Grundbucheintrag Tod der Mutter und Erbschein?
Guten Tag ich habe eine Frage. Wenn ich ein Haus verkaufen möchte von meiner verstorbenen Mutter und ich ein Erbschein habe, muss ich mich zwingend bei einem Verkauf des Hauses ins Grundbuch eintragen lassen ? Oder reicht mein Erbschein ? Wäre doch Zeitverschwendung
5 Antworten
Nein! Wenn die Immobilie unmittelbar nach Erbeintritt verkauft wird, muss das Grundbuch nicht zuerst berichtigt werden. Die Vorlage des Erbscheins bei der Beurkundung ist ausreichend, siehe auch § 40 GBO
Also den Erbschein bekomme ich in den nächsten Wochen, habe ich das richtig verstanden, dass ich mir dann den Schritt sparen kann? Was ist den Verkäufern ich denke, dass die Bank das braucht ?
Ja! Wenn der Notar für die Beurkundung feststeht, diesen einfach entsprechend informieren. Das Original musst Du dann nur zum Beurkundungstermin mitbringen
Grundbuch.
Wäre doch Zeitverschwendung
Die Frage ist an sich gut, aber diese Überlegung geht völlig am Problem vorbei.
Denn mit der Eintragung im Grundbuch als Eigentümer nimmt diese Eintragung am öffentlichen Glauben teil. Als Käufer hätte ich daran ein Interesse.
Sofern der Käufer aber keine Grundschuld zur Finanzierung benötigt, kann man das Grundstück auch ohne vorherige Eintragung als Erbe verkaufen. Der Erbschein muss aber natürlich trotzdem zur Legitimation vorgelegt werden.
Du bist Erbe geworden und dadurch ist das Grundbuch unrichtig. Es genügt ein Antrag auf Grundbuchberichtigung welche innerhalb der ersten zwei Jahre ohne Kosten erfolgt.
Der Notar wird keinen Kaufvertrag beurkunden, der Dich nicht als Eigentümer im Grundbuch ausweist.
Hilfreich kann nachfolgendes Merkblatt sein:
2022.09_-_hinweise_zur_eintragung_der_erbfolge.pdf (bayern.de)
Es genügt ein Antrag auf Grundbuchberichtigung welche innerhalb der ersten zwei Jahre ohne Kosten erfolgt.
Richtig!
Und wenn man etwas Glück hat, hat das das Amtsgericht bei der Testamentseröffnung bereits erledigt (war bei unserer Fam. so, vor einigen Monaten)
Der Erbschein reicht in der Regel nicht aus, um ein geerbtes Haus zu verkaufen. Der Erbschein ist lediglich ein Nachweis, dass Sie Erbe sind. Um ein Haus verkaufen zu können, müssen Sie als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen sein, und dafür ist in der Regel der Erbschein notwendig.
Die Antwort ist grundsätzlich richtig, nur gilt das eben nicht, wenn der Käufer eine Grundschuld benötigt, was in fast allen Fällen so ist. Denn die Ausnahme des § 40 GBO bezieht sich nicht auf die Belastung des Grundstücks durch den Erben.