Kann man das anzeigen?

2 Antworten

Ja, du kannst einfach zur nächsten Polizeiwache fahren und dich da beraten lassen.

kein Rufmord. Verleumdung wenn es nicht stimmt. und wenn da ein Körnchen Wahrheit drin liegt : üble Nachrede....

beides kann man durchaus anzeigen, wenn es gegenüber Dritten geäußert wurde.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – es gibt wahrlich nicht viel, was ich nicht probiert habe