Hausverkauf (Käufer springt kurz vor Übergabe ab)?
Hallo ich habe folgende Situation.
Wir verkaufen aktuell unser Haus über einen Makler. Wir hatten einen Interessenten über ihn bei un der sofort gesagt hat er kauft das Haus und möchte in einem Monat direkt einziehen. Der Rest sollte dann ja eigentlich über den Makler laufen.
Da es zwar ein sehr kurzer Zeitraum war, wir aber das Haus so schnell wie möglich los werden wollten haben wir uns auf einen Monat geeinigt. Mein Vater hat sich schnell eine Wohnung gesucht und auch bekommen und wir haben einen Termin mit einer Räumungs-Firma ausgemacht da wir das alles in dem kurzen Zeitraum sonst nicht geschafft hätten.
Wir haben uns die ganze Zeit Gedanken darüber gemacht warum es noch keinen Notar Termin gibt. Eine Woche vor der Vereinbarten Übergabe wurde uns vom Makler mitgeteilt das der Verkauf nicht zustande kommt da die Finanzierung des Käufers abgelehnt wurde. Anscheinend existierte bisher auch nichts schriftliches bezüglich des Kaufs mit dem Käufer.
Nun müssen meine Eltern 2 Wohnungen und 1 Haus bezahlen was eine kaum tragbare Finanzielle Belastung ist.
Meine Frage ist nun ob hierbei der Makler versagt hat da er eigentlich so etwas wie einen Vorvertrag hätte machen sollen (falls es das gibt) oder ob wir einfach Pech gehabt haben und sowas immer passieren kann.
Hätten wir von Käufer oder Makler Anspruch auf Schadenersatz da meine Eltern nun auf den Kosten sitzen bleiben und versuchen müssen den Zeitraum zu überbrücken?
7 Antworten
Nein, da gibt es keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Den Makler würde ich zwar kündigen, aber einen Fehler hat er nicht wirklich gemacht, man kann ihm evtl. mangelnde Aufklärung vorwerfen.
Damit deine Eltern sich nicht doch noch über den Tisch ziehen lassen: der Makler schafft Interessenten bei, der Käufer vereinbart über den Makler einen Notartermin. Im Kaufvertrag lassen deine Eltern sich nur auf folgende Formulierung ein: Der Besitz (= Schlüssel) geht erst über, wenn der Kaufpreis vollständig bezahlt ist.
Der Käufer wird in der Regel fordern, dass der Kaufpreis erst fällig ist, wenn der Notar die lastenfreie Umschreibung bestätigen kann.
4 Wochen nach Beurkundung ein Besitzübergang: nicht unmöglich, aber sehr sportlich.
Schadenersatz nein. Auch wenn ihr das Haus schnell los werden wollt, ihr seid Verkäufer, ihr gebt die Marschrichtung vor.
Solange ihr nicht beim Notar war...... kann es noch keinen Schaden geben.
Vorvertrag ist meist recht sinnfrei, denn damit der irgendeine Relevanz hat, müsste der beim Notar gemacht werden.
Wenn es der Käufer eilig hat, strebt man schnellstmöglich einen Notartermin an.
Und sobald der stattfand, kümmert man sich um eine neue Wohnung oder Übergangslösung (zur Not Pension + Lager für den Hausrat, wenn es der Käufer entsprechend honoriert -- nur warum, der sitzt ja zum Kaufzeitpunkt meist auch nicht unter der Brücke...). Jedoch nicht vorher, wenn man sich nicht zwei Objekte parallel leisten kann.
Wer sich auf so was einlässt -- ohne notariellen Vertrag -- trägt einseitig das Risiko.
Das Problem ist, dass ein Grundstückskauf über den Notar laufen muss, alles davor ist nicht verpflichtend. Entsprechend hätte euer Makler hier nicht viel machen können.
wenn der Käufer hingegen die Finanzierung nie erwähnt hat und somit falsches Vertrauen erweckt hat, dann könnte es sein, dass man hier einen Schadenersatz erlangen kann.
Ein guter Makler prüft die Bonität des Käufers - ich beauftrage ihn für gutes Geld, damit nichts schiefgeht!!! Andernfalls ist eine Kaufabwicklung sinnfrei! Makler haften bei versäumter Bonitätsprüfung. Es gibt Gerichtsurteile zum Thema Mieter. Ich würde einen Anwalt einschalten.