Kann ich das Auto meines verstorbenen Vaters ohne Erbschein abmelden und verkaufen?

6 Antworten

Nein, kannst du nicht du brauchst einen Eigentumsnachweis

Weit verbreitet ist die Annahme, dass derjenige, der den Kraftfahrzeugbrief in seinen Händen hat, automatisch auch dessen Eigentümer ist. Dies würde beispielsweise bedeuten, dass ein Dieb nur den Fahrzeugbrief zu stehlen brauchte, um dann automatisch das dazu passende Auto sein Eigen nennen zu können. Dies ist nicht so! Zwar gibt ein Kfz-Brief nicht zwingend Aufschluss über den tatsächlichen Eigentümer (A hat sich ja auch nicht eintragen lassen…), jedoch bedarf es eines Nachweises der Eigentumsübertragung, um als Eigentümer eines Fahrzeugs zu gelten, also einen Kaufvertrag. Kann der Dieb diesen nicht vorweisen, und ist er auch nicht identisch mit jener Person, die aktuell im Kfz-Brief aufgeführt wird, so wird es ihm kaum gelingen, den betreffenden Wagen als sein Eigentum auszugeben. Zwar kann er mithilfe des Briefes neue Kennzeichen für das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle holen und mit diesen dann herumfahren, jedoch wird es ihm nicht möglich sein, den Wagen auf legale Weise zu verkaufen, wenn er keinen Eigentumsnachweis erbringen kann. Er wird zivilrechtlich als Besitzer des Fahrzeugs angesehen, weil er die momentane Herrschaft über dieses hat. Der Besitz ist jedoch nicht mit Eigentum zu verwechsel- und der Fahrzeugbrief ist nur eine Beweisurkunde; demzufolge kann er auch keine Eigentumsübertragung vornehmen.

wenn du die zulassungsbescheinigung teil I (fahrzeugschein) und die nummernschilder hast, kannst du das.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
DerHans  24.10.2020, 12:48

Verkaufen nur bedingt

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Nein, darfst Du nicht so ohne weiteres! 

War das Fahrzeug das Eigentum Deines Vaters, dürfen dies nur die Erben.

Es muss feststehen wer Erbe des Autos ist.

Gibt es mehrere Erben, müsst ihr euch einig über den Verkauf sein.

Um Dich als Erbe ausweisen zu können, benötigst Du einen Erbschein.

Wenn du den KFZ-Brief und den Schein hast, ja.

Jakob1  24.10.2020, 12:49

als m,itarbeiter einer kfz-zulassungsbehölrde: den brief braucht man nicht mehr bei der abmeldung, da die abmeldung nur im schein betrtagen wird

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roschue  24.10.2020, 12:50
@Jakob1

Ja in der Frage ging es aber auch ums verkaufen, und da braucht man schon alle Papiere.

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DerHans  24.10.2020, 14:28

Wenn das Erbe noch nicht geregelt ist, (und vielleicht Beerdigungskosten anfallen), nennt man das Unterschlagung.

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Wieder mal, reine Theorie also, und somit

Nein, verfügen kann nur der Erbe/die Erben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung