Wenn jemand aus dem Maßregelvollzug entlassen wird und was kann passieren wenn man danach Angezeigt wird?
wenn jemand aus dem §63 Entlassen wird, und der jenige steht unter einem 5 Jährige Führungsaufsicht mit 3 Jahren Bewährung .. mit 24 Tagen Bewährungsrest,
Was kann passieren wenn der jenige danach ein Straftat begeht bzw er erwischt wird mit einer Anzeige?
Ich bitte um einen Erklärung.
4 Antworten
Also die Bewährung für die 24 Tage die noch offen sind können widerrufen werden. Dazu kommt die mögliche Verurteilung für die neue Straftat.
Was die Führungsaufsicht angeht so passiert da zunächst mal nichts weiter.
Das kommt auf die Straftat an, Vorstrafen, vielleicht sogar einschlägige Vorstrafen, da er schonmal "untergebracht" war auch auf das was der Gutachter sagt und und und.
wenn man in seiner Bewährungszeit weitere Straftaten begeht, dann wird man für diese Straftaten erneut verurteilt und die Berufung widerrufen...
aber nur wenn man bei Straftaten erwischt wird, dann bekommt man eine Anzeige. es gibt leute die begehen straftaten ohne dabei erwischt zu werden
Bewährung wird widerrufen ...
die Person sollte zusehen nicht wieder straffällig zu werden
Was kann passieren wenn der jenige danach ein Straftat begeht bzw er erwischt wird mit einer Anzeige?
Wer so blöd ist, hat es verdient wieder eingesperrt zu werden. Am besten dann noch 5 Jahre drauf wegen besonderer feststellung der Dummheit.
was könnte man da für Strafen bekommen?