Darf meine Mutter mich raus schmeißen obwohl ich im Grundbuch stehe?

Das Ergebnis basiert auf 9 Abstimmungen

Sie darf mich nicht rausschmeißen 100%
Sie darf mich rausschmeißen und muss mir dann Unterhalt zahlen 0%
Sie darf mich rausschmeißen und muss nichts zahlen 0%
diewoelfin0815  14.09.2021, 20:11

Also gehörte das Haus vorher Deinem Vater allein und es wurde nach seinem Tod unter Euch beiden zu gleichen Teilen aufgeteilt? Oder gehörte Deiner Ma vorher auch schon etwas davon?

Auguste972 
Fragesteller
 14.09.2021, 21:14

So viel ich weiß hat es vorher meinem Papa alleine gehört aber ehr mich kein Plan

ich hab mich als Kind echt nicht mit so einem Kram beschädigt

diewoelfin0815  14.09.2021, 20:13

Und noch wichtiger: wurde einem von Euch oder evtl sogar beiden ein Niesbrauchsrecht eingetragen?

Auguste972 
Fragesteller
 14.09.2021, 21:16

ich hab noch nicht einmal einen Plan was das ist

können Sie mir das vielleicht erklären

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es kommt zum einen darauf an, wie genau die Aufteilung aussieht - also ob ihr wirklich beide zu gleichen Teilen die Eigentümer seid und zum anderen, ob sie evtl ein sogenanntes Nießbrauchrecht darüber hat, welches ihr das Recht zur ggf. auch alleinigen Nutzung - also auch Deines Eigentums!!! - ganz legal einräumt!

Damit hätte sie dann z.B. auch das Recht Dich raus zu werfen. Sie müsste Dir dann zwar ggf. Unterhalt zahlen (evtl. abzüglich Einkünfte, die Du z.B. aus angelegtem Vermögen erlangst), aber nichtsdestotrotz dürfte sie Dich dann ganz legal rauswerfen.

Von daher solltest Du diese Gegebenheiten besser möglichst kurzzeitig klären.

Zur Info:

Der Nießbrauch gibt dem Nießbraucher das Recht, eine Immobilie oder ein Grundstück zu nutzen und Einnahmen wie Miete daraus zu erzielen, ohne dass es ihm selbst gehört.

(Weitere Infos sh. z.B.: https://www.advocado.de/ratgeber/erbrecht/niessbrauch/niessbrauchrecht.html)

Woher ich das weiß:Hobby
Sie darf mich nicht rausschmeißen

Dir gehören 50% des Hauses,nach der Logik Deiner Mutter könntest Du sie dann auch rauswerfen,nur das funktioniert so nicht,Du kannst im Haus bleiben.

Das andere ist die Unterhaltspflicht Deiner Mutter,Du kannst da ganz beruhigt sein,das Recht ist da auf Deiner Seite

Eltern sind dazu verpflichtet, den Lebensbedarf ihrer Kinder sicherzustellen (§ 1601 BGB). Die Pflicht endet nicht mit dem 18. Geburtstag, auch nicht mit dem 25. ... Erst wenn das Kind in der Lage ist, finanziell auf eigenen Füßen zu stehen, endet die Unterhaltspflicht

Unterhaltszahlung für volljähriges Kind - ab 18 - Finanztip

https://www.finanztip.de/unterhalt-volljaehrige-kinder/#:~:text=Eltern%20sind%20dazu%20verpflichtet%2C%20den,auch%20nicht%20mit%20dem%2025.&text=Erst%20wenn%20das%20Kind%20in,zu%20stehen%2C%20endet%20die%20Unterhaltspflicht.

Warum steht dir kein BaFÖG zu? Und was würde deine Mutter denn sagen, wenn du jetzt im Zuge der Erbauseinandersetzung verlangen würdest, dass dir dein Erbteil ausgezahlt werden muss? Mit einer dann folgenden Versteigerung/dem Verkauf des Hauses kann deine Mutter ja auch nicht zufrieden sein...

Auguste972 
Fragesteller
 16.09.2021, 11:25

soweit ich informiert bin gibt es Vorgaben und unter machen Vorraussetzungen z. B. Das man ein hohes privates Vermögen oder Häuser oder gar Teile einer Firma hat usw. hat man da Zitat Chancen drauf aber dann halt nur von voll wenig

ist halt die Frage ob sich das dann wirklich lohnt

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Sie darf mich nicht rausschmeißen

nope, wenn dir dein Vater das veerbt hat kann sie dich ned einfach rausschmeisen, ihr könnt euch einigen, dass sie dich "Auszahlt" aber das wird sich deine mutter so wie sich das für mich anhört eher nicht so schnell leisten können...

Darf meine Mutter mich raus schmeißen obwohl ich im Grundbuch stehe?

Grundsätzlich: Nein

Im Detail kommt es u.U. auf Dein Verhalten ein.

Meine letzte Frage ist. Falls ich ausziehen sollte muss meine Mutter mir Unterhalt oder so etwas zahlen.

Ja ... und möglicherweise Nutzungsentschädigung