Grundbucheintrag Tod der Mutter und Erbschein?

5 Antworten

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Nein! Wenn die Immobilie unmittelbar nach Erbeintritt verkauft wird, muss das Grundbuch nicht zuerst berichtigt werden. Die Vorlage des Erbscheins bei der Beurkundung ist ausreichend, siehe auch § 40 GBO

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

Ronox  27.05.2025, 23:01

Die Antwort ist grundsätzlich richtig, nur gilt das eben nicht, wenn der Käufer eine Grundschuld benötigt, was in fast allen Fällen so ist. Denn die Ausnahme des § 40 GBO bezieht sich nicht auf die Belastung des Grundstücks durch den Erben.

GGImmo  28.05.2025, 12:08
@Ronox

Warum das nicht gehen soll, weiß ich nicht. Wir bzw. der Notar haben das bereits öfters bei Immobilienverkäufen aus Erbschaften gemacht, auch bei Käuferfinanzierungen

Ronox  28.05.2025, 12:11
@GGImmo

Weil das im § 40 GBO keine vorgesehene Ausnahme ist. Bei einer Finanzierungsgrundschuld benötigt man die Voreintragung. Ausnahme: transmortale Vollmacht.

Ergoline22 
Beitragsersteller
 27.05.2025, 07:24

Also den Erbschein bekomme ich in den nächsten Wochen, habe ich das richtig verstanden, dass ich mir dann den Schritt sparen kann? Was ist den Verkäufern ich denke, dass die Bank das braucht ?

GGImmo  27.05.2025, 11:19
@Ergoline22

Ja! Wenn der Notar für die Beurkundung feststeht, diesen einfach entsprechend informieren. Das Original musst Du dann nur zum Beurkundungstermin mitbringen

Grundbuch.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..
Wäre doch Zeitverschwendung

Die Frage ist an sich gut, aber diese Überlegung geht völlig am Problem vorbei.

Denn mit der Eintragung im Grundbuch als Eigentümer nimmt diese Eintragung am öffentlichen Glauben teil. Als Käufer hätte ich daran ein Interesse.

Sofern der Käufer aber keine Grundschuld zur Finanzierung benötigt, kann man das Grundstück auch ohne vorherige Eintragung als Erbe verkaufen. Der Erbschein muss aber natürlich trotzdem zur Legitimation vorgelegt werden.

Du bist Erbe geworden und dadurch ist das Grundbuch unrichtig. Es genügt ein Antrag auf Grundbuchberichtigung welche innerhalb der ersten zwei Jahre ohne Kosten erfolgt.

Der Notar wird keinen Kaufvertrag beurkunden, der Dich nicht als Eigentümer im Grundbuch ausweist.

Hilfreich kann nachfolgendes Merkblatt sein:

2022.09_-_hinweise_zur_eintragung_der_erbfolge.pdf (bayern.de)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – (keine Rechtsberatung)

beamer05  26.05.2025, 22:56
Es genügt ein Antrag auf Grundbuchberichtigung welche innerhalb der ersten zwei Jahre ohne Kosten erfolgt.

Richtig!

Und wenn man etwas Glück hat, hat das das Amtsgericht bei der Testamentseröffnung bereits erledigt (war bei unserer Fam. so, vor einigen Monaten)

Der Erbschein reicht in der Regel nicht aus, um ein geerbtes Haus zu verkaufen. Der Erbschein ist lediglich ein Nachweis, dass Sie Erbe sind. Um ein Haus verkaufen zu können, müssen Sie als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen sein, und dafür ist in der Regel der Erbschein notwendig.