Immobilienmakler lügt, vertragsbruch?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Guten Abend Edgee,

zunächst einmal ist es bedauerlich, dass Sie von der Arbeit Ihres Immobilienmakler enttäuscht sind. Mein Rat wäre, dass Sie zunächst das Gespräch mit ihm suchen und ihm Ihre Unzufriedenheit mitteilen und begründen. Vielleicht gibt es ja eine Erklärung für die Meinungsverschiedenheit, die sich aus dem Weg räumen lässt.

Falls Sie mit der Tätigkeit Ihres Makler weiterhin unzufrieden sind, haben Sie natürlich das Recht, den Maklervertrag gemäß den zwischen Ihnen und dem Makler verabredeten Bedigungen aufzulösen. Die dafür geltende Frist ist einzuhalten. Es sei denn, Sie kündigen den Vertrag fristlos. Dafür müssen Sie jedoch triftige Gründe vorweisen. Ob das der Fall ist, kann vermutlich nur ein Anwalt stichfest beurteilen.

Ganz wichtig aber: Für alle über den Makler vermittelten Interessenten bleibt dessen Provisionsanspruch im Falle eines Kaufvertrags auch bei Kündigung des Maklervertrags bestehen (siehe auch Antwort von Liesche)! Sofern Ihnen ein wirtschaftlicher Schaden entsteht, weil womöglich der verhandelte Kaufpreis zu niedrig ist, sollten Sie die Immobilie eben zu dem Preis nicht verkaufen. Dann hat der Makler seine Tätigkeit fortzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Kohlschein

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Edgee 
Fragesteller
 15.01.2020, 22:58

Vielen Dank für diese wunderbare Antwort

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Spielt es denn eine Rolle ob die Interessenten die Garage gesehen haben?


Edgee 
Fragesteller
 15.01.2020, 22:12

Ja , weil sie so einen Parkplatz und eine Garage haben . Das begünstigt natürlich den Verkauf

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das reicht nicht

er habe Kunden auch unsere Garage gezeigt

ob die Kunden auch IN der Garage waren, ist ne andere Sache, da les ich nix von


Edgee 
Fragesteller
 15.01.2020, 22:14

Nein er hat sie nichtmal gezeigt , also sie wissen nicht wo sie sich befindet. Da hier die Parkmöglichkeiten schlecht sind , und sie vllt schon bei der Besichtigung das Gefühl haben das das schon nichts sei deswegen , und er uns sagt er hätte es getan es aber nicht hat , dachte ich vllt man könne da was machen

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Es wird nicht so einfach sein, den Vertrag aufzulösen, wenn er bereits tätig war und Interessenten für Euer Haus und Nebengelaß gefunden hat, die möglicherweise auch kaufen werden. Da wäre der Vertrag seinerseits bereits erfüllt!