Findet ihr Seine Freiheitsentzug so lang oder zu kurz für diese Delikte?
Es gab eine Junge.
der wurde am 14.04.2016 festgenommen, und befand bis zum 14.02.2017 in U-Haft und Strafhaft.
und wurde am 14.02.2017 zur Paragraf 63,20 Verurteilt.
er kam in den Maßregelvollzug. Am 22.02.2017 befand sich bis zum 11.11.2020 in der Forensik am 11.11.2020 wurde er unter Bewährung und Führungsaufsicht entlassen.
was er gemacht hat
Körperverletzung, Gefährliche Körperverletzung, mehrfache Nachstellungen, mehrfache Bedrohungen, mehrfache Beleidigungen, Sachbeschädigungen 2 x , Verstöße nach dem Gewaltschutzgesetze zig mal, auch gegen Kunsturhebberrechtsgesetz, Versuchter Nötigung, Nötigung, Verleumdung, Fälschung beweiserheblicher Daten, verfassungswidriger Organisationen vom Kennzeichen.
4 Antworten
finde ich genau richtig
angemessene Strafe
hallo, ist das die normale Verweildauer im Maßregelvollzug?
hab einen Freund der sitzt auch im Maßregelvollzug
wegen 60 anzeigen, meistens kleindelikte wie nötigung. beleidigung, nachstellung usw..
Diese "ellenlange" Liste an Straftaten rechtfertigt ( nach meinem Empfinden ) eine derartige Strafe - zudem - niemand kennt konkrete Fakten, welche zum entsprechenden Urteil führten.