Was passiert, wenn eine behinderte Person (z.B. ein Autist) einen Mord begeht?

6 Antworten

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In solchen Fällen werden Gutachten erstellt, die dann eine Aussage über die Schuldfähigkeit des Angeklagten urteilen. Je nachdem wie das Gutachten ausfällt, können auch behinderte Personen ins Gefängnis kommen.

Wenn das Gutachten feststellt, dass die schuldfähigkeit vermindert ist, kann es sein, dass diese Personen dann in psychatrische Einrichtungen kommen.

Man prüft seine Schuldfähigkeit. Wird er für strafmündig eingestuft, dann hat er Glück, dann wird er ganz normal verurteilt, kommt ins Gefängnis, sitzt seine Strafe hat und hat auch die Chance auf Resozialisierung und kann wieder frei kommen, irgendwann.

Wird er dagegen für nicht schuldfähig eingestuft, dann wird er für unbestimmte Zeit in die geschlossene Anstalt eingewiesen und muß dort dann so lange verbleiben, wie seine Ärzte das für sinnvoll halten, hier ist dann ein echtes Lebenslänglich viel wahrscheinlicher als bei einer normalen Verurteilung.

Das hängt dann von der Schuldfähigkeit im Einzefall ab. Statt einer Strafe kommt bei fehlender Schuldfähigkeit auch die Unterbringung in einer entsprechenden psychiatrischen Einrichtung in Frage.

Emm das hat etwas mut der Schuldfähigkeit zu tun.

Im Endeffekt gibt es zwei Möglichkeiten endweder Gefängnis oder Psychiatrie.

Wenn man als Schuldfähig gilt kommt man in die Psychiatrie wenn nicht ins Gefängnis.

Ob du als Schuldfähig gilst kommt auf das Alter und Psychischer Verfassung an.

Autismus an sich gehört da aber jicht dazu

Egal ob psychische/körperliche Krankheit oder nicht, solange der Täter als zurechnungsfähig eingestuft ist und das sind Autisten in aller Regel, solange werden sie verurteilt und in normale Gefängnisse eingesperrt.

Extrawürste gibt es auch da nicht, es sei denn der Täter wird als unzurchnungsfähig eingestuft, dann geht es in die Geschlossene auf meist unbestimmte Zeit.