Kind kauft Eltern 50% des Hauses ab und kommt dafür ins Grundbuch - wie wird das Geld versteuert?

3 Antworten

guggst du hier

https://www.immoverkauf24.de/immobilienverkauf/hausverkauf/hausverkauf-steuer/

Daraus erkenne ich sofort die folgende Variante die (wahrscheinlich) völlig legal ist (unbedingt vorher prüfen lassen) und die Transaktion komplett Steuerfrei werden lässt

Variante a)
du hast die 180Tsd in Bar auf der Tasche
Du leihst deiner Mutter die 180Tsd zinsfrei zur Rückzahlung in 10 Jahren und nimmst das Haus als Pfand (ggf. im Grundbuch eintragen lassen) nach 10 Jahren und einem Tag verkauft dir deine Mutter das halbe Haus zum Preis von 180Tsd und gibt dir gleichzeitig die geliehenen 180 Tsd. zurück (Formal schreibt sie dazu einen Scheck über 180Tsd. aus, mit dem du dann postwendend den Kaufpreis für das Haus entrichtest.

Variante b)
du musst die 180Tsd von der Bank aufnehmen, die dafür aber eine Sicherheit haben will.
Ihr nehmt zusammen einen Kredit über 180Tsd auf. Deine Mutter die ja im Grundbuch steht, gibt der Bank das Haus als Sicherheit (Grundschuld eintragen lassen). Da ihr gemeinsam als Kreditnehmer auftretet, ist es der Bank egal, wer die Raten zahlt. Die zahlst du dann, was aufs gleiche raus käme als wenn du den Kredit alleine aufgenommen hättest. Die 180Tsd. von der Bank nimmt deine Mutter für Ihr Projekt. Genau so wie oben gibst du deiner Mutter einen zinslosen Kredit, jetzt aber nur 90Tsd und jeden Monat einen weiteren zinslosen Kredit über die halbe Monatsrate die allesamt genau so wie oben nach zehn Jahren fällig sind. So wie oben verkauft sie dir nach zehn Jahren und 1 Tag das halbe Haus und tilgt damit ihre Kredite bei dir.

Wenn 50% der Immobilie an Dich verkauft wird, ist es ja keine Schenkung.

Die Mutter braucht die Veräußerung an Dich nicht versteuern, wenn die Großeltern bereits über 10 Jahre in der Immobilie gewohnt haben.

Die zur steuerfreien Veräußerung zu beachtende, und wahrscheinlich bereits erfüllte, 10-jährige Haltefrist des § 23 (1) Nr. 1 EStG (Einkommensteuergesetz), geht auf die Erben über.

Das dürfte wahrscheinlich der Fall sein.

Es fallen Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer an. Unter Verwandten 1. Grades sind die Freibeträge jedoch deutlich höher als Euer Betrag.