Warum habe ich keinen Recht auf Beschwerde gegen meine Urteil einzulegen?
ich habe vom 2012 bis 14.04.2016 Straftaten begangen ..
anzeigen vom 01.07.2013 bis 12.04.2016 Fortlaufend.
am 14.04.2016 Wurde ich verhaftet.
und am 14.02.2017 wurde ich in die Forensik nach §63 Verurteilt ..
am 11.11.2020 wurde der §63 zur Bewährung ausgesetzt.
Ich war Schuldunfähig .. warum wurde ich dann nicht Freigesprochen?
Warum wurde ich nicht auf die Straße gelassen. ?
dann habe ich 2021 und 2022 Beschwerde gegen den Richter wegen meines Urteil vom 14.02.2017 Unterbringung in einem Psychiatrie §63. eingelegt .. hat aber nicht viel erbracht..
Aus Wut bedrohte ich dem Richter mit dem Mord .. weshalb die Staatsanwaltschaft die widerruf der Bewährung beantragte, dann passierte nichts weiter ..
davor habe ich auch die Polizeiinspektion Nürnberg auch mit vielen Anrufen missbraucht, bedroht und die Beschimpft, weil die mich festgenommen haben damals 14.04.2016. weil ich es nicht ertragen konnte, dass die gegen mich waren und mich weggesperrt hatten..
Warum hat niemand Verständnis für mich, ich begang die Straftaten nicht aus lust sondern aus Widerstand gegen Staatliche Maßnahmen und Wut und Aggression.
Warum habe ich auch keinen Recht auf das Urteil und Haftbefehl von damals Beschwerde einzulegen, warum ist dass verboten??
was heisst das konkret "ich begang die Straftaten nicht aus lust sondern aus Widerstand gegen Staatliche Maßnahmen und Wut und Aggression."
Ich wollte nicht dass die Justiz gegen meine Straftaten reagiert, sondern ich wollte immer nur dass ich Straftaten begehe und die Justiz dabei wegschaut.
"Aus Wut bedrohte ich dem Richter mit dem Mord " ... "ich wollte immer nur dass ... die Justiz dabei wegschaut."
schon allein dein Nickname zeigt, wie ernst du es meinst.
Aber Warum habe ich keinen Recht dazu um Beschwerde einzulegen?
8 Antworten
Du hast kein Recht dazu, weil das deutsche Rechtssystem nicht so funktioniert, wie du es gerne hättest.
Wegschauen bei Straftaten gibt es halt nicht.
Ja, und deine Beschwerde wurde offensichtlich als unbegründet abgewiesen. Leb damit und gut ist.
ey moment mal.. ich habe die Beschwerde auch begründet.
Deine Beschwerde wurde dennoch offensichtlich als unbegründet abgewiesen. Die Gründe haben also nicht überzeugt.
Du kannst Beschwerden einlegegen, soviel du möchtest. Mit oder ohne Begründung spielt auch keine Rolle. Ob diesen dann aber stattgegeben werden, steht auf einem anderen Blatt.
Und nur, weil du es nicht ertragen kannst, für deine Taten eine Strafe zu bekommen (Ursache und Wirkung), drehst du jetzt vollkommen am Rad ?
Warum sollte man bei manchen deiner Straftaten wegsehen? Hast du ein "Ich bin unantastbar" Recht, so dass du alles machen kannst, was du willst?
Und andere begehen die gleichen Straftaten und werden dafür vielleicht eingebuchtet? So läuft das nicht. Gleiches Recht für Alle !
Du setzt die Ursache, bekommst daraufhin eine entsprechende Reaktion. Das ist normal.
Komm mal ganz schnell wieder auf den Teppich und lerne mal, dass die Welt sich nicht nur um dich dreht.
Red' mit deinem Anwalt, der wird dich da besser beraten können...
Ohne nähere Einzelheiten zu kennen, kann man Deine Frage nicht beantworten.
Schuldunfähig heißt nicht, dass Du einen Freifahrtschein hast.
Bist Du im Vollbesitz Deiner geistigen Kräfte oder wurde Dir per Gerichtsbeschluss ein Betreuer zur Seite gestellt?
Wie Du ja selber gezeigt hast, bist Du zumindest eines nicht: lernfähig @Morddrohung gegen den Richter!
Ehrlich jetzt?
Du gehörst weggesperrt. Bist eine Gefahr für die Gesellschaft.
Wieso weggesperrt? ich habe doch das Recht Beschwerde einzulegen.
Du bist dich nicht ganz dicht. Bedrohst einen Richter 🙄
Aber er hat mich Verurteilt und ich konnte es nicht ertragen..
Was könnte für die Justiz passieren, wenn die meine Straftaten wegsehen würden?
Nein die frage nur, was würde denn passieren wenn die mal Wegschauen würden?
aber ich habe Beschwerde eingelegt, und das recht habe ich auch.
Dass ist beim deutschen Rechtssystem auch so sowie jedem anderen Staaten auch