Haftet man für die Straftaten die durch verkaufte Aufkleber passieren?

3 Antworten

Die Herstellung ist kein Straftatbestand, sofern es sich dabei nicht um "Verbotenes" z.B. Falschgeld usw. handelt.

Bei einem Aufruf z.B. zur Gewalt/Aufruhr könntest Du allerdings zum "Dunstkreis/Unterstützer" gehören.

Das könnte (rechtliche) Probleme bereiten.

Nein, dafür haftet die Person, die diese Straftat begeht.

Der Hersteller von Brecheisen wird ja auch nicht bestraft, wenn jemand damit eine Tür aufbricht.