Was passiert dann nun weiter mit mir?
Ich befand mich vom 14.02.2017 bis 11.11.2020 im Maßregelvollzug in Ansbach und Regensburg.
am 11.11.2020 wurde die §63 Unterbringung zur Bewährung ausgesetzt.
Zwischen dem Jahre 2021 und 2022 habe ich mehrfach bei der Polizeiinspektion Nürnberg-Ost angerufen und die Bedroht und Beschimpft.
Danach habe ich den Richter aus Nürnberg der mich Verurteilt hatte, mit dem Mord über Facebook Bedroht.
Dann hatte die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen aufgrund diese Anzeigen den Widerruf der Bewährung beantragt.
Am 07.02.2022 Kamen 3 Polizeibeamte die mich vernommen haben als Beschuldigter in meiner Wohnung wobei ich dann Während der Vernehmung fortlaufend Aggressiv worden war, und ich mit dem Polizeibeamten Körperlich aneinander geraten bin.
Weil ich solche Hasskommentare über Facebook Verbreitet habe über die 2 Erschossene Polizisten von Kusel.
Am 10.03.2022 hatte das Gericht beschlossen dass ich mich in einem Betreutes Wohnen ziehe, und dessen §67h die Dauer von 3 Monaten bekommen habe, aber die 3 Monaten habe ich noch nicht abgesessen.
Ich könnte mich bald nach Betreutes Wohnen ziehen.
und meine Rechtsanwalt meinte, dass ich bis auf weiteres Schuldunfähig bin, und daher keine Verurteilung in betracht kommt, Was passiert dann nun mit mir?
Ich würde mich freuen, wenn ihr mir Hilfreiche Antworten geben würdet.
4 Antworten
Warum hast Du diesen Bockmist denn überhaupt gemacht ? Welcher Teufel hat Dich denn geritten ? Ich kann mir vorstellen, dass Du in irgendeiner Form nicht ganz zurechnungsfähig bist. Also bleibt Dir nix anderes übrig, als Deinem RA zu vertrauen.
Gegen die Gesetzeslage aufzubegehren, ist ohne nachgewiesene Unschuld ein Kampf gegen Windmühlen. Du hast doch Zeit, also lies mal die Geschichte von Don Quixote und Sancho Pansa.
ja aber ich habe mich darüber geärgert, warum die Vorschriften so hart sind. und die mir nicht gefallen haben, ich denke mir, die Deutsche Justiz sperrt mich nur weg und des wärs dann. die wollten mich nur bestrafen und fertig..
Die erklären dich für strafubmündig und im Wiederholungsfall kommst du in die Psychiatrie - ubdvdas kann auch länger dauern
ja aber ich habe trotzdem das Recht als lebende Bürger in Deutschland gegen die Gerichtsurteile Beschwerde einzulegen.
Beschwerde einlegen aber nicht mit Mord drohen und aggressiv werden
Ja klar… aber wenn du weiterhin so auftrittst wie du bisher aufgetreten bist, wirst du die Quittung bekommen
Du scheinst kein oder nur geringes Schuldbewusstsein zu haben. Eine Beschwerde muss schon stichhaltig begründet sein, um Erfolg auf Wiederaufnahme des Verfahrens oder einer Amnestie zu erlangen.
ja aber wieso hat niemand Verständnis für mich.. ich habe mein verbrechen nicht ohne grund getan. ich war sauer auf den Richter der mir nach dem Gesetz den §63 Verhängt hat.
"aber wieso hat niemand Verständnis für mich.."
Weil Du keinerlei Schuldbewusstsein hast und keinerlei Achtung vor dem Gesetz zeigst.
Einen Fehler kann jeder mal machen. Du scheinst aber unbelehrbar und v bar jeder Reflexionsfähigkeit. Nur "ich, ich, ich" - dass du anderen schadest und gegen Gesetze verstößt, die das gesellschaftliche Zusammenleben in einer großen Gruppe regeln, das siehst du nicht. Diese Verstöße werden zurecht sanktioniert, weil es eben nicht funktioniert, wenn jeder macht, was er will.
Das Urteil war nach bisherigem Stand der Dinge gerechtfertigt. Dein Ego schadet dem Umfeld, Deinen Mitmenschen.
Ein subjektiver Grund relativiert doch ein Verbrechen nicht.
mach so weiter dann kommst du in die geschlossene Psychiatrie … und das auf unbestimmte Dauer - mindestens aber so lange wie du deine Emotionen nicht im griff hast ubd auch keinerlei Einsicht zeigst - du bist halt ne Gefahr für die Allgemeinheit -und vor Leuten wie die muss man uns schützen
und da du regelmäßig aggressiv wirst muss man. Dich wegschließen
Verstehe mich bitte nicht falsch, ich mache den Richter aus Nürnberg falsche Entscheidung geltend, wegen meiner Unterbringung, es hat auch einen Grund weshalb ich die Taten begangen habe. Was hätte denn Passiert wenn die Behörden meine Taten einfach wegschauen würden?
Die Behörden sollen bei deinen Taten wegschauen?
warum???
du bist straffällig geworden , setzt dich über Rechte anderer und geltendes Recht hinweg - und das schaut der Staat sich nicht unendlich an- und der erste Schritt ist mit der schuldunfähigkeit bereits getan
aber ich mein, macht die Staat sich selbst Strafbar, wenn sie gegen meine Taten nicht vorgehen würden? wenn sie mich trotzdem Frei rumlaufen lassen und ignorieren dass ich weitere erhebliche Straftaten begehe?
Deshalb werden die dich nicht frei rumlaufen lassen wenn du weiterhin straffällig wirst!
du bist nicht straffällig im Sinne einer Haft In einer JVA, aber die Gesellschaft muss vor dir geschützt werden - und um uns zu schützen, kommst du in die geschlossene Psychiatrie
das ist kein Gefängnis, sondern eine Klinik mit einer geschlossenen Abteilung aus der du nicht mehr raus kommst
Die Gerichte und Staatsanwaltschaften können ja auch nicht sagen "Bravo, sie haben es toll gemacht, haben es super gemacht." wenn ich jetzt z.b Banken überfallen würde.
Kannst oder willst du mich nicht verstehen?
du bist schuldunfähig
d.h. Du kannst nicht mit einem klassischen Gefängnis bestraft werden
abee wir müssen uns vor dir und deinen möglichen Taten schützen - und deshalb sperrt man Leute die sich bekloppt verhalten und damit auch nicht aufhören in ein irrenhaus und lässt die nicht mehr raus
war das deutlich?
ja verstehe ich, und ich mein die Behörden können mich ja auch nicht tolerieren für meinem Delikte ich die begangen habe.
Deshalb wirst du zu den anderen bekloppten ins Irrenhaus gesteckt und bekommst jeden Tag deine Medikamente
das ist ja kein Gefängnis sondern eine Art klinik
und wir haben unsere Ruhe vor dir
Was fürn Medikamente man?
ich habe die taten begangen, aber nicht ohne grund.. was hat das mit dem irrenhaus zutun?? ich denke mir, dass viele was gegen mich haben und keiner Verständnis für mich hat.
Mit Paragraph 20+63 kommt Dir die Justiz - und so gesehen unsere Gesellschaft- fair entgegen. Da Du offensichtlich eine Gefahr für andere bist, kann man Dich nicht frei rumlaufen lassen. Es erwartet niemand, dass DU das verstehst.
Genau … keiner mag dich
deshalb will dich auch keiner, nichtmal der knast
da stecken die dich lieber ins irrenhaus und machen ein paar Tests verschiedener Medikamente an dir
wenn du das nicht willst, benimm dich anständig, Versuch Probleme nicht mit der Faust (oder tretend mit den Füßen) zu lösen
wenn nicht treffen andere die Entscheidung wie und wo du weiter lebst
Gerichte urteilen aufgrund der Gesetzeslage, nicht nach Gutdünken. Wenn Du mehr als 3,5 Jahre inhaftiert warst, war das mit Sicherheit keine 'leichte' Straftat.
Warum habe ich keine Recht meine Meinung gegen Polizisten Richter Staatsanwälte zu äußern ????
Was passieren wird, weiß ich nicht, aber ich hoffe du wirst bis zu deinem Lebensende weggesperrt.
Ich würde, sofern möglich, nach Verbüßung der Haft auf dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie setzen. Ansonsten würde ich die Ausweisung prüfen.
Ja aber was habt ihr denn für ein Idee wie könnte es mit mir weitergehen, ich habe die ganze Taten deshalb begangen, weil ich in Nürnberg so hart verurteilt worden bin mit dem §63 StGB und darüber beschwerte ich mich tagtäglich.. ich fand keinen anderen Ausweg.