Scheidung aber beide stehen im Grundbuch?
Mein Vater und meine Mutter haben einen Kredit für unser Haus bekommen und 50/50 aufgeteilt also beide stehen im Grundbuch. Der Kredit ist noch nicht abbezahlt. Meine Mutter will sich jetzt aber scheiden. Meine Mutter meint , dass sie trotz der Scheidung weiterhin in unserem Haus leben wird und dass wir das Haus weiterhin behalten und abbezahlen. Mein Vater sagt aber, dass die Bank nach der Scheidung das Haus zurücknimmt und verkauft und dass der Vertrag dann bricht. Die Schulden betragen derzeit noch über 300k€. Mein Vater ist der einzige der die Kosten übernimmt, meine Mutter zahlt Nix.
Und was ist deine Frage?
Ob meine Mutter oder mein Vater Recht hat.
10 Antworten
Keiner von beiden hat recht.
Grundsätzlich ist es so, dass beide Elternteile gemeinsam Eigentümer sind und beide den Kreditvertrag unterschrieben haben.
Daran ändert zunächst einmal auch eine Scheidung nichts.
Deine Mutter will in dem Haus bleiben. Dann muss sie deinem Vater dafür einen Nutzungsausgleich zahlen. Das wird sie wahrscheinlich nicht können.
Dein Vater wird aber nicht das Haus abbezahlen, damit deine Mutter kostenlos darin wohnen kann.
Somit ist absehbar, dass mit großer Wahrscheinlichkeit das Haus zeitnah verkauft wird.
Dann müssten sich die beiden zuerst einmal einigen, wie das tatsächlich funktionieren kann, ohne dass in Krieg ausartet.
Zum Einen müsste geklärt werden, wer welche Räume bewohnt.
Dann müsste geklärt werden, wer welche Kosten trägt.
Zum Anderen ist damit zu rechnen, dass deine Mutter oder dein Vater irgendwann auch wieder einen neuen Partner hat. Sobald dieser auftaucht, bringt er/sie sehr viel Konfliktpotential mit.
Ich halte es für unwahrscheinlich, dass das auf Dauer funktioniert.
Naja relativ einfach. Solang beide im Grundbuch stehen gehört das haus beiden zu gleichen Teilen. Sie werden auch beide im Kreditvertrag stehen heißt die Bank hat an beide entsprechende Ansprüche.
Es liegt nun immer ermessen deiner Eltern was Sie tun, Sie können entweder das Haus weite abbezahlen. Aber ich vermute das dein Vater dann verlang das Sie die Hälfte bezahlt. Sie können es verkaufen und den Kredit ablösen falls die Verkaufssumme dafür ausreicht.
Aber da müssen sich deine ELtern einigen Wie sie es machen und vorallem wer da wohnen darf, weil auch dein Vater hat einen Anspruch da zu wohnen also ich glaube deine Mutter stellt sich das etwas zu einfach vor wenn Sie denkt SIe darf da wohnen und dein Vater zahlt alles weiter.
Hi! Die Aufgabe der Bank ist es nicht, in einem Scheidungsverfahren Stellung zu beziehen oder Lösungen zu liefern, d.h. solange das Darlehen weiter bedient wird, tut die gar nichts.
Die Konstellation ist aber denkbar ungünstig, denn keiner kann das Haus alleine verkaufen und wenn es hart auf hart kommt wird der Trennungsunterhalt imho nicht ausreichen um das Haus zu halten. Entweder ihr verkauft dann oder im schlimmsten Fall kommt es zur Zwangsversteigerung und ihr sitzt auf der Strasse.
Es sei denn ihr bleibt alle da wohnen und Papa zahlt weiter ... ich würde das nicht tun.
Gruss
Solange der Kredit weiter bedient wird, macht die Bank nichts. Dazu besteht kein Grund.
Hinsichtlich der Eigentumsverteilung müssen sich Vater und Mutter einigen bzw. muß ein Gericht entscheiden.
Wenn die Mutter lt. Grundbuch Miteignerin des Hauses ist, spricht aus meiner Sicht nichts dagegen, wenn sie im Haus wohnen bleibt.
Das ist grundsätzlich richtig. Nur hat die Mutter offenbar die Vorstellung, dass der Vater auszieht, aber trotzdem weiterhin alleine die Raten für das Haus bedient.
Das wohl so nicht funktionieren.
Beide liegen falsch.
Weder nimmt die Bank das Haus zurück noch verkauft sie es. Da sind erstmal deine Eltern in der Pflicht.
Und was ist wenn mein Vater auch noch in dem Haus wohnen möchte?