Was passiert wenn man keine Identität hat und eine Straftat begeht?
Nehmen wir an, eine Familie bekommt ein Kind und versteckt es im Keller. Es hat dem Kind weder einen Namen geben noch es wo angemeldet. Mit 18 begeht es ein Verbrechen und wird geschnappt, zb. Mord.
Die Person hat keinen Namen, man weiß ihr Alter nicht, wer seine Eltern sind, garnichts. Und die Person kooperiert auch absolut null.
Was passiert dann? Kann es dann überhaupt eine Verhandlung geben? Es besteht doch Ausweispflicht: wie soll es einen Ausweis haben wenn es keinen Namen hat
6 Antworten
Natürlich kann die Person belangt werden. Die Umstände werden beim Strafmaß berücksichtigt
Das mit der Ausweis Pflicht hast du falsch verstanden.
Es wurden auch schon Menschen anonym verurteilt und ins Gefängnis gesteckt.
er hat aber finderabdrücke und wenn er damit überführt werden kann, dann wird er auch verurteilt oder wenn es zeugen gab und dann geht er wahrscheinlich in die Sicherheitsverwahrung in die psychiatrie, weil er wie ein kasper hauser nicht normal sozialisiert wurde und nicht in ordnung sein wird psychisch. frage der schuldfähigkeit bei so einer person, die nur immer eingesperrt war irgendwo, keine normale erziehung und schule kennen gelernt hat, keine gesetze kannte.
Es wird nicht freigelassen. Das ist sicher. Nur ist die Frage, was für ein Name ( Adresse ist unwichtig ) im Haftbefehl stehen soll.
Da wird dann sowas stehen wie ´Gegen die Person unbekannter Identität.... wird Haftbefehl wegen Verdacht des Mordes erlassen.´
Man nimmt ihr Fingerabdrücke ab. Ggfs. sind diese im Haftbefehl mit aufgeführt, oder es wird im Haftbefehl darauf verwiesen.
Das Alter kann mit Gutachten zumindest grob ermittelt werden.
Natürlich gibt es auch ein Verfahren, wenn der Name unbekannt ist. Die Person würde selbstverständlich bei so einem Verbrechen in U-Haft bleiben.
Schuldunfähigkeit exestiert im deutschen Strafrecht nicht. Die Umstände können nur im Ermessensspielraum berücksichtigt werden. Mord ist ein Kapitalverbrechen und bedeutet automatisch Lebenslänglich. Ist die Person psychisch krank und die Tat teil der Erkrankung, gelten die 15 Jahre halt in einer Psychatrie für Straftäter. Eine Strafmilderung gibt es nicht.