Ist man als Polizist eines Landes (Beispiel Berlin) auch in den anderen der 16 Bundesländer Polizist?

3 Antworten

Ein elementarer Punkt von Landespolizeibeamten ist die örtliche Zuständigkeit, weil Polizei Ländersache ist.

Im Rahmen der Nacheile wird dieses Prinzip ausgesetzt und oder wenn zB Berlin und Brandenburg auf dem Speckgürtel rings um Berlin gegen illegale Straßenrennen in einer gemeinsamen Aktion vorgeht.

Personenschutzbeamte der Länder haben gem. Absprache der Innenminister auch in gesamt Deutschland Hoheitsrechte, sofern diese zur Ausführung des Schutzauftrag erforderlich sind.

Landes-Polizeibeamte die privat in einem anderen Bundesland tätig werden arbeiten nach sogenanntem Jedermannsrecht.

Polizeibefugnisse in anderen Bundesländern.

Vom Grundsatz her dürfen die Polizeien der Länder nur in ihrem jeweiligen Bundesland tätig werden.
Ausnahmen ergeben sich aus dem GG, Verwaltungsabkommen zwischen den Ländern und den Polizeiorganisationsgesetzen der Länder.
https://www.juraforum.de/forum/t/polizeibefugnisse-in-anderen-bundeslaendern.54573/#:~:text=Vom%20Grundsatz%20her%20d%C3%BCrfen%20die,und%20den%20Polizeiorganisationsgesetzen%20der%20L%C3%A4nder.
§ 113 Örtliche Zuständigkeit

(1) 1Die Zuständigkeit der Polizeibehörden beschränkt sich auf ihren Dienstbezirk.

 2-Örtlich zuständig ist die Polizeibehörde, in deren Dienstbezirk eine polizeiliche Aufgabe wahrzunehmen ist; durch Rechtsverordnung kann zum Zwecke der Verwaltungsvereinfachung etwas anderes bestimmt werden.

(2) 1Erscheint bei Gefahr im Verzug ein rechtzeitiges Tätigwerden der örtlich zuständigen Polizeibehörde nicht erreichbar, so kann auch die für einen benachbarten Dienstbezirk zuständige Polizeibehörde die erforderlichen Maßnahmen treffen. 2Die zuständige Polizeibehörde ist von den getroffenen Maßnahmen unverzüglich zu unterrichten.

https://dejure.org/gesetze/PolG/113.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
superseegers  22.12.2021, 11:47

Jeder Polizeibeamte ist deutschlandweit Polizeibeamter (Ermittlungsbeamter der Staatsanwaltschaft, die StPO ist ein Bundesgesetz), eine Festnahme verlief dann nicht nach Jedermannrecht.

1
superseegers  22.12.2021, 12:02
@Udavu

Da geht es um Zuständigkeiten, die bei der Sachbearbeitung! immer nach dem Tatortprinzip bestehen.

Dennoch ist jeder Polizeibeamte/Ermittlungsbeamte der Staatsanwaltschaft berechtigt, bundesweit Maßnahmen zu treffen.

1
Udavu  22.12.2021, 12:05
@superseegers

Das ist Unsinn !

Polizei ist bei Landespolizeibeamten Ländersache !!! womit dann auch die örtliche, sachliche und persönliche Zuständigkeit endet, außer in den von mir angeführten Ausnahmen.

Polizeibefugnisse in anderen Bundesländern.

Vom Grundsatz her dürfen die Polizeien der Länder nur in ihrem jeweiligen Bundesland tätig werden.
Ausnahmen ergeben sich aus dem GG, Verwaltungsabkommen zwischen den Ländern und den Polizeiorganisationsgesetzen der Länder.
https://www.juraforum.de/forum/t/polizeibefugnisse-in-anderen-bundeslaendern.54573/#:~:text=Vom%20Grundsatz%20her%20d%C3%BCrfen%20die,und%20den%20Polizeiorganisationsgesetzen%20der%20L%C3%A4nder.
3
superseegers  22.12.2021, 12:06
@Udavu

Achso, daher gilt die StPO nicht?

Grundsatz bedeutet nicht das selbe wie "ausschließlich", es bedeutet dass es Ausnahmen gibt.

1
Udavu  22.12.2021, 12:24
@superseegers

Nacheile ist speziell geregelt, weil die örtliche Zuständigkeit von Landespolizeibeamten auf ihren Dienstbereich bzw. Bundesland beschränkt ist.

Nacheile ist die Durchsetzung hoheitlichen Rechts bzw. hoheitlicher Aufgaben durch Verfolgung eines Flüchtenden über die Grenze des Gebietes hinaus, in dem dem verfolgenden Staat diese Rechte zustehen. Sie findet üblicherweise durch Polizeiorgane statt

3
peti12314  22.12.2021, 12:29
@Udavu

@superseegers hat Recht.

Wenn ich als Beispiel einfach mal NRW nehme: §78, Abs. 1, Nr. 3 POLG.

Im präventiven Bereich braucht es eine "gegenwärtige, erhebliche Gefahr", im eigenem Bundesland/Zuständigkeitsbereich bräuchte es eine "konkrete Gefahr". Wo der Unterschied drin liegt, werde ich hier nicht erläutern.

Im repressiven Bereich wenn die Straftat auf frischer Tat geschehen ist. Das heißt Polizeibeamter vom Bundesland Hamburg geht im Bundesland Niedersachsen spazieren und sieht gerade wie ein KFZ aufgebrochen wird. Da kann (in bestimmten Fällen müsste er sogar!) er die Person nach §127, Abs. 2 STPO als Beamter des Polizeidienstes festnehmen.

Und so einen § gibt es übrigens in jedem Polizeigesetz... nicht nur in NRW.

0
peti12314  22.12.2021, 12:34
@peti12314

Sorry, nimm als Beispiel Baden-Württemberg, nicht NRW... aber in NRW gibt es auch so einen §.

0
Udavu  22.12.2021, 12:34
@peti12314

Die örtliche Zuständigkeit von Landes-Polizeibeamten ist begrenzt. Außerhalb dieser örtlichen Zuständigkeit sind sie deshalb NICHT sachlich zuständig !

Natürlich stehen hier die Berufspflichten im Vordergrund um im Rahmen Jedermannsrechte tätig zu werden.

Wer als Landespolizist einen Handtaschenräuber in einem anderen Bundesland auf frischer Tat ergreift, handelt ( nur) nach Jedermannsrecht als Rechtsgrundlage.

https://www.anwalt.org/jedermannsrecht/

3
Udavu  22.12.2021, 12:44
@peti12314

Sachbearbeitende Dienststellen wie Delikte am Menschen oder Raubdelikte MÜSSEN wenn sie zu Vernehmungen in andere Bundesländer reisen, dies als Dienstreise anmelden/abrechnen und das zuständige7BETREFFENDE Bundesland und deren Funkleitstelle vorab informieren und über das Verlassen informieren.

Bei der Aufklärung von Verbrechenstatbeständen arbeiten die Dienststellen idR eng zusammen; es ist daher eher eine Verpflichtung die sich aus dem Beamtenrecht herleitet, falls ein Unfall eintritt, damit dieser als Dienstunfall/qualifizierter Dienstunfall gilt.

Beamte des Personenschutz der Länder sind in Deutschland immer im Rahmen des Schutzauftrag zu hoheitlichen Maßnahmen befugt. Bei Auslandsreisen muss zudem wegen mangelnder örtlicher Zuständigkeit über die Deutsche Botschaft eine Waffentrageerlaubnis eingeholt werden, die idR zum verdeckten tragen der Dienstwaffe erteilt wird.

4
peti12314  22.12.2021, 12:47
@Udavu

Er KÖNNTE sich auf das Jedermannsrecht berufen, muss er aber nicht.

Nur weil man sachlich nicht zuständig ist, heißt es nicht, dass man keine Maßnahmen treffen kann. Es gibt auch Eilzuständigkeiten.

Du kannst als gutes Vergleichsbeispiel auch den Bundespolizisten nehmen. Dieser ist zum Beispiel im grenznahen Raum (30/50/80km), gerade in der Innenstadt. Er kontrolliert ein Fahrzeug im Stadtgebiet zur Verhinderung von grenzüberschreitender Kriminalität. Er ist somit sachlich zuständig.

Daraufhin parkt er, geht zum Bäcker und auf dem Weg dahin, wird gerade jemandem seine Handtasche geklaut. Er ist NICHT sachlich zuständig. Und trotzdem darf er polizeiliche und strafprozessuale Maßnahmen treffen. Weil in jedem Polizeigesetz (in BW eben §78 POLG) geregelt ist, dass er bei Straftaten die auf frischer Tat passieren, Maßnahmen treffen darf/muss. Ab diesem Zeitpunkt darf er alle Maßnahmen treffen, welche die sachlich zuständige Behörde auch treffen darf.

So verhält sich das auch als Landespolizist, in einem anderem Bundesland. Auch wenn er sich erst in den Dienst versetzen muss.

0
peti12314  22.12.2021, 12:51
@Udavu

Ich werde mit dir nicht diskutieren. Glaub es oder nicht, mir egal.

0
superseegers  22.12.2021, 14:31
@Udavu

Hey, merkst was? Der "verfolgende STAAT", heisst also wenn jemand von D nach NL fährt.

0
Udavu  22.12.2021, 14:34
@superseegers

Was meinst Du wohl warum die uniformierten deutschen Polizei- Kräfte das Landeswappen auf dem linken Ärmel tragen; weil es so modisch ist oder weil das die örtliche und damit sachliche Zuständigkeit umreißt ?

Polizei ist Ländersache im föderalistischen System Deutschlands, was bedeutet, das Landespolizeibeamte NUR in ihrem Bundesland örtlich, sachlich und persönlich zuständig sind Amtshandlungen vorzunehmen.

3
superseegers  22.12.2021, 14:40
@Udavu

Du möchtest nicht verstehen. Polizeibeamte sind Ermittlungsbeamte der Staatsanwaltschaft, und das sind sie bundesweit. Stellen Sie eine Straftat fest und möchten diese verfolgen können Sie sich auch in einem anderen Bundesland in den Dienst versetzen und tätig werden. Das berührt nicht die örtliche Zuständigkeiten der dortigen Behörden.

Niemand verfolgt einen betrunkenen Autofahrer in Ulm und wenn der über die Brücke nach Neu-Ulm fährt, hält man an der Brücke an weil auf der andern Seite ja ein anderes Bundesland ist? Du irrst.

In dem USA gilt das so, nicht hier in D.

0
Udavu  22.12.2021, 14:48
@superseegers

Wer als Polizist in einem anderen Bundesland freiheitsbeschränkende Maßnahmen oder sonstige Handlungen vornimmt, macht dies im Rahmen des "Jedermannsrecht", nicht als Amtsträger mit hoheitlichen Befugnissen !

Stellen Sie eine Straftat fest und möchten diese verfolgen können Sie sich auch in einem anderen Bundesland in den Dienst versetzen und tätig werden.

Dienstliche Verwendung im Rahmen dienstlicher Abordnungen ( adV) oder mit dem Ziele der Umsetzung in ein anderes Bundesland.

Einzig die Übernahme von Beamten mit bestandenem SEK- Basislehrgang in anderen Bundesländern ist gängige Polizei-Praxis. Ansonsten muss der Personalrat zustimmen. Eine dienstliche Versetzung in ein anderes Bundesland geht sofern dadurch keine laufbahnrechtlichen Sprünge entstehen meist mit einer Degradierung einher.

3
Amtsschreck  22.12.2021, 15:33
@superseegers
Polizeibeamte sind Ermittlungsbeamte der Staatsanwaltschaft, und das sind sie bundesweit.

Ich bin nicht so tief in dieser Materie drin, deshalb mal die Frage: Weshalb gibt es dann Landes- und Bundespolizei, wenn doch sowieso alle für die Staatsanwaltschaft tätig sind?

Und welche Befugnisse hatten beispielsweise die Landesbeamten von NRW, als sie bei der Euro 2008 in Österreich und der Schweiz eingesetzt wurden?

https://www.gdp.de/gdp/gdpnrw.nsf/id/Operative_Bereitschaftspolizei/$file/Operative_BePo.pdf

0
superseegers  22.12.2021, 16:14
@Amtsschreck

Österreich und Schweiz sind souveräne Staaten, das sind unsere Bundesländer nicht. Dort haben die deutschen Beamten keinerlei Rechte, sie begleiten Maßnahmen und sollen als uniformierte Landsleute die Fans beeinflussen.

Die StPO ist ein Bundesgesetz, es gibt "die" eine Staatsanwaltschaft so erstmal nicht. Auch gibt es nicht nur die Aufgabe der Strafverfolgung sondern insbesondere die der Gefahrenabwehr, bei der die Staatsanwaltschaft keine Pferde im Rennen hat.

Deutschland wurde nach dem Krieg föderal aufgebaut und das insbesondere bei dem Polizeien, da man seitens der Siegermächte niemals wieder eine zentrale Machtausübung in Deutschland wollte. Die Bundespolizei entstand aus der "Bahnpolizei" und dem BGS und ist für Bahnhöfe, Flughäfen und die Außengrenzen zuständig.

Grundsätzlich ist man Beamter des Bundeslandes als Polizist, hier war nur die Rede von "Sich selbst in den Dienst versetzen" und das kann man deutschlandweit, egal wer der Dienstherr ist. Das rüttelt nicht an grundsätzlichen örtlichen Zuständigkeiten, schließlich schleppt der Kölner Polizist den Festgenommenen ja nicht mit nach NRW sondern liefert ihn vor Ort ab.

0
superseegers  22.12.2021, 16:32
@Udavu

Dein kursives Zitat spricht aber nicht Deine Sprache, sondern meine.

0

Zur Verfolgung von Straftaten kann er das in jedem Fall. Im Einzelnen auch geregelt in den Polizeigesetzen/Verwaltungsgesetzen der Länder, z.B. § 170, Abs. 1 Nr. 5 LVwG Schleswig-Holstein, oder §§ 30a, 30b SOG Hamburg.

Ein Polizist kann sich bei Straftaten (!) bundesweit in Dienst versetzen

bei Owis nicht (bzw. nur wenn es in den Polizeigesetzen der Länder geregelt wäre) - aber da ist die Dringlichkeit nicht so gegeben

superseegers  22.12.2021, 11:44

Das kann man auch bei Owis, alles Ermessensfrage. In den Polizeigesetzen stehen gefahrenabwehrende Maßnahmen, was haben die mit "in dem Dienst versetzen" zu tun?

1