zitiert, alternativ steht der Webauftritt des Bundesanzeiger mit dem Bundesgesetzblatt zur Verfügung. Eine Lesefassung des BeamtStG findet sich beispielsweise auf dieser Webseite des Bundesamt für Justiz.

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OnePerson19  02.06.2022, 01:08
@Fragesteller702

Bei zwei Sätzen zusammenhängenden Sätzen kann man halt nicht unbedingt mehrere Absätze schaffen.

Abgesehen davon, auf einem DIN A4 Blatt wären es nur etwa vier Zeilen, so viel ist es also nicht.

Aber gerne zitiere ich nochmal einen der Sätze:

Eine Lesefassung des BeamtStG findet sich beispielsweise auf dieser Webseite des Bundesamt für Justiz.
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Es kommt erst mal drauf an, ob die Straftat es fertig gebracht hat, dass sie ins Führungszeugnis eingetragen wurde. Denn dieses gilt es natürlich auch im Beruf des Polizisten vorzulegen.

Wenn du verurteilt wirst ist das nicht nur ein fristloser Kündigungsgrund sondern auch eine fristlose Kündigungsgarantie. Denn durch die Verurteilung wärst du dann vorbestraft bzw. hättest einen Eintrag im Führungszeugnis.

Wenn sie eingestellt wird dann nicht. Nur bei einer Verurteilung. Bei den schweren Sachen allerdings schon vorher. Beispielsweise wenn es im Dienst passiert ist.

Fragesteller702  02.06.2022, 00:56

Nein. Vor der Verurteilung gilt man als unschuldig.

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