Habe ich wirklich eine Straftat begangen?
Hallo,
Ich würde angezeigt nachdem ich einem Polizisten erzählt habe dass viele Menschen Polizisten für absolute Pädophile bstarde a... und widerliche Typen halten würden, dies aber absolut meiner meinung wiederspräche. Nun wurde ich angezeigt, obwohl dies nicht meine Meinung ist. Ist dies Rechtens?
9 Antworten
Hat er Dich nicht gut verstanden, und Anzeige lautet auf Beamtenbeleidigung.
Anzeigen ≠ Rechtsprechung. Das entscheidet der Richter.
Das nennt man eine indirekte Beleidigung , wie Viele Leute meinen dass Juden /schwarze etc.... Es wird vermutet dass du es zum Schein so einpackst.
Also wenn Du einen Polizisten (oder auch jede andere Person) mit einer beleidigenden Äusserung belegst und dann schnell hinzufügst, dass das aber nieeee deine eigene Meinung ist, dann kann dir das (situationsbedingt) durchaus als deine eigene Äußerung zugerechnet werden und als Beleidigung zur Anzeige kommen
Höchstens wegen Beleidigung aber jeder strafrichter würde des so sehen das nix kommt wenn es überhaupt vor Gericht kommt hast nix zu befürchten
Wenn dann Beleidigung, hier könnte man sagen, dass du ihn mit deiner Aussage beleidigt hast. Jedoch wird dies von einem Staatsanwalt entschieden, ob das zur Anzeige gebracht wird und ob das ausreicht, für den Tatbestand.
" Beamtenbeleidigung " gibt es nicht.....