Lehrer Anzeigen wegen Verleugnung oder Rufmord?
Da Ich und ein Kollege ein Kriminalpolizei Verfahren offen haben und somit von der Schule suspendiert sind hat unser Lehrer der ganzen Klasse heute von unseren Verfahren erzählt und von der Straftat erzählt (ohne unserer einverständnis). Ich habe von der ganzen Situation mitbekommen da mehrere Schüler mich angeschrieben haben deshalb.
Meine Frage ist nun ob ich meinen Lehrer anzeigen kann wegen Verleugnung?
Bitte nur leute mit Fachwissen antworten.
Danke
17 Antworten
Das Wort heißt Verleumdung. Dies ist dann eine Straftat, wenn die Unwahrheit über jemanden behauptet wird.
"Verleugnung" - ehm nun ich nehme an, du meinst "Verleumdung" - das Erste sagt aus, dass jemand etwas nicht zugibt (es leugnet), das Zweite wäre eine unwahre Behauptung um den Ruf einer Person zu beschädigen - in eurem Fall ist die Behauptung aber wahr und daher vielleicht nicht gerade schön von eurem Lehrer das zu erzählen, aber keine Verleumdung, also nein, du kannst ihn weder wegen "Verleugnung" noch "Verleumdung" anzeigen - bzw. versuchen ihn an zu zeigen kannst du - bringen wird es dir nichts, denn die Polizei wird dir mitteilen: dein Lehrer darf das solange er die Wahrheit sagt und Ende der Anzeige...
Nein, weil das nichts mit Verleugnung zu tun hat.
Das ist keine verleugnung. Also nein
Wenn du schreibst, dass zurzeit ein Verfahren offen ist und der Lehrer genau das deinen Mitschülern erzählt, wo soll da die Verleumdung sein?
§ 187 StGB: Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.