Sind Auflageverstöße genauso eine Straftat wie Normale Straftaten?

2 Antworten

Verstösse gegen Weisungen bei Führungsaufsicht sind keine Straftaten, können aber bis zu drei Jahre Knast einbringen ( § 145a StGB).

Verstösse gegen Bewährungsauflagen können zum Widerruf der Bewährung führen. Die gesamte Haftsrafe oder der Strafrest müssen dann vebüsst werde.

Das Gericht kann Führungsaufsicht und Bewährung gleichzeitig anordnen, es kann dann die Führungsaufsicht ruhen lassen sie wird dann hinter die Bewährungszeit angehängt (68g StGB).

Ein Auflagenverstoß ist keine Straftat sondern wie der Name schon aussagt ein Verstoß gegen die bestehende Auflage.