Darf der Verkäufer eines Hauses eine Hebebühne entfernen?

Ich habe eine Haus gekauft mit einer Werkstatt nebenan. In dieser befand sich bei der Besichtigung noch eine Hebebühne. Bei der Besichtigung wurde ich noch gefragt, ob die Hebebühne weg soll, das habe ich natürlich verneint, weil ich die unbedingt haben wollte. Als ich paar Wochen später wieder beim Haus war und praktisch der Kauf bereits in fast trockenen Tüchern war, habe ich festgestellt, dass die Hebebühne nicht mehr da war. Begründet wurde es damit, dass eine Reparatur von über 1.000€ ansteht und somit müsste ich eh eine neue kaufen, weil es sich wirtschaftlich nicht lohnen würde. Die Hebebühne wurde nun für angeblich 1.000€ weiter verkauft.

Ich habe den Verkäufer nun darauf angesprochen, jetzt sagt er, dass ich das ihm gesagt habe, dass die weg kann, davon war aber nie die Rede, ich habe lediglich in einem Gespräch früher zugestimmt, dass die vorhandene defekt ist. Die alte Hebebühne hatte folgende Bezeichnung: Nussbaum 2.30 SL.

Nun kam der Verkäufer an und wollte mir sagen, dass so eine neue Bühne ja nichts kostet und hat mir irgendwas von Kleinanzeigen gezeigt wo es eine Bühne für etwa 1400€ gab. Wenn man aber die Nussbaum Bühne kaufen würde, zahlt man über das doppelte, und die stand nunmal vorher drin.

Die Frage die ich mir stelle ist, ob ich ein Anspruch darauf hätte, dass die Bühne stehen bleiben sollte oder nicht? Ich habe etwas finden können, wo es heißt, dass alle fest mit dem Boden verbundene Teile auch zum Haus gehören, dazu gehören zum Beispiel auch Türen.

Klar kann das Argument ja stimmen, dass die Bühne wirtschaftlich nicht haltbar ist, aber immerhin hat der Verkäufer 1000€ dafür bekommen, diese 1000€ hätte ich bekommen können, wenn er die stehen lassen würde...

Ich möchte gerne mit dem Verkäufer im guten Verhältnis sein, doch das stört mich sehr und lässt mich nicht los, vor allem, weil das nicht das einzige war, über das andere sehe ich aber hinweg.

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Hausverkauf (Käufer springt kurz vor Übergabe ab)?

Hallo ich habe folgende Situation.

Wir verkaufen aktuell unser Haus über einen Makler. Wir hatten einen Interessenten über ihn bei un der sofort gesagt hat er kauft das Haus und möchte in einem Monat direkt einziehen. Der Rest sollte dann ja eigentlich über den Makler laufen.

Da es zwar ein sehr kurzer Zeitraum war, wir aber das Haus so schnell wie möglich los werden wollten haben wir uns auf einen Monat geeinigt. Mein Vater hat sich schnell eine Wohnung gesucht und auch bekommen und wir haben einen Termin mit einer Räumungs-Firma ausgemacht da wir das alles in dem kurzen Zeitraum sonst nicht geschafft hätten.

Wir haben uns die ganze Zeit Gedanken darüber gemacht warum es noch keinen Notar Termin gibt. Eine Woche vor der Vereinbarten Übergabe wurde uns vom Makler mitgeteilt das der Verkauf nicht zustande kommt da die Finanzierung des Käufers abgelehnt wurde. Anscheinend existierte bisher auch nichts schriftliches bezüglich des Kaufs mit dem Käufer.

Nun müssen meine Eltern 2 Wohnungen und 1 Haus bezahlen was eine kaum tragbare Finanzielle Belastung ist.

Meine Frage ist nun ob hierbei der Makler versagt hat da er eigentlich so etwas wie einen Vorvertrag hätte machen sollen (falls es das gibt) oder ob wir einfach Pech gehabt haben und sowas immer passieren kann.
Hätten wir von Käufer oder Makler Anspruch auf Schadenersatz da meine Eltern nun auf den Kosten sitzen bleiben und versuchen müssen den Zeitraum zu überbrücken?

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