Straftat bei Verbreitung einer ausgedachten Story?

9 Antworten

Anzeige wegen Verleumdung. Aber wenn Du es nicht getan hast, ist ja sowieso alles gut. =)


Bitterkraut  02.05.2018, 19:47

Wen hätte sie denn Verleumdet? Über sich selbst zu lügen ist doch keine Verleumdung.

Ich glaub, du hast de Frage nicht gelesen oder nicht verstanden.

KingChicha 
Beitragsersteller
 02.05.2018, 19:41

Wieso Verleumdung? Habe ja keine Namen genannt einfach nur behauptet ich wäre IRGENDEINE fiktive Lehrerin und hätte ein Verhältnis mit einem Schüler.

Die Lüge, also die bewusste falsche Behauptung einer Tatsache, ist nicht strafbar. Der Lügner wird aber dann bestraft, wenn z. B. seine Lüge zu einem Schaden führt. Das kann dann Betrug sein. Die Behauptung einer falschen Tatsache über eine andere Person kann als Verleumdung strafbar sein. Dieses „falsche Zeugnis wider Deinen Nächsten“ wie das achte Gebot eigentlich lautet, kann auch zivilrechtlich nachteilige Folgen haben, und zwar sogar dann, wenn die falsche Behauptung nicht einmal bewusst falsch, sondern nur fahrlässig falsch abgegeben wurde. Unsere Medien müssen daher sorgfältig recherchieren. Stellen Sie eine falsche Behauptung über eine Person auf, hat diese Person das Recht, die Unterlassung dieser Behauptung zu verlangen oder eine sogenannte Gegendarstellung abdrucken zu lassen. Auch im Bereich des Vertragsrechts kann eine Lüge für den Lügner unangenehme Folgen haben. Ein aufgrund einer Lüge, die unser Zivilrecht als „arglistige Täuschung“ beschreibt, abgeschlossener Vertrag kann vom Getäuschten wegen Irrtums oder Täuschung angefochten werden, so dass er unwirksam wird.

~Tagesspiegel

P.s. nicht verzagen, Google fragen;)

An sich ist das Ausdenken von Geschichten nicht strafbar, sofern du damit niemanden verleumdest oder dessen Ruf schädigst.

Es ist ein Märchen.

Wenn keine Straftat oder Owi im Raum steht frage ich mich weshalb du dir Gedanken machst?
Außerdem müsstest du natürlich keine Kosten des Einsatzes zahlen. Das muss man nur wenn die Polizei wiederholt wegen einer Person kommen muss, beispielsweise bei einer Lärmbelästigung.

lg