Grundbucheintrag bzw Gütergemeinschaft??

5 Antworten

Natürlich werden alle im Grundbuch eingetragenen Personen bei Änderungen informiert.

Aber die Mutter kann natürlich nur IHREN Anteil des Hauses mit ihrem Mann teilen. 

Das heisst die Tochter bleibt zur Hälfte Eigentümerin, Mutter und neuer Mann zur anderen Hälfte.

Zu prüfen wäre noch, ob der neue Mann ohne Zustimmung der Miterbin (also der Tochter) überhaupt eingetragen werden kann.

Das weiss der Notar. 

Ohne einen notariellen Vertrag kann er gar nicht in das Grundbuch. Deine Mutter müßte ihren Anteil an den neuen Mann verschenken, nur dann wäre es möglich, daß er im Grundbuch eingetragen wird. Dein Anteil würde das aber nicht betreffen, deshalb wird das Grundbuch Dich sicher nicht benachrichtigen.
Auskunft kannst Du aber immer verlangen!

Die Mutter kann keinen Mann als Eigentümer "in das Grundbuch schreiben", da euch das Grundstück in Erbengemeinschaft gehört. Sie könnte höchstens ihren Erbteil auf ihn übertragen, was aber mehr als ungewöhnlich wäre.
Daran würde auch eine Heirat nichts ändern. Sofern der Güterstand der Gütergemeinschaft gewählt wird (heutzutage sehr selten), besteht aber eine Ausnahme, da der Erbteil dann gemeinschaftliches Vermögen werden würde. Das Grundbuch könnte dann aufgrund der Heirat berichtigt werden. Eine Nachricht hierüber erhältst du in der Regel nicht, da dein Erbteil nicht betroffen ist.

Ronox  03.11.2017, 19:00

Noch zur Ergänzung: Wenn die Mutter ursprünglich mit ihrem Mann je zu 1/2 Miteigentumsanteil im Grundbuch eingetragen war und sich die Erbengemeinschaft nach dem Mann somit nur auf 1/2 bezieht, kann die Mutter mit ihrem eigenen 1/2 Anteil natürlich machen, was sie will.

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nicknamecandy 
Fragesteller
 03.11.2017, 19:47

Ok, danke schon mal. Also es geht bei meiner Frage nur darum, ob die Tochter informiert werden würde und ob man eine Gütergemeinschaft nur machen kann wenn man Alleineigentümer einer Immobilie ist. Das der Anteil der Tochter bleibt wie er ist, ist klar

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Ronox  03.11.2017, 19:54

Ob die Tochter informiert wird, hab ich oben beantwortet. Wird sie nicht. Eine Gütergemeinschaft kann man immer vereinbaren. Wo man mit welchen Anteilen als Eigentümer beteiligt ist, spielt keine Rolle.

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Hallo,

hier muss man erst mal klären, ob Mutter und Tochter mit getrennten Anteilen im Grundbuch eingetragen sind. Ist dem nicht so, dann muss zunächst eine Einigung zur Erbauseinandersetzung her (Notarvertrag). Danach kann jeder mit seinem Anteil machen was er will.

Die Mutter kann höchstens was von ihrem Erbteil abgeben.

War die Mutter vorher mit dem Vater zur Hälfte Eigentümer?
Dann ist nur der halbe Anteil beerbt und dir Mutter hat gesamt 3/4 Anteil.

Vorausgesetzt die Anteile des Erbes sind festgelegt.

Wir haben oft ungeteilte Erbengemeinschaften.