Habe ich wirklich eine Straftat begangen?

9 Antworten

Hat er Dich nicht gut verstanden, und Anzeige lautet auf Beamtenbeleidigung.

Anzeigen ≠ Rechtsprechung. Das entscheidet der Richter.

Woher ich das weiß:Hobby

Das nennt man eine indirekte Beleidigung , wie Viele Leute meinen dass Juden /schwarze etc.... Es wird vermutet dass du es zum Schein so einpackst.

Also wenn Du einen Polizisten (oder auch jede andere Person) mit einer beleidigenden Äusserung belegst und dann schnell hinzufügst, dass das aber nieeee deine eigene Meinung ist, dann kann dir das (situationsbedingt) durchaus als deine eigene Äußerung zugerechnet werden und als Beleidigung zur Anzeige kommen

Höchstens wegen Beleidigung aber jeder strafrichter würde des so sehen das nix kommt wenn es überhaupt vor Gericht kommt hast nix zu befürchten

Wenn dann Beleidigung, hier könnte man sagen, dass du ihn mit deiner Aussage beleidigt hast. Jedoch wird dies von einem Staatsanwalt entschieden, ob das zur Anzeige gebracht wird und ob das ausreicht, für den Tatbestand.