Darf meine Mutter mich raus schmeißen obwohl ich im Grundbuch stehe?
Kann meine Mutter mich aus dem Haus raus schmeißen und verlangen das ich die Schlüssel abgebe wenn ich 50%des Hauses von meinem verstorben Vater geerbt habe und mit im Grundbuch stehe.
dazu muss man vielleicht sagen das ich 19 bin und laut Ansicht meiner Mutter mich ja selbst ernähren kann.
Ich studiere und ich arbeite in einer Nachhilfe wo man im Monat bei weitem nicht genug verdient um damit zu überleben.
Und auf Bafög habe ich keine Chace.
Meine letzte Frage ist. Falls ich ausziehen sollte muss meine Mutter mir Unterhalt oder so etwas zahlen.
Das ist mir eigentlich voll peinlich hier zu veröffentlichen.
Das Ergebnis basiert auf 9 Abstimmungen
Also gehörte das Haus vorher Deinem Vater allein und es wurde nach seinem Tod unter Euch beiden zu gleichen Teilen aufgeteilt? Oder gehörte Deiner Ma vorher auch schon etwas davon?
So viel ich weiß hat es vorher meinem Papa alleine gehört aber ehr mich kein Plan
ich hab mich als Kind echt nicht mit so einem Kram beschädigt
Und noch wichtiger: wurde einem von Euch oder evtl sogar beiden ein Niesbrauchsrecht eingetragen?
ich hab noch nicht einmal einen Plan was das ist
können Sie mir das vielleicht erklären
6 Antworten
Es kommt zum einen darauf an, wie genau die Aufteilung aussieht - also ob ihr wirklich beide zu gleichen Teilen die Eigentümer seid und zum anderen, ob sie evtl ein sogenanntes Nießbrauchrecht darüber hat, welches ihr das Recht zur ggf. auch alleinigen Nutzung - also auch Deines Eigentums!!! - ganz legal einräumt!
Damit hätte sie dann z.B. auch das Recht Dich raus zu werfen. Sie müsste Dir dann zwar ggf. Unterhalt zahlen (evtl. abzüglich Einkünfte, die Du z.B. aus angelegtem Vermögen erlangst), aber nichtsdestotrotz dürfte sie Dich dann ganz legal rauswerfen.
Von daher solltest Du diese Gegebenheiten besser möglichst kurzzeitig klären.
Zur Info:
Der Nießbrauch gibt dem Nießbraucher das Recht, eine Immobilie oder ein Grundstück zu nutzen und Einnahmen wie Miete daraus zu erzielen, ohne dass es ihm selbst gehört.
(Weitere Infos sh. z.B.: https://www.advocado.de/ratgeber/erbrecht/niessbrauch/niessbrauchrecht.html)
Dir gehören 50% des Hauses,nach der Logik Deiner Mutter könntest Du sie dann auch rauswerfen,nur das funktioniert so nicht,Du kannst im Haus bleiben.
Das andere ist die Unterhaltspflicht Deiner Mutter,Du kannst da ganz beruhigt sein,das Recht ist da auf Deiner Seite
Eltern sind dazu verpflichtet, den Lebensbedarf ihrer Kinder sicherzustellen (§ 1601 BGB). Die Pflicht endet nicht mit dem 18. Geburtstag, auch nicht mit dem 25. ... Erst wenn das Kind in der Lage ist, finanziell auf eigenen Füßen zu stehen, endet die Unterhaltspflicht
Unterhaltszahlung für volljähriges Kind - ab 18 - Finanztip
Warum steht dir kein BaFÖG zu? Und was würde deine Mutter denn sagen, wenn du jetzt im Zuge der Erbauseinandersetzung verlangen würdest, dass dir dein Erbteil ausgezahlt werden muss? Mit einer dann folgenden Versteigerung/dem Verkauf des Hauses kann deine Mutter ja auch nicht zufrieden sein...
soweit ich informiert bin gibt es Vorgaben und unter machen Vorraussetzungen z. B. Das man ein hohes privates Vermögen oder Häuser oder gar Teile einer Firma hat usw. hat man da Zitat Chancen drauf aber dann halt nur von voll wenig
ist halt die Frage ob sich das dann wirklich lohnt
nope, wenn dir dein Vater das veerbt hat kann sie dich ned einfach rausschmeisen, ihr könnt euch einigen, dass sie dich "Auszahlt" aber das wird sich deine mutter so wie sich das für mich anhört eher nicht so schnell leisten können...
Darf meine Mutter mich raus schmeißen obwohl ich im Grundbuch stehe?
Grundsätzlich: Nein
Im Detail kommt es u.U. auf Dein Verhalten ein.
Meine letzte Frage ist. Falls ich ausziehen sollte muss meine Mutter mir Unterhalt oder so etwas zahlen.
Ja ... und möglicherweise Nutzungsentschädigung